Was geht euch auf den Keks?

  • Zum Glück habe ich mit denen vom Jobcenter und Arbeitsamt nichts am Hut. Da kommt man sich vor wie im Hamsterrad.

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  • Vermutlich wird Dir das Arbeitsamt schon Stellenausschreibungen zuschicken.

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  • Zum Glück habe ich mit denen vom Jobcenter und Arbeitsamt nichts am Hut. Da kommt man sich vor wie im Hamsterrad.

    Ich hätte mit denen auch am liebsten gar nichts zu tun, aber ich hab's mir nicht ausgesucht, dass mein Arbeitgeber insolvent wurde und abgewickelt wird.

  • Ich hätte mit denen auch am liebsten gar nichts zu tun, aber ich hab's mir nicht ausgesucht, dass mein Arbeitgeber insolvent wurde und abgewickelt wird.

    Das weiß ich.

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  • Die möchten sicherlich da du eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschreibst


    Mache dich darüber in einschlägigen Foren kundig

    Erste Fundstellen bei Google sagen mir, dass dies eine freiwillige Vereinbarung wäre, ich diese folglich nicht unterschreiben muss, und auch keine negativen Folgen befürchten muss, wenn ich sie nicht unterschreibe. Gut zu wissen.


    https://www.hopkins.law/expert…ngen-antrag-und-verfahren

  • Erste Fundstellen bei Google sagen mir, dass dies eine freiwillige Vereinbarung wäre, ich diese folglich nicht unterschreiben muss, und auch keine negativen Folgen befürchten muss, wenn ich sie nicht unterschreibe. Gut zu wissen.


    https://www.hopkins.law/expert…ngen-antrag-und-verfahren

    Theorie und Praxis


    Du wirst es noch merken

    Erledige wenn es geht noch alles dieses Jahr. Da Ende des Jahres kein Budget mehr für allen möglichen Quatsch.


    Ab Januar könntest du Pech haben



    Und unterschreibst du nicht kommt meist das:


    Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt

    Es kann jedoch sein, dass das Jobcenter bei einer verweigerten Unterschrift die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlässt. Dann kann das Nichtunterzeichnen als Verstoß gegen einen Verwaltungsakt sanktioniert werden. Jedoch stehen dem Leistungsempfänger dann die nachfolgenden Rechtsmittel zur Verfügung:

    • Wird die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlassen, kann der Leistungsempfänger binnen eines Monats ab Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
    • Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, kann der Verwaltungsakt innerhalb derselben Frist vor dem Sozialgericht angefochten werden.
    • Eine Anfechtungsklage ist eine Klageart aus dem Gebiet des Verwaltungsrechts, also aus dem Öffentlichen Recht. Bevor sich Empfänger von Bürgergeld für den Klageweg entscheiden, sollten diese sich fachkundig von einem Anwalt für Sozialrecht zu ihren individuellen Erfolgsaussichten beraten lassen und den Anspruch auf Beratungshilfe prüfen.


    Aber dann hast du Theater und keine Zeit mehr für Jobsuche, weil dein Geld sichern musst

  • Erledige wenn es geht noch alles dieses Jahr.

    Das hätte ich können, wenn mein Termin am Mittwoch den 11. Dezember 24 nicht angesagt worden wäre, wegen Krankheit, wie mir später mitgeteilt wurde. Der neue Termin, der mir bereits mitgeteilt wurde, ist Anfang 2025. Und noch mal. Ich kann erst Bewerbungen schreiben, wenn ich weiß wohin die Reise beruflich gehen soll, siehe RE: Was geht euch auf den Keks? Von daher wäre es kompletter Irrsinn, jetzt eine solche Vereinbarung zu unterschreiben, die mich deren Willkür ausliefern würde.

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