Wieso das? Es gibt doch bestimmt einen Mietvertrag, oder lebst Du "nur geduldet" dort"
Das bringt mir, wenn ein neuer Hausbesitzer Eigenbedarf geltend macht, was genau?
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Wieso das? Es gibt doch bestimmt einen Mietvertrag, oder lebst Du "nur geduldet" dort"
Das bringt mir, wenn ein neuer Hausbesitzer Eigenbedarf geltend macht, was genau?
"Kauf bricht" normalerweise "nicht Miete"
"Kauf bricht" normalerweise "nicht Miete"
Grundsätzlich sind Mieter erst mal recht gut vor Kündigung geschützt. Da stimme ich dir schon zu. Das bringt mir aber nichts wenn der neue Besitzer "Eigenbedarf" geltend macht. Das ist im Grunde genommen eine gesetzlich abgesegnete Sollbruchstelle im Mietrecht.
Wieso das? Es gibt doch bestimmt einen Mietvertrag, oder lebst Du "nur geduldet" dort"
So ein Erbe neigt oft dazu, die Bude zu sanieren. Oder die Bude zu vertickern, und der Käufer saniert.
Da lebt man Monate lang im Dreck und Lärm, und zahlt hinterher deutlich mehr Miete. Kann man machen, muss man aber nicht.
Wenn die Bude wegen Lage und/ oder Zustand sowieso nicht dazu geeignet ist, die Bekanntschaft mit der hammermäßigen Figur aus dem Freibad flachzulegen, könnte man jetzt seine Wohnsituation optimieren.
Wenn die Bude wegen Lage und/ oder Zustand sowieso nicht dazu geeignet ist, die Bekanntschaft mit der hammermäßigen Figur aus dem Freibad flachzulegen, könnte man jetzt seine Wohnsituation optimieren.
Wenn "die Bekanntschaft mit der hammermäßigen Figur aus dem Freibad" so greifbar ist wie eine Fata Morgana, ist die Wohnsituation komplett irrelevant.
Grundsätzlich sind Mieter erst mal recht gut vor Kündigung geschützt. Da stimme ich dir schon zu. Das bringt mir aber nichts wenn der neue Besitzer "Eigenbedarf" geltend macht. Das ist im Grunde genommen eine gesetzlich abgesegnete Sollbruchstelle im Mietrecht.
Erfolgt für eine Mietwohnung ein Eigentümerwechsel, muss eine Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung eingehalten werden. Erst wenn drei Jahre seit dem Verkauf der Wohnräume verstrichen sind, kann Eigenbedarf angemeldet werden. Dies legt § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest und wurde in einem Urteil vom 21.03.2018 des BGH bestätigt.
Alles schön, aber ein Erbe ist kein neuer Eigentümer.
Im März 2021, als ich meine erste J&J bekam, existierte das Wort Digitalzertifikat, im Land in dem das Telefax im Gesundheitsamt als Meilenstein der Digitalisierung gilt, vermutlich noch nicht einmal. Das kam erst später.
März 2021 wäre sehr überraschend, ich möchte mal vermuten, da trügt die Erinnerung. 😉 War es nicht eher Juni 2021?
Ab Juni 21 gab es die digitalen Zertifikate…
Ich kann dir helfen
Möchtest du dich vom Süden verabschieden und in eine schöne Gegend ziehen? Dann habe ich was für dich. Wir haben im Mai ein Haus mit 4 Wohneinheiten gekauft. Der Dachboden wird noch ausgebaut und 2 Wohnungen habe ich schon renoviert (deswegen war ich nicht hier ) und die letzte Wohnung wird zum Herbst fertig (fahre erst in den Urlaub ). Also, was sagste?
Ich sage: Warum hast du nicht gleich eine ganze Siedlung gekauft? Dann hätte man noch...
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