Was fällt euch auf?

  • Bei meinem letzeten Umzug war das Schreiben der GEZ im Briefkasten meiner neuen Wohnung noch eh ich die alte abgemeldet hatte.

    Tja, keine Ahnung, wo's da genau gehangen hat. Ist auch schon mehrere Jahre her und damit ausgestanden. Ärgerlich ist's trotzdem gewesen. Auch, weil ich auch heute noch außer "Löwenzahn" und der "Sendung mit der Maus" sonntags mit den Kids praktisch keinen ÖR konsumiere.


    Aber was soll's.

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  • Stimmt so auch nur bedingt. Die ersten Jahre sind nämlich schon verjährt :D

    Schulden bei der "GEZ", beim "Beitragsservice", oder wie man das auch immer nennen will, verjähren u.U. erst nach 30 Jahren, und wenn die eine Pfändung beantragen sollten, kannst du dir das Thema Bonität (negativer Schufa-Eintrag) auf absehbare Zeit in die Haare schmieren.


    Quelle: GEZ-Schulden: Das kommt auf Sie zu!

  • ?


    Wir hatten vor der Hochzeit einen gemeinsamen Haushalt, für den wir Abgaben gezahlt haben und nach der Hochzeit ebenso, und ebenso woanders.


    Wo da die Gebührenpflicht entfallen soll, entzieht sich mir gerade.

    Die Beitragspflicht entsteht mit dem Innehaben einer Wohnung. Sofern Du aus einer Wohnung ausgezogen bist, ist das zwar anzeigepfichtig, aber theoretisch muss man nicht für die Wohnung bezahlen, bei der die Beitragspflicht für den Nachmieter entstanden ist.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Die Beitragspflicht entsteht mit dem Innehaben einer Wohnung. Sofern Du aus einer Wohnung ausgezogen bist, ist das zwar anzeigepfichtig, aber theoretisch muss man nicht für die Wohnung bezahlen, bei der die Beitragspflicht für den Nachmieter entstanden ist.

    Da ich aber nicht in den Wald gezogen bin, sondern in ein anderes Haus, dürfte meinem Verständnis nach die Beitragspflicht bestehen geblieben sein.

    Sonst könnte man sich ja durch einen simplen Umzug vor den Rundfunkgebühren in Sicherheit bringen.


    Damals ein Haushalt, danach ebenfalls ein Haushalt, also weiter zahlen.

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  • Da ich aber nicht in den Wald gezogen bin, sondern in ein anderes Haus, dürfte meinem Verständnis nach die Beitragspflicht bestehen geblieben sein.

    Sonst könnte man sich ja durch einen simplen Umzug vor den Rundfunkgebühren in Sicherheit bringen.


    Damals ein Haushalt, danach ebenfalls ein Haushalt, also weiter zahlen.

    So wie ich Deine Diskussionsart lese, hast Du nicht doppelt gezahlt. Darum ging es mir ja.

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  • So wie ich Deine Diskussionsart lese, hast Du nicht doppelt gezahlt. Darum ging es mir ja.

    Nein, ich durfte "nur" ?( die nicht fristgerecht gezahlten Beiträge auf einen Schlag nachzahlen. Thema dürfte damit beendet sein.

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  • Schulden bei der "GEZ", beim "Beitragsservice", oder wie man das auch immer nennen will, verjähren u.U. erst nach 30 Jahren, und wenn die eine Pfändung beantragen sollten, kannst du dir das Thema Bonität (negativer Schufa-Eintrag) auf absehbare Zeit in die Haare schmieren.

    Unsinn. Die alten Jahre sind schon gar nicht mehr aufgelistet. Und Bonität benötige ich nicht mehr wirklich. Wenn ein Laufzeitvertrag vom Mobilfunk irgendwann mal nicht klappen sollte, geht die Welt auch nicht von unter.

  • Und Bonität benötige ich nicht mehr wirklich. Wenn ein Laufzeitvertrag vom Mobilfunk irgendwann mal nicht klappen sollte, geht die Welt auch nicht von unter.

    An Bonität hängt aber nun leider nicht nur die Genehmigung von Laufzeitverträgen - da hängt noch viel mehr dran - noch viel, viel mehr (und das solltest du als Selbständiger eigentlich wissen)

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