Autoverkauf/Haftung/Schadenersatz?

  • Hallo ich bin Neu und durch Zufall hier hinein gefallen, stelle aber mal folgende Frage und hoffe auf Antworten


    Ich habe bei ebay ein auto verkauft
    der käufer hat es mit sofortkaufen ersteigert
    der käufer hat sich vorab nach dem auto erkundigt
    der käufer setzt sich in den zug und kommt donnerstag abend bei mir an
    das auto steht vor der tür
    er schaut es sich überall an (die motorhaube wollte er nicht aufmachen)
    ergo hat er sich auch dem motorraum nicht angesehen
    er setzt sich rein probiert alles aus
    armaturen beleuchtung geht nicht (ist ihm egal)
    fragt nach dem zustand (ich beantworte alles wahrheitsgemäß)
    das auto ist baujahr 1990 tüv 07/05 asu 07/05
    wir trinken einen kaffee zusammen, er gibt mir das geld
    wir machen einen privaten kaufvertrag
    er verspricht mir das auto umzumelden
    wir fahren gemeinsam zu einer tankstelle, er tankt, und repariert anscheinend die armaturenbeleuchtung
    wir verabschieden uns, ich fahre nach hause, er macht sich auf den weg nach hause (ca. 300 km)
    ca. um 22.00 uhr ruft er an und sagt das auto fährt nicht mehr, der dritte gang würde angeblich klemmen, er fährt jedoch weiter, und ist irgendwann um 01.00 am freitag morgen zu hause
    schraubt angeblich die ganze nacht weil er selbst ein baugleiches auto hat und nun aus seinem (verunfallten) und dem neuen 1 machen will


    :am freitag nachmittag ruft er an und sagt mit seinen kumpels hat er bei seinen ersatzteilhändler teile besorgt..... usw. usw.
    Angeblich ist das Getriebe (oder Teile davon) kaputt!
    Komisch ist das schon, den bei mir ist das Auto ständig und immer gefahren...
    insgesamt bis zum Verkauf 198000km...


    Die Reparatur (die er selber machen will) kostet angeblich 300 - 400 Euro?
    Er verlangt von mir sich an den Kosten zu beteiligen.
    Er will das Fahrzeug ummelden (Montag) dann sehen wir mal weiter
    Das Ummelden ist mittlerweile erledigt
    Ein Fax in dem "sein Name" jetzt im KFZ-Brief steht habe ich!


    Welche rechtlichen Möglichkeiten hat er, bzw. ich?
    Er will, das ich ihm 150,-- EURO zurückerstatte!
    Ich will das nicht!
    Der Kaufpreis ist 555,-- Euro


    Für tiefgreifende Antworten sehr dankbar!


    MFG
    SEEED

  • Hi,


    naja, wenn ihr einen Ordnungsgemäßen Kaufvertrag abgeschlossen habt, in dem drin steht "gekauft wie gesehen", dann hat er keinerlei rechtliche Möglichkeit um gegen dich vorzugehen.


    bastian

  • Das neue Haftpflichtrecht


    Hast Du im Kaufvertrag die Mängehaftung deinerseits ausschließlich ausgeschlossen?
    Falls ja:
    Kümmer Dich nicht drum, ist das Problem Deines Käufers. Du kannst Ihn ja auf den Ausschluß hinweisen.
    Falls nein:
    Jetzt hast Du evtl. ein Problem am Ar***. Das "neue" Haftpflichtrecht regelt die Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Sache. Vielleicht hat das Fahrzeug, welches Du verkauft hast einen Mangel (die Kupplung/das Getriebe etc.). Für diesen Mangel haftest Du nun. Natürlich nicht im selben Umfang wie ein Kfz-Händler für einen ähnlichen Mangel bei einem Neufahrzeug haften würde, aber ich schätze Du hängst jetzt zumindest anteilig mit drin.


