Nicht Dinge in ein und denselben Topf werfen,die auseinander zu halten sind.
Um besehende Verträge seitens des Anbieters zu ändern, bedarf es einer Zustimmung seitens des Kunden oder einer Änderungskündigung des Vertrags (Sonderkündigungsrecht). Soviel zur vertraglichen Sachlage. Allerdings hat die Telekom doch bereits herausposaunt, dass alle Bestandsverträge, ganz unabhängig vom Tarif, ab dem 21.08. ganz automatisch von einem gewissen Teil der neuen Features bzw. Leistungsinhalten profitieren. Zudem wird der XL Special zum neuen XL für dann weiterin 19,95€ und der alte XL für 24,95€ eingestellt. Diese Verlautbarung hätte man sicherlich nicht getroffen, wenn man es denn dann nicht auch so umsetzen wird. Die Frage, die uns hier bisher Kopfzerbrechen bereitet ist die, WIE man das genau umsetzen will. Vor allem beim Tarif 5G Jahrespaket. Folgendermaßen kann es kommen:
- 4 wird zu 8
- 4+4 wird zu 8
- 4+4 bleibt bei 4+4
Ich halte die mittlere Lösung für die wahrscheinlichste, denn dadurch würden alle bisherigen 5G Jahrestarife gleich behandelt.
Mit dem bisherigen Treuebonus hat das alles überhaupt nichts zu tun. Denn den wird es auf absehbare Zeit weiterhin geben. Denn dieser gilt ja laut den von dir nochmals explizit aufgeführten Bedingungen für alle Privatkundentarife der Generationen MagentaMobil ab 07/2022, Young ab 06/2019, Prepaid ab 05/2022
Der ausschlaggebende Begriff ist dabei das "ab". Von "bis" ist dort nirgendwo die Rede.