Siehe https://www.teltarif.de/teltar…uszahlung/news/80485.html
Meiner Einschätzung nach dürfte klarmobil "subjektiv" das heißt wirksam im Recht sein. Hätte der Kunde aber die fünf Cent die vom Startguthaben noch "überstanden" noch aufgebraucht, hätte er mit der vollen Erstattung des Restguthabens (da dieses ausschließlich aus selbst aufgeladenem Guthaben bestehend) rechnen können. So aber lässt es der Anbieter darauf ankommen, er kann sich ja immer noch darauf berufen (?), dass die Karte nicht dem Zweck diente normal, das heißt aus eigenen Aufladungen resultierend, genutzt zu werden.
Andere Anbieter meiden aber den Weg, den klarmobil geht und ziehen dann lediglich den "Überstand" aus dem Startguthaben von der erstatteten Summe ab. Bei der Telekom konnte ich sogar Startguthaben mit auszahlen lassen und bei Vodafone kann man mit dem Trick einer einmaligen "offiziellen" Aufladung den CallNow-Transfer nutzen, um Startguthaben nutzbar zu machen oder sogar für eine "finale Auszahlung" vorzubereiten (für beide Fälle keine Gewähr, da sich das ja jederzeit wieder ändern kann und vielleicht deshalb auch schon geändert hat). Man hat aber wie gesagt keine Garantie für irgendein "kulantes" Verhalten des Prepaid-(Schiene-)Anbieters, wenn man die Nachteile von Prepaid gänzlich vermeiden will, muss man sich meiner Meinung nach für Postpaid oder das Abschreiben des eingesetzten (Start-)Guthabens entscheiden.