Was geht euch auf den Keks?

  • Diese Ummeldekaution ist mir neu. Wie hoch ist die und wie wird die bezahlt und rückerstattet?

    Bei einem Händler könnte man die ggf. mit Kreditkarte bezahlen und hätte dann eine Sicherheit. Bei Privatkäufen wird es schwierig.

    Herbert

  • Ausserdem ist die Zulassungsbestätigung auch gefaltet nicht so klein das sie in die Kartenfächer einer Brieftasche passt, und wenn man sie einfach zu den Geldscheinen steckt verliert man sie vielleicht wirklich irgendwann.

    In den Niederlanden ist diese Bescheinigung schon lange in Scheckkartenform. Mit einem aufgedruckten Link zu einem Portal, auf dem man detallierte Daten zu dem Fahrzeug nachschauen kann.

  • In den Niederlanden ist diese Bescheinigung schon lange in Scheckkartenform. Mit einem aufgedruckten Link zu einem Portal, auf dem man detallierte Daten zu dem Fahrzeug nachschauen kann.


    Tja, Neuland.


    Ist zwar auch okay, aber das finde ich jetzt nicht so wichtig. Einfach den Teil 1 zusammen mit den CoC-Papieren, Felgen-ABE und Grünen Karte im Handschuhfach mitführen ist doch eine bewährte Lösung, und da ist ja genug Platz.

  • Diese Ummeldekaution ist mir neu. Wie hoch ist die und wie wird die bezahlt und rückerstattet?

    Bei einem Händler könnte man die ggf. mit Kreditkarte bezahlen und hätte dann eine Sicherheit. Bei Privatkäufen wird es schwierig.

    Das ist keine offizelle ( staatliche ) Ummeldekaution


    Es ist auch nix für den Kauf beim Händler....da sind die Fahrzeuge ja immer abgemeldet.


    Es ist eine Hilfe beim Privatverkauf eines ( noch angemeldeten ) Fahrzeuges.


    Einfach ein Kaufvertrag wo man eben ( beim Privatverkauf ) vereinbart, das der Käufer ausser dem Kaufpreis eine Ummelde Kaution zahlt - wenn er das Auto angemeldet sofort mitnimmt.


    Das hat für beide Seiten Vorteile....aber beide Seiten müssen bereit sein sich darauf einzulassen.


    Der Veräufer kann das Fahrzeug nutzen bis ein Käufer vor der Türe steht


    Der käufer kann eine Probefahrt machen


    der verkäufer kann das fahrzeug bis zum verkauf angemeldet im öffentlichen verkehrsraum parken...braucht keinen extra stellplatz...


    Der Verkäufer hat einen überregionaleren Kundenkreis....als bei einem vor dem Kauf abgemeldeten Fahrzeug mit dem der Käufer ja auch keine Probefahrt machen könnte.


    Der Verkäufer ist durch die Kaution abgesicherter, denn ein Käufer bekommt vertraglich zugesichert die Kaution nur zurück wenn er sich an die ummeldefristen hält....versäumt der Käufer die fristgerechte Ummeldung steht sie als Vertragsstrafe dem Verkäufer zu.....so steht es im vorgedruckten Kaufvertrag.


    Für den Käufer ist es oftmals deutlich teurer nach einer Besichtigung nochmal zurück zu fahren...dann abzuwarten, das der Verkäufer ( sofern er eine Probefahrt ermöglicht hatte und das fshrzeug noch zugelassen war ) das fahrzeug abmeldet.


    Danach muss der Käufer ja erneut hin um den fahrzeugbrief gegen restzahlung abzuholen und wieder nach Hause um das auto dort anzumelden....


    ...und ein drittes mal hin mit frischen Kennzeichen zum abholen.


    Das mag alles im 50 km Umkreis noch gut möglich sein....aber wenn ein Käufer aus München ein Auto in Hamburg besichtigt....wird 2...3 x fahren sicherlich einen entsprechenden Abschlag bei dem was er zahlen möchte ausmachen.


    ...Alternativ könnte man auch ein teures kurzzeitkennzeichen nehmen....Wobei das Zulassungsstellen oftmals nicht mehr blanko herausgeben für diverse Autos die an einem Wochenende besichtigt werden sollen....um auszusuchen.....letztendlich für beide Seiten besser....denn das was man so spart kann für deine Seiten evtl. den Ausschlag für Kaufen oder Nicht.kaufen ausmachen.


    Es kann also ( für beide vertragaparteien ) Sinn machen....einen Kaufvertrag aus dem internet herunterzuladen in dem eine Ummeldekaution als Alternative möglich ist....


    Ich habe vor einige jahren einmal - als es gross durch die presse ging, das einige käufer sich nach dem Kauf nicht an die vertraglich vereinbarte Ummeldung gehalten hatten - bei der hiesigen KFZ.Zulassungsstelle zwei ausliegende Verträge mitgenommen wo das enthalten war ...und den Vertrag danach immer wenn ich ein neues Fahrzeug hatte kopiert und gleich zum fahrzeugbrief dazugelegt.


    Seitdem habe ich meine Fahrzeuge immer zum Besichtigungstermin angemeldet gelassen....der Interessent konnte das Fahrzeug dadurch Probefahrt und sich bei Vertragsabschluss entscheiden....


