Weiß jemand, ob Vodafone bei Callyas das Entgelt für abgehende Portierung auch von explizit separat augewiesenem Bonus-Guthaben abzieht?
Gratis-SIM mit eingehender Portierung?
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Weiß jemand, ob Vodafone bei Callyas das Entgelt für abgehende Portierung auch von explizit separat augewiesenem Bonus-Guthaben abzieht?
Ich konnte seinerzeit eine CallYa-Nummer vom Startguthaben aus plus ungefähr passgenauer Nachladung (war vor der Zeit der Senkung der max. Portierungsgebühren) zu BLAU portieren.
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wurde das Startguthaben unter *100# als separates Bonusguthaben ausgewiesen?
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Das Startguthaben ist für die Portierung nutzbar und wird unter *100# nicht als Bonusguthaben ausgewiesen.
Auch die Vodafone "CallYa Digital"-Karten mit 1 Cent Startguthaben und 40€ sichtbarem Bonusguthaben lassen zu, dass dieses (da nicht Bonusguthaben) für die Portierung verwendet wird.
*100# gibt nur an, dass Bonusguthaben nicht auszahlbar ist. Von der Unmöglichkeit (wie bei Kaufland mobil) das Bonusguthaben dann auch für eine Portierung einzusetzen, steht dort im Dialog nichts. Offensichtlich gewöhnen sich Prepaidnutzer schnell an den schlechten Service, der ihnen traditionell geboten wird, so dass sie dann die Ver*ung des einen Anbieters (in diesem Fall rein zufälligerweise Telekom/KAUFLAND_multibrand) "überängstlich" auf den Rest der Angebote im Prepaid-Sektor übertragen. Das sind so die "Tsunamiwellen" eines "schwarzen Schafs", das aber genau besehen lediglich die Tücken und Nachteile speziell der "Sondersegment"-Prepaid-(nicht-)Vertrags-Bindung widerspiegelt. Klassisches Beispiel dafür: KLARMOBIL berechnet Startguthaben gerne schon einmal im Nachhinein (im Fall des Nichtganzaufbrauchens vor der Kündigung des Vertrags): https://www.teltarif.de/teltar…uszahlung/news/80485.html Auszahlung von Guthaben - Startguthaben, weil dieses noch nicht ganz aufgebraucht
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Von der Unmöglichkeit (wie bei Kaufland mobil) das Bonusguthaben dann auch für eine Portierung einzusetzen, steht dort im Dialog nichts.
bei meiner Kaufland Simkarte wären rund 3 Euro Startguthaben und 4,95 Euro kaufguthaben ausgewiesen....
....und davon würde die Opt.In Gebühr bezahlt.
Warum das bei dir nicht ging, weiss ich nicht.
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Auch die Vodafone "CallYa Digital"-Karten mit 1 Cent Startguthaben und 40€ sichtbarem Bonusguthaben lassen zu, dass dieses (da nicht Bonusguthaben) für die Portierung verwendet wird.
diese Aussage verstehe ich nicht "... Bonusguthaben... (da nicht Bonusguthaben) ..."
Ist es jetzt ein Bonusguthaben (ich denke schon) oder nicht? Und wie handhabt Vodafone das Thema Portierungentgelt (abgehend) & Bonusguthaben?
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Ich gehe davon aus, dass das Bonusguthaben bei Vodafone hinsichtlich einer abgehenden Rufnummernmitnahme (eingehend nachträglich ist hier ja nicht möglich, also sowieso obsolet) wie Startguthaben behandelt wird. Von diesem kann für die Portierungskosten genommen werden.
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Ich habe vor, eine Callya SIM über Check24 zu bestellen und dabei eine Nummer einer anderen Prepaid-Karte dorthin zu portieren.
Mein Plan ist, beim alten Prepaid-Anbieter die Rufnummer zur Portierung freizugeben.
Im Bestellverlauf fragt Check24, ob man eine Verzichtserklärung eingereicht habe. Muss man in diesem Fall ja oder nein angeben? Bei ja wird man nach dem Wirksamkeitsdatum gefragt. Was soll man da angeben? Den Tag, an dem der bisherige Anbieter die Rufnummer zur Portierung freigestellt hat, also idR. der Tag, an dem man ihn zur Freigabe beauftragt hat? Oder spricht man in diesem Fall nicht von einer Verzichtserklärung?
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Du verzichtest bei Prepaid bis auf die eine bekannte Ausnahme Deutsche Telekom AG "Magenta (Mobil) Prepaid" sowohl auf die Rufnummer als auch auf die Fortführung des Prepaidvertrages. Bei Telekom verzichtest du auf die vereinbarte Vertragsdienstleistung unter der bei der Portierung angegebenen Nummer und erhältst eine neue auf deinen weiterlaufenden Telekom Deutschland GmbH-Prepaid-Vertrag. Die "vorzeitige Portierung", oft auch "Opt-In" genannt, muss aber von allen Anbietern angeboten werden, das heißt, die "Verzichterklärung" ist in ihrer ursprünglichen Form (Abkündigung der Prepaidkarte mit oder ohne Auszahlung auszahlbaren Restguthabens, Portierungsgebühren sind gedeckt bzw. erfüllt und es werden keine Ansprüche mehr an den Anbieter erhoben) tatsächlich obsolet.
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d.h. ich muss die Frage nach der Verzichtserklärung mit "nein" beantworten?
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