    Viel Glück

  • hallo,


    solltest du im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben ,dann musst du für den Schaden gerade stehen ! Es würde aber auch reichen wenn du in der Auktionsbeschreibung des KFZ die Gewährleistung nach EU-Recht ausgeschlossen hast ,dann wärst du auch aus dem Schneider !


    Zum Thema Ummeldung wollte ich Euch mal sagen , daß ihr ein separates Schriftstück machen solltet in dem der Käufer die Ummeldung des KFZ innerhalb eines termninierten Zeitraumes schriftlich Bestätigt ,die Kopie dann an das Zuständige Straßenverkehrsamt des Verkäufers schicken !

  • Die Überlegung muß man m.E. etwas früher beginnen.
    Klar, ein Gewährleistungsausschluß wäre natürlich nicht verkehrt gewesen;) , aber nun sollte man überlegen, ob überhaupt ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag.


    Zum einen kann ein Getriebe ja, soweit ich weiß, so gut auf einen Fahrer eingefahren sein, dass es im Alter etwas allergisch auf einen anderen Fahrstil reagiert.
    Zum anderen ist zu überlegen, ob es sich nicht vielleicht um die, bei einem Auto mit 14 Jahren und 200000 km auf dem Tacho, zu erwartende Abnutzung handelt, die dann keinen Mangel darstellen würde.


    Sollte es tatsächlich ein Mangel sein, darfst du nacherfüllen, nachdem du dich vom Vorliegen des Mangels überzeugt hast, und musst dich nicht direkt auf eine Minderung einlassen. Und selbst wenn es zu einer Minderung kommen würde, stellt sich natürlich die Frage, ob bei einem Kaufpreis von 555 € eine Minderung um 150€ gerechtfertigt ist.


    Gruß
    Chris

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  • Hallo Leute,
    erstmal Danke für die Antworten!


    Als Diskussion stelle ich nochmal folgenden Punkt in den Raum:


    Das Auto hat in den ganzen 198000, die ich damit gefahren bin, keinen solchen Mangel gehabt. Ich bin damit immer und vor allem gut gefahren! Wenn dann jemand anderes auf der Fahrt nach Hause einen solchen Schaden erleidet, ist das eigentlich nicht mein Problem?
    Als er dann zu Hause war, hat er angeblich mit seinen Kumpels das Auto zerlegt und festgestellt, daß die Teile, die angeblich in dem gerade gekauften kaputt sind, aus seinem alten Auto nicht passen! Er hat dann bei seinem örtlichen Ersatzteilhändler die notwendigen Teile "besorgt"! Ob das wirklich stimmt kann ich gar nicht prüfen...


    Ich muß mich also bei allem was er schildert, auf das Verlassen was er mitteilt, denn ich kann es nicht prüfen! Das Auto ist bereits mit Teilen aus einem anderen Auto "repariert worden"!
    Ob der Gang wirklich feststeckte kann ich nicht beurteilen, vielleicht will er ja nachträglich noch "Geld schinden"?
    Vielleicht kann ja mal jemand die "rechtliche Situation", vielleicht aus eigener Erfahrung schildern!
    Gruß
    SEEED

  • Ich gehe also davon aus, dass Du keinen Gewährleistungsausschluss drin hast.


    Eigentlich hätte er Dir das Auto zwecks Nachbesserung unrepariert zur Verfügung stellen müssen, damit Du den Schaden überprüfen und ggf. beseitigen könntest. Jetzt hat er aber durch positive Vertragsverletzung eigenmächtig am Auto Veränderungen vorgenommen.


    Also selbst wenn er einen Gewährleistungsanspruch gehabt hätte wäre dieser jetzt verwirkt. Hast Du Zeugen dafür dass das Auto im Kaufvertrag dokumetierten zustand war?
    Hat der Käufer per Email mit Dir kommuniziert oder per Telefon. Wenn per Email kannst Du Dich getrost zurücklehnen, das einzige könnte eine negative Bewertung sein

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