... und du dem nachkommst, hast du evtl. ein Problem wegen Sozialbetrug.
...
Auf keinen Fall solltest du während der KA auf deiner Arbeitsstelle anzutreffen sein. Falls du unsicher bist, dann lieber vorher das Jobcenter informieren.
Genaugenommen hat der Chef das Problem. Der MA weiß ja nicht was der Chef dem Arbeitsamt gemeldet hat, ich denke nicht dass der MA verpflichtet ist sich beim Arbeitsamt zu erkundigen ob er das darf.
Wenn ein MA kurzfrisitg in der Firma benötigt wird kann der Chef den auch aus der KA zurückholen, am Vorabend Bescheid sagen wenn er am nächsten Morgen gebraucht wird ist vielleicht etwas sportlich da der MA nur zu den üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein muss.
Dass man sich bei längere Abwesenheit beim Arbeitsamt genehmigen lassen muss habe ich zwar auch schon gehört, aber bei google nichts dazu gefunden, dort wird immer nur drauf verwiesen dass der AG die Kurzarbeit kurzfrisitg beenden kann und dann die Arbeit ggf. schon am nächsten Tag wieder aufgenommen werden muss.
Daher sollte man mehrtägige Touren/ Reisen wo man nicht am nächsten Tag auf der Arbeit erscheinen kann auf jedem Fall mit dem Chef absprechen.