Was geht euch auf den Keks?

  • Das hätte ich nicht gedacht und erwartet das man den einfach nachstempeln lassen kann. Denn theoretisch kann ich auch mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug zum TÜV. Da hätte ich ja auch keinen Schein. Aber Google sagt im Wesentlichen das Gleiche, gut zu wissen.

  • Ohne Fahrzeugschein - nicht!

    Hat mich sehr irritiert. Das ist ein 08/15-Schein ohne zusätzliche Eintragung. Ich dachte sie prüfen jetzt dennoch, und machen die Plakette dann drauf, wenn ein Ersatz vorliegt. Aber nein, ist nicht. Die Werkstatt hat mir aber dennoch schon mal zu verstehen gegeben dass die nächste Plakette reine Formsache wäre. Es gab kleine Mängel, aber die hätten sie im Rahmen der Inspektion gleich mit behoben.

  • Nachtrag. ich habe mein Auto eben abgeholt, mit frischer TÜV-Plakette. Der Prüfer gab sich mit dem letzten Prüfbericht zufrieden, der im Handschuhfach des Autos lag. Da wären alle erforderlichen Abgaben drin gewesen, so die Auskunft des Werkstattleiters. Das wäre für mich auch besser, meinte er, da viele Zulassungstellen beim Ausstellen einer neuen Zulassung stressen würden, wenn der TÜV schon abgelaufen wäre.

  • Nachtrag. ich habe mein Auto eben abgeholt, mit frischer TÜV-Plakette. Der Prüfer gab sich mit dem letzten Prüfbericht zufrieden, der im Handschuhfach des Autos lag. Da wären alle erforderlichen Abgaben drin gewesen, so die Auskunft des Werkstattleiters. Das wäre für mich auch besser, meinte er, da viele Zulassungstellen beim Ausstellen einer neuen Zulassung stressen würden, wenn der TÜV schon abgelaufen wäre.

    Am ende wurde alles gut....gratuliere zum frischen TüV

  • Nachtrag. ich habe mein Auto eben abgeholt, mit frischer TÜV-Plakette. Der Prüfer gab sich mit dem letzten Prüfbericht zufrieden, der im Handschuhfach des Autos lag. Da wären alle erforderlichen Abgaben drin gewesen, so die Auskunft des Werkstattleiters. Das wäre für mich auch besser, meinte er, da viele Zulassungstellen beim Ausstellen einer neuen Zulassung stressen würden, wenn der TÜV schon abgelaufen wäre.

    Dann ist es ja gut gegangen.

    Würde nochmal schauen ob die Zulassungsbestätigung Teil 1 nicht doch noch auftaucht. Denn die muss ja im Auto mitgeführt werden und sollte deshalb nicht verloren gehen. Die meisten Leute haben sie im Handschuhfach, oft gefaltet in einer Hülle oder beim Handbuch und Garantieheft. Oder vielleicht beim Verbandskasten? Oder in den anderen Fächern an den Türen?

    Ich weis jetzt nicht bei bei Toyota die Handschuhfächer aussehen, aber bei manchen Herstellern sind sie offen. Da könnte er vielleich auch hinters Handschuhfach gerutscht sein. Da kann man dann aber meistens reinfassen und danach tasten.

    Oder hat man vielleicht bei der letzten HU oder einer Verkehrskontrolle vergessen sie dir zurückzugeben? Wobei ich denke da die sich dann gemeldet hätten.

  • ...
    Würde nochmal schauen ob die Zulassungsbestätigung Teil 1 nicht doch noch auftaucht. Denn die muss ja im Auto mitgeführt werden und sollte deshalb nicht verloren gehen. Die meisten Leute haben sie im Handschuhfach, oft gefaltet in einer Hülle oder beim Handbuch und Garantieheft. Oder vielleicht beim Verbandskasten? Oder in den anderen Fächern an den Türen?...

    Ich hab die in der Brieftasche.

    Aber bei mir ist das über 20 Jahre her dass ich die außer zum TÜV und Autoverkauf mal irgendwem vorlegen musste.

    Im Auto ist aber keine so gute Idee, bei Diebstahl zicken da Versicherungen ggf. rum.

    Deshalb ist es auch sinnvoll bei Verlust zeitnah eine neue zu beantragen.

  • Ich hab die in der Brieftasche.

    Das ist aber höchstens dann praktikabel wenn man sein Auto immer ausschliesslich allein fährt.

