...Am effektivsten war wohl noch die meldung ans Finanzamt...,denn im damaligen vertrsg stand ausdrücklich das die steuerpflicht mit übernahme des kfz auf den käufer überging. Die haben letztendlich sogar bei dem käufer von mir auf der matte gestanden .... Bei Steuern versteht unser Staat keinen Spass....
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Da hat sich leider anscheinend die Rechtslage zu Ungunsten des Verkäufers geändert, du haftest als Verkäufer solange der Wagen nicht um- oder abgemeldet ist, da kannst du in den Vertrag schreiben was du willst.
Aus der Versicherung bist du dagegen zum Jahresende raus, ab da fährt der Käufer unversichert.