Es wird mMn weder das Zwoelftel der Jahreskosten noch der Erhoehungsbetrag "entlastet", sondern der Dezemberabschlag.
Ich weiss jetzt schon, dass unser Vermieter das genausowenig wie vieles andere gesetzeskonform oder gar mieterfreundlich auf die Reihe bekommen wird
Zumindest an gesetzeskonformer Umsetzung habe ich bei uns keine großen Zweifel, denn als Genossenschaft sind wir Mieter indirekt auch Vermieter. D.h., es hat hier keiner die Motivation Mieter zu übervorteilen. Bei unklarer Rechtslage könnte es hinterher dennoch kompliziert werden.
Die Frage, die sich mir hier aber stellt, ist die, ob gesetzeskonform vielleicht mieterunfreundlich und ungerecht ist? Weil zwischen Mietern unterschieden wird, welche freiwillig einen erhöhten Abschlag zahlen, und welchen, die die Erhöhung nicht mitmachen wollten.
Bei der Jahresendabrechnung sollten normalerweise beide Gruppen wieder gleichgestellt werden. Würde ja auch definitiv, wenn der Gesetzgeber da jetzt nicht "reinpfuschen" würde.
Wenn dabei herauskommt, das 2 Nachbarn, bei exakt gleicher Wohnungsgröße und Verbrauch am Ende einen unterschiedlichen Jahresendbetrag (für die gleiche Leistung) zahlen, dann wäre das in erster Line nur eines: Ungerecht.