    Wenn man gelegentlich Autos tauscht müsste man dann ja immer auch die Zulassungsbestätigung tauschen. Oder wenn man für eine Reperatur bei der eine Probefahrt nötig wird in eine Werkstatt bringt auch dran denken. Okay, ist wahrscheinlich eher unwahrscheinlich das sie gerade dann in eine Verkehrskontrolle kommen und wahrscheinlich würden die Polizisten es auch dann darauf beruhen lassen.


    Ausserdem ist die Zulassungsbestätigung auch gefaltet nicht so klein das sie in die Kartenfächer einer Brieftasche passt, und wenn man sie einfach zu den Geldscheinen steckt verliert man sie vielleicht wirklich irgendwann.


    Aber bei mir ist das über 20 Jahre her dass ich die außer zum TÜV und Autoverkauf mal irgendwem vorlegen musste.

    Im Auto ist aber keine so gute Idee, bei Diebstahl zicken da Versicherungen ggf. rum.

    Deshalb ist es auch sinnvoll bei Verlust zeitnah eine neue zu beantragen.

    Für den Autoverkauf braucht man sie nicht, denn da würd sie ja eh vorher entwertet. Bei den neuen schon durch das Aufrubblen des Codes, ansonsten in einer Zulassungsstelle durch Ungültig stempeln und Ecke abschneiden. Dann darf man sie als Andenken behalten.

    Den Käufer übergeben muss man nur CoC-Papiere, letzten HU Bericht und Zulassungsbestätigung Teil 2. Die wird dann tatsächlich von etwas unorganisierteren Mitmenschen nicht mehr gefunden weil sie nicht mehr wissen ob in welcher Wohnung geschweige denn welchem Ordner sie die haben, oder vielleicht doch im Büro oder bei den Eltern. Die sollte man tätsächlich keinesfalls im Auto aufbewahren. Empfelen würde ich sie entweder mit der Rechnung vom Kauf oder mit der Versicherungspolice aufzubewahren.

    Aber Zulassungsbestätigung Teil 1, CoC-Papiere, Felgen-ABE und Grüne Karte gehören schon ins Auto. Da gehen sie auch nicht verloren.

  • Für den Autoverkauf braucht man sie nicht, denn da würd sie ja eh vorher entwertet. Bei den neuen schon durch das Aufrubblen des Codes, ansonsten in einer Zulassungsstelle durch Ungültig stempeln und Ecke abschneiden. Dann darf man sie als Andenken behalten.

    Den Käufer übergeben muss man nur CoC-Papiere, letzten HU Bericht und Zulassungsbestätigung Teil 2

    Das kann ich nicht wirklich bestätigen....


    Natürlich...kann man ein Fahrzeug neuerdings selbst abmelden indem man Stempel und Fahrzeugschein aufkratzt und sich dann anmeldet und die beiden Nummern eingibt....allerdings wohl nur wenn man sich auf der Webseite anmelden kann und dafür braucht man den neuen Personalausweis, den nicht jeder hat ( es gibt ältere personalausweise aber auch Ausländer die überhaupt keinen Personalausweis bekommen werden...usw. )


    Andererseits...so richtig wegwerfen, darf man den alten Fahrzeugschein auch nicht und man muss ihn wohl auch wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde dem Käufer mitgeben.


    In Kassel wird vieles doppelt geprüft....der alte Fahrzeugschein hat da schon vor jahren die Funktion der abmeldebescheinigung übernommen, wo z.b. auch stand bis wann der TÜV vorhanden ist.


    So wird eben bei den ...Privat gemachten... Abmeldungen gerne nicht nur die zulassungsplakette abgekratzt sondern gern gleich alle Plaketten und damit auch die vom TÜV.


    In dem Fall, will unsere Zulassungsstelle für die doppelprüfung des TÜV termines ausser dem TÜV Protokoll eben zusätzlich den alten Stempel im Kfz.schein sehen.


    Als Fahrzeugkäufer....muss ich für meine Zulassungsstelle also darauf bestehen auch einen alten Fahrzeugschein zu erhalten....


    Hat der Verkäufer beim abmelden den Fehler gemacht die Plakette abzukratzen oder das alte Kennzeichen nicht mitgegeben, würde die doppelprüfung hier halt Fehlschlagen. Die Zulassungsstelle wüsstensich zu helfen..,wenn der TÜV Bericht vorliegt, wird dort notfalls angerufen und eine Bestätigung per Fax eingeholt...aber die Mehrarbeit wird zusätzlich berechnet....es dauert länger und wird teurer.


