Woher weißt du das er aus der Ukraine war?
An dem weißen UA auf blauen Grund, bevor das AC kam. So wie bei italienischen Kennzeichen ein weißes I auf blauem Grund ist.
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Woher weißt du das er aus der Ukraine war?
An dem weißen UA auf blauen Grund, bevor das AC kam. So wie bei italienischen Kennzeichen ein weißes I auf blauem Grund ist.
Ja, die Kennzeichen der Ukraine sehen fast so aus wie die EU Kennzeichen mit den jeweiligen Landeskennungen. Hier fahren auch einige Fahrzeuge damit herum. Wer aber schon länger in DE ist muss das Fahrzeug aber mittlerweile ummelden.
Ja, die Kennzeichen der Ukraine sehen fast so aus wie die EU Kennzeichen mit den jeweiligen Landeskennungen. Hier fahren auch einige Fahrzeuge damit herum. Wer aber schon länger in DE ist muss das Fahrzeug aber mittlerweile ummelden.
Wer macht das und wer prüft das? Reicht es kurz nen Heimaturlaub zu machen damit die Frist neu läuft?
Nein, ein Heimaturlaub reicht nicht aus. Man müsste sich schon abmelden. Prüfen dürfte das die Polizei und das Ordnungsamt. Vermutlich wird es aber nicht geprüft.
Davon gehe ich auch stark aus. Aber Hauptsache ne Verwarnung wenn der TÜV nen Monat drüber ist.
Hier gurken zahlreiche rum. Da geht einem jedes Mal der Zapfen wenn da was passiert, Unfall oder Parkschaden.
Davon gehe ich auch stark aus. Aber Hauptsache ne Verwarnung wenn der TÜV nen Monat drüber ist.
Hier gurken zahlreiche rum. Da geht einem jedes Mal der Zapfen wenn da was passiert, Unfall oder Parkschaden.
Erst ab mehr als 2 Monate drüber erhältst Du ein Verwarngeld. Aber auch nur dann, wenn Du tatsächlich den Wagen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit vorgeführt hast.
Szenario C: Mein Unfallgegner ist nicht versichert
Heißt das nun, dass ich Pech gehabt habe, falls das Auto nicht versichert ist? Nein. Auf Anfrage beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtete uns eine Sprecherin: "Wer in Deutschland von einem unversicherten ukrainischen Auto geschädigt wird, hat dadurch keinen finanziellen Nachteil". In einem solchen Fall komme die Verkehrsopferhilfe, eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer, dafür auf.
Erst ab mehr als 2 Monate drüber erhältst Du ein Verwarngeld. Aber auch nur dann, wenn Du tatsächlich den Wagen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit vorgeführt hast.
Falsch, nach nem Monat sind 15 EUR fällig. So auch schon geschehen.
Prima, dann freu ich mich schon auf das Geschisse, vor allem mit nem Gegner, den ich quasi selber zahle. Herrlich.
Habe das gerade mal geprüft. Tatsächlich hat man den Bußgeldkatalog geändert. Nun ist nur noch der erste Monat nach Fälligkeit ohne Verwarngeld. Oder meint das jetzt schon, dass der zweite Monate unmittelbar nach dem "Fälligkeitsmonat" anfängt?
Nachtrag: Tatbestandsnummer 329113"
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/29-stvzo/
Ersten zwei Monate sind also weiterhin frei.
Nö. Erster frei, ab dem zweiten löhnen.
Quelle?
Wenn TÜV bis 10/24 muss man bis zum 31.12. eine TÜV Termin machen.
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