    Lieber nur Anzahlung, warten bis ich abgemeldet habe, danach wiederkommen und den Fahrzeugbrief gegen Restzahlung erhalten...,und wieder nach Hause zum anmelden und dann ein drittes mal kommen zum abholen nachdem der Käufer angemeldet hat und sein eigenes Kennzeichen hat...


    Oder


    Erstmal nur Anzahlung....zuhause ein kurzzeitkennzeichen holen und Abholung nachdem ich abgemeldet habe


    Oder


    Eben Ummeldekaution und sofort mitnehmen....und sich an die vereinbarte ummeldefrist halten - damit er die ummeldekaution danach überwiesen bekommt ( oder wahlweise auch abholen kann ).

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  • Ja, Privatkäufe sind schon etwas umständlich, wenn man mehrmals hin- und herfahren muss. Ich vermute, dass diese Ummeldekaution zurücküberwiesen wird, wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde.

    Ich hatte vor 9 Jahren einen Vorführwagen beim auswärtigen Händler gekauft, mit girocard bezahlt (dazu muss das Limit hochgestellt werden), abgeholt und dann bei der örtlichen Zulassungsstelle selbst umgemeldet.

    Herbert

  • Ja, Privatkäufe sind schon etwas umständlich, wenn man mehrmals hin- und herfahren muss. Ich vermute, dass diese Ummeldekaution zurücküberwiesen wird, wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde.

    Ich hatte vor 9 Jahren einen Vorführwagen beim auswärtigen Händler gekauft, mit girocard bezahlt (dazu muss das Limit hochgestellt werden), abgeholt und dann bei der örtlichen Zulassungsstelle selbst umgemeldet.

    ...wie hast du denn abgeholt ?


    War der Vorführwagen noch auf den Händler zugelassen ?


    ...oder hat der händler dir sein Probefahrt Kennzeichen für die heimfahrt mitgegeben ?


    ...oder bist du zuerst wieder heim um es auf deinen Namen anzumelden....und danach abzuholen ?


    Prinziepell....dieselben probleme.


    Aber ein Kaufvertrag mit der möglichkeit für eine ummeldekaution macht Eigentlich nur im ersten Fall Sinn, wenn es noch auf den Händler zugelassen wäre.....ansonsten bei Privatverkauf - da macht es sinn.


    Der private Verkäufer hat meistens keinen Stellplatz um sein abgemeldetes fshrzeug bis zum Verkauf auf privatgelände abstellen zu können....das setzt ihn ab der Abmeldung unter Zeitdruck.


    Ein käufer kommt oftmals nicht, wenn das fahrzeug abgemeldet ist und deshalb keine probefahrt möglich ist.


    Normalerweise gibt's bei keinem ( seriösen ) Händler ein ( noch auf den vorbesitzer ) angemeldetes Fahrzeug....


    Ein seriöser Händler meldet immer am nächsten Werktag ab....sofern ein Kunde ihm ein angemeldetes Fahrzeug verkauft.

  • Das Auto war noch auf dem auswärtigen Händler angemeldet und ich bin damit nach Hause gefahren, mit allen Papieren. Am nächsten Tag habe ich das Auto selbst umgemeldet und dem Händler bescheid gegeben.

    Zum Händler bin ich mit der Bahn gefahren.

    Herbert

  • Das Auto war noch auf dem auswärtigen Händler angemeldet und ich bin damit nach Hause gefahren, mit allen Papieren. Am nächsten Tag habe ich das Auto selbst umgemeldet und dem Händler bescheid gegeben.

    Genauso läuft es auch ( im Idealfall ) bei Privatverkauf....


    Nur....das es eben auch käufer gibt die sich nicht an die Vereinbarung im Kaufvertrag halten und das fahrzeug Nicht unverzüglich ummelden.


    Das ist mir persönlich einmal passiert.....inkl. Weiterverkauf von meinem Käufer an einen Dritten....mehreren Verkehrsverstössen die immer wieder bei mir ankamen...und zu guter letzt nachts polizeibesuch mir Rammbock an der Türe, weil mit dem Auto ein juwelierschaufenster eingerammt worden war.


    Das alles obwohl ich in der Zwischenzeit ( 6..8 wochen ? ) das ganze dann sowohl bei Zulassungsstelle und Kfz,Versicherung und Kfz,steuerstelle gemeldet hatte und auch eine Anzeige deshalb bei der Polizei gemacht hatte ( von der natürlich vom einsatzkomando vor der Tür niemand wusste ).


    Am effektivsten war wohl noch die meldung ans Finanzamt...,denn im damaligen vertrsg stand ausdrücklich das die steuerpflicht mit übernahme des kfz auf den käufer überging. Die haben letztendlich sogar bei dem käufer von mir auf der matte gestanden .... Bei Steuern versteht unser Staat keinen Spass....


    Aber mit der ummeldekaution ist mir das noch nie passiert.....davor hatte ich jahrelang immer brav abgemeldet nach meiner Erfahrung.


    Du hattest noch gefragt nach der Höhe....in dem Vertrag den ich habe....stehen 240 Euro


    Du hattest noch gefragt, wie die Rückzahlung erfolgt....das hatte ich nochmal oben nachgetragen


    Wahlweise per Überweisung an den Käufer....nachdem er die ( fristgerechte ) Ummeldung nachgewiesen hat oder wenn der Käufer das will....abholen gegen Vorlage des ummeldenachweises. .....

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