    Auch wenn nur das alte Kennzeichen plus der fahrzeugschein vorliegen wird bei unserer Zulassungsstelle Mehrarbeit anfallen....weil sie ohne eine Prüfberichtnummer nicht zulassen. In diesem Fall ist es wichtig, das der Stempel und stempelnummer im alten Fahrzeugschein gut lesbar sind....denn auch dann wird die prüforganisation kontaktiert.

  • Als Fahrzeugkäufer....muss ich für meine Zulassungsstelle also darauf bestehen auch einen alten Fahrzeugschein zu erhalten....


    Hat der Verkäufer beim abmelden den Fehler gemacht die Plakette abzukratzen oder das alte Kennzeichen nicht mitgegeben, würde die doppelprüfung hier halt Fehlschlagen. Die Zulassungsstelle wüsstensich zu helfen..,wenn der TÜV Bericht vorliegt, wird dort notfalls angerufen und eine Bestätigung per Fax eingeholt...aber die Mehrarbeit wird zusätzlich berechnet....es dauert länger und wird teurer.


    Auch wenn nur das alte Kennzeichen plus der fahrzeugschein vorliegen wird bei unserer Zulassungsstelle Mehrarbeit anfallen....weil sie ohne eine Prüfberichtnummer nicht zulassen. In diesem Fall ist es wichtig, das der Stempel und stempelnummer im alten Fahrzeugschein gut lesbar sind....denn auch dann wird die prüforganisation kontaktiert.


    Das alte Kennzeichen wird aber kaum ein Verkäufer mitgeben, denn die verwendet man entweder fürs neue Fahrzeug oder behält sie als Erinnerung. Aber auch auch die Zuslassungsbestätigung Teil 1 wird gerne als Erinnerung behalten.

    Mit dem HU Bericht hängt es eh davon ab was wer es kauft. Ein Händler intressiert sich oft eh nichtmal für den alten HU Bericht, denn die machen sobald sie einen Käufer gefunden haben dann eh eine neue HU auch wenn noch einige Monate Restlaufzeit wären. Erstens als Kundenservice für den Käufer damit er wieder volle 24 Monate Frist hat, zweitens auch um seine eigene Position wegen der Sachmägelhaftung zu stärken.

  • Das alte Kennzeichen wird aber kaum ein Verkäufer mitgeben, denn die verwendet man entweder fürs neue Fahrzeug oder behält sie als Erinnerung. Aber auch auch die Zuslassungsbestätigung Teil 1 wird gerne als Erinnerung behalten.

    Dann kannst du kein auto in den bereich der Zulassungsstelle hier verkaufen.


    Im übrigen, kann man bei der Abmeldung bestimmen ob das Kennzeichen für den bisherigen Halter reserviert wird.....oder ob ein Käufer ( ein noch angemeldetes ) Fahrzeug oder ein Fahrzeug zu dem die Kennzeichen reserviert wurde mit diesen Kennzeichen weiterfahren darf.


    Mein Auto hatte ich in Kassel gefahren....mit den Münchner Kennzeichen die der vorbesitzer ( aus Düsseldorf ) dran hatte und schon von seinem Vorgänger aus München mitgenommen hatte.


    Dazu war lediglich nötig das das Fahrzeug bei Übergabe weiterhin damit zugelassen war.


    Anstatt es abzumelden, wurde einerseits das ganze natürlich schriftlich im Kaufvertrag vereinbart....andererseits musste der Käufer lt. Dem Kaufvertrag eine Ummelde-Kaution hinterlegen, die er nur bei Ummeldung innerhalb 3 Werktagen zurück überwiesen bekommen hat.


    So war die Überführung ohne extra kurzzeitkennzeichen möglich was es für mix letztendlich günstiger gemacht hat,


    Eine solche ummeldekaution macht den Privatverkauf sicherer, und günstiger für den Käufer ( sofern er sich daran hält - weil er keine kurzzeitkennzeichen benötigt oder zweimal fahren muss ).


    Klar...wie überall....man muss vorsichtig sein


    Klar gibt es auch bei einer Ummelde-Kaution mögliche Fehlerquellen....


    Aber mit Ummelde-Kaution erweitert sich auch der kundenkreis für den privaten Verkäufer....denn wenn jemand 300 km anreist....aber das Auto nicht Probefahrt kann, weil es Freitags abgemeldet wurde, oder er es nicht mitnehmen kann, weil es noch nicht abgemeldet ist und er nochmal nach der Abmeldung 300 km hin und zurück fahren soll..,schlägt sich das auch im Preis den er zahlen will oder kann nieder.

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