Was geht euch auf den Keks?

  • Und das zieht sich wie ein Faden durch TT. <X

     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive
     iPad 6 & iPad Air Wi-Fi/Cellular
     iPhone 16 Pro Max White Titanium
     Watch 6 44er Edelstahl Gliederarmband

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k

  • Wenn ich sehe was bei mir alles nicht rund läuft, gehe ich oftmals schon mal rein vorsorglich vom Worst-Case-Szenario aus.

    1. Arzt fragen wegen rückwirkender Krankschreibung:

    Abgelehnt: Pech gehabt, gleiches Ergebnis wie wenn du nicht fragst

    Akzeptiert: Go To 2


    2. Bei Arbeitgeber einreichen

    -Abgelehnt: Pech gehabt, 1 Urlaubstag weg.

    -Akzeptiert: 1 Urlaubstag mehr verfügbar


    Katastophenpotentilal = 0, das Schlechteste was passieren kann ist dasselbe wie wenn du erst gar nicht nach einer Rückwirkenden AU Bescheinigung fragst.

  • bei meinen Arbeitgeber wird für 1-2 Tag kein Artest verlangt. Ein paar Arbeitskollegen die es übertrieben haben müssen auch für einen Tag ein AU-Bescheinigung vorlegen und diese Zeitnah (sofort) einreichen. Dank der Auflage konnte ein Kollege von seiner Montagskrankheit "geheilt" werden.

  • Wer nach „Problemen“ sucht, wird auch immer „Probleme“ finden. Wenn ich damit anfange mich für rote Autos zu interessieren, werde ich unterwegs ständig rote Autos sehen - weil mein Unterbewusstsein dementsprechend justiert ist.


    Ich umgebe mich lieber mit Menschen die nach dem Glück statt dem Unglück Ausschau halten.

  • Das weiß ich. Dadurch ist dann klar, dass ich frühestens ab morgen eine AU bekommen könnte. Ein Urlaubstag ist also auf jeden Fall futsch.

    nein, siehe Beitrag von Thomas. Was machst Du denn, wenn Du So arbeiten muesstest, und erst Mo zum Arzt kannst? Dann schreibt der Dich ab So krank, 1-2 Tage rueckwirkend geht problemlos...


    Oder wenn Du erst dachtest, die 'ueblichen 3 Tage' reichen, und man erst am 3./4. Tag merkt 'reicht nicht'? Gehr nicht monatlich, aber moeglich isses...


    Was der genaue Grund dafür ist weiß ich nicht, aber die Firma will in der Tat ab dem ersten Tag eine AU sehen. Es gab mal vor Jahren diesbezüglich einen Aushang am schwarzen Brett.

    na, ob das rechtsgueltig ist, solch eine gravierende Aenderung mal eben an's schwarze Brett zu nageln, scheint mit fraglich...


    "Fuer alle" ist eh' schon grenzwertig, mW aber moeglich.


    Wo ist das Problem? :rolleyes:

    Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    ebent, s.o.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • ...rückwirkender Krankschreibung:


    2. Bei Arbeitgeber einreichen

    -Abgelehnt: Pech gehabt, 1 Urlaubstag weg.

    aeh, wenn eine aerztliche AU vorliegt, kann der AG die ncht verweigern - es gibt zwar noch das Pruefungsrecht via MD, das ist aber schon ein ziemlicher Brocken...


    AU ab 1. Tag *hat* der AG zu akzeptieren, egal wann (ob am 1. oder 2. Tag) ausgestellt, Punkt. Zweifel Tagen/Wochen spaeter anzubringen, ist dann ziemlich sinnlos...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • na, ob das rechtsgueltig ist, solch eine gravierende Aenderung mal eben an's schwarze Brett zu nageln, scheint mit fraglich...

    Ich meine das Stand damals unter der Überschrift "Betriebsvereinbarung" und wurde, wie so vieles andere, vom Betriebsrat abgesegnet, oder erpresst. Wer weiß das schon?

  • das hat mit/ohne BR nix zu tun, es geht um die Art der Bekanntmachung, es ist ja auch eine 'Ergaenzung zum Arbeitsvertrag', bzw. eine Aenderung?!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Der Hausarzt wird es aber machen, zumal die Praxis geschlossen war.

    Nur der Vollständigkeit wegen: Ja, hat er mit dem Hinweis "Ausnahme" gemacht, nach dem ich darauf hingewiesen habe, dass ich mich schon gestern melden wollte, aber nicht konnte.

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