ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dj F-O-G
Also laut meiner Abschrift heisst das wohl in Juristendeutsch:
Sexuelle Nötigung von Handlungsunfähigen, davon in einem Minderschweren Fall sowie schwere Körperverletzung und Vergewaltigung. Wurde aber fallen gelassen das Verfahren. Gab nur wegen dem Handy die Bergtour und ausserdem hab ich die Körperverletzung gestanden, war aber nur mit einer Geldstrafe (500 €) dotiert.
Naja, bin halt eben ein schwerer Bursche *gg* (Zweideutigkeit an die mich kennen *gg*)
Bye
Tom
So. Nun hat sich das Thema DJ F-O-G ein für alle mal erledigt.
TT ist ganz offenbar nicht der richtige Ort für Dich.
Du willst es nicht kapieren.
Bitte sehe von weiteren Anmeldungen ab!
Danke.
P.S.: Schreibe dies öffentlich, da er die PN nach Sperrung nicht mehr lesen kann.