Auszahlung von Guthaben - Startguthaben, weil dieses noch nicht ganz aufgebraucht

  • Siehe https://www.teltarif.de/teltar…uszahlung/news/80485.html


    Meiner Einschätzung nach dürfte klarmobil "subjektiv" das heißt wirksam :-( im Recht sein. Hätte der Kunde aber die fünf Cent die vom Startguthaben noch "überstanden" noch aufgebraucht, hätte er mit der vollen Erstattung des Restguthabens (da dieses ausschließlich aus selbst aufgeladenem Guthaben bestehend) rechnen können. So aber lässt es der Anbieter darauf ankommen, er kann sich ja immer noch darauf berufen (?), dass die Karte nicht dem Zweck diente normal, das heißt aus eigenen Aufladungen resultierend, genutzt zu werden.


    Andere Anbieter meiden aber den Weg, den klarmobil geht und ziehen dann lediglich den "Überstand" aus dem Startguthaben von der erstatteten Summe ab. Bei der Telekom konnte ich sogar Startguthaben mit auszahlen lassen und bei Vodafone kann man mit dem Trick einer einmaligen "offiziellen" Aufladung den CallNow-Transfer nutzen, um Startguthaben nutzbar zu machen oder sogar für eine "finale Auszahlung" vorzubereiten (für beide Fälle keine Gewähr, da sich das ja jederzeit wieder ändern kann und vielleicht deshalb auch schon geändert hat). Man hat aber wie gesagt keine Garantie für irgendein "kulantes" Verhalten des Prepaid-(Schiene-)Anbieters, wenn man die Nachteile von Prepaid gänzlich vermeiden will, muss man sich meiner Meinung nach für Postpaid oder das Abschreiben des eingesetzten (Start-)Guthabens entscheiden.

  • Was hätte denn Klarmobil ausgezahlt wenn der Kunde zuerst den Tarif vom Startguthaben bezahlt hätte und danach 15€ aufgeladen?


    Daran erkennt man schon, das Klarmobil nicht im Recht sein kann.

  • Ich habe dazu einen Eintrag auf www.prepaid-wiki.de gemacht:
    https://www.prepaid-wiki.de/wiki/ind...35&oldid=79292


    Ich bin der Meinung, dass klarmobil zwar nicht objektiv im Recht ist, der die komplette Erstattung verlangende Kunde (es sei denn es wurde wirklich das komplette Startguthaben verbraucht) im Einzelfall aber auch nicht immer.


    EDIT
    Ich möchte die hier angestoßene Diskussion nicht bestimmen und/oder "observieren". Dann wäre es mir auch egal, wenn gar keine Diskussion mehr über das aufs Tapet gebrachte Thema stattfindet. Oder erst, wenn der nächste Anbieter "nachzieht". Es geht mir auch nicht darum, Prepaid per se schlecht zu machen, aber vorsichtig muss man als Kunde wohl besonders dann sein, wenn das Angebot besonders günstig erscheint (gilt nicht nur für Prepaid, aber dort nun "nach der verlorenen Unschuld" offensichtlich im verstärkten Maße).

  • [USER="113580"]marco5[/USER] Du gehst davon aus, dass du bei Prepaid sowieso bereits von deinem Anbieter verarscht wurdest? Du könntest damit Recht behalten. >;->

  • Ja ich wurde verarscht und werde es immer wieder. Ich denke du bist etwas ganz grossen auf der Spur. Bleib weiter am Ball.

  • Siehe https://www.teltarif.de/teltarif-hil...ews/80485.html


    Meiner Einschätzung nach dürfte klarmobil "subjektiv" das heißt wirksam :-( im Recht sein. Hätte der Kunde aber die fünf Cent die vom Startguthaben noch "überstanden" noch aufgebraucht, hätte er mit der vollen Erstattung des Restguthabens (da dieses ausschließlich aus selbst aufgeladenem Guthaben bestehend) rechnen können. So aber lässt es der Anbieter darauf ankommen, er kann sich ja immer noch darauf berufen (?), dass die Karte nicht dem Zweck diente normal, das heißt aus eigenen Aufladungen resultierend, genutzt zu werden.


    Andere Anbieter meiden aber den Weg, den klarmobil geht und ziehen dann lediglich den "Überstand" aus dem Startguthaben von der erstatteten Summe ab. Bei der Telekom konnte ich sogar Startguthaben mit auszahlen lassen und bei Vodafone kann man mit dem Trick einer einmaligen "offiziellen" Aufladung den CallNow-Transfer nutzen, um Startguthaben nutzbar zu machen oder sogar für eine "finale Auszahlung" vorzubereiten (für beide Fälle keine Gewähr, da sich das ja jederzeit wieder ändern kann und vielleicht deshalb auch schon geändert hat). Man hat aber wie gesagt keine Garantie für irgendein "kulantes" Verhalten des Prepaid-(Schiene-)Anbieters, wenn man die Nachteile von Prepaid gänzlich vermeiden will, muss man sich meiner Meinung nach für Postpaid oder das Abschreiben des eingesetzten (Start-)Guthabens entscheiden.


    Hier sind jeweils zwei vertretbare Aufassungen vorhanden. Die des ehamligen Kunden und die von klarmobil. Gerade im Zivilrecht tendieren die Richter meines Erachtens nach dazu eine billige Lösung für beide Seiten zu finden, wenn das Recht diese Auslegung zulässt. Insofern könnte der Richter davon ausgehen, dass die Karte ja mal 25 Euro Guthaben hatte. 2/5 Startguthaben und 3/5 aufgeladenes Guthaben. Bucht der Kunde nun die Option, könnte er davon ausgehen, dass vom verbleibenden Restguthaben lediglich 3/5 ausgezahlt werden.


    Andererseits könnte das Gericht aber auch argumentieren, dass ein durchschnittlich intelligenter Mensch die Entscheidung nachvollziehen können müsste. Da klarmobil keine Regelung in den AGB, der Preisliste oder den FAQ getroffen hat, welche Art von Guthaben bevorzugt verbraucht wird, hat sich klarmobil damit selbst belastet. Der Kunden kann nicht wissen, welches Guthaben bevorzugt verbraucht wird. Aus meiner subjektiven Sicht ist es für durschnittlich intelligente Menschen nachvollziehbar, dass ein Startguthaben zuerst verbraucht wird, da dies ja auch die Buchung der Option ohne vorherige Aufladung ermöglicht hätte.


    Natürlich kann man Fragen, warum denn der Kunde 15 Euro aufgeladen hat, bevor er die Option gebucht hat. Vielleicht wollte er die Nummer portieren, hat sich dann aber gegen eine Portierung entschieden. Insofern wäre es legitim, ihm das aufgeladene, aber nicht genutzte Guthaben, auszuzahlen.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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