Kaufland Mobil im Telekom Netz.

  • Ähem, du weißt schon, was jetzt das Reizwort ist, das im Raum steht? "Schubladenkarten", leider.


    Der Anbieter erhöht die Anzahl der abgeschlossenen/aktiven Mobilfunkverträge künstlich, indem er die Registrierung von solchen "Schubladenkarten" forciert (dafür Anreize gibt). Davon verspricht er sich einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern ("die Schlange richtet sich auf", "die Katze macht einen Buckel und droht"...).


    In diesem Zusammenhang möchte ich die (neue) Beobachtung schildern, dass die IMSI ("SIM-Kartennummer") nicht nur einmal verwendet werden kann. Wenn man einen separaten Zähler im Netz und auf der SIM-Karte (fortlaufende Nummer) hochzählen lässt, kann man (nicht gesichert, habe da eine Grafik dazu gesehen) auch mehrmals eine SIM-Karte im doppelten Sinne "vergeben" (die nächste hat dann halt die fortlaufende Nummer #2, #3, #4, ... eingestellt und sendet diese mit). Dies soll aber keine Ermutigung dazu sein, SIM-Karten nur zu dem Ziel der atypischen Nutzung ala alle zwei Wochen eine neue und das regelmäßig zu "verbrauchen", ich sehe dieses Nutzungsverhalten vor allem bei Prepaidverträgen kritisch (ist rechtlich und moralisch problematisch, und: Wer macht das schon "hart", spielt dieses Spiel gewissermaßen "hart", über längere Zeit?).

    Irgendwie kommt es mir bei deinen Kommentaren so vor als ob wir hier schon früher öfters unter anderen Namen von Dir gelesen haben 😅.


    Schubladen Karten ist uninteressant,da hs spätestens nach 15 Monaten die Karten eh abgeschaltet werden wenn man sie nicht nutzt und nicht auflädt.

  • Schubladen Karten ist uninteressant,da hs spätestens nach 15 Monaten die Karten eh abgeschaltet werden wenn man sie nicht nutzt und nicht auflädt.

    Ich sag ja nichts dagegen, schuld ist der Anbieter, und die Abschaltung ohne Aufladung von einem Aufladekartenbetrag ist auch ein reales Hindernis in manchen realen Nutzungsszenarien.


    Ich wollte eigentlich nur zum Besten geben, dass man den Missbrauch ja betreiben kann, wenn die SIM-Kartennummer / IMSI noch durch eine zusätzliche, fortlaufende Zahl, die auf der SIM-Karte einprogrammiert ist, ergänzt wird, der Anbieter bleibt dann halt auf seinen Kosten für die blöden "Schubladenkarten" (statt seriösem Kundenservice) sitzen, aber das ist sein Problem (wegen seiner Produktpolitik).

  • In diesem Zusammenhang möchte ich die (neue) Beobachtung schildern, dass die IMSI ("SIM-Kartennummer") nicht nur einmal verwendet werden kann. Wenn man einen separaten Zähler im Netz und auf der SIM-Karte (fortlaufende Nummer) hochzählen lässt, kann man (nicht gesichert, habe da eine Grafik dazu gesehen) auch mehrmals eine SIM-Karte im doppelten Sinne "vergeben" (die nächste hat dann halt die fortlaufende Nummer #2, #3, #4, ... eingestellt und sendet diese mit). Dies soll aber keine Ermutigung dazu sein, SIM-Karten nur zu dem Ziel der atypischen Nutzung ala alle zwei Wochen eine neue und das regelmäßig zu "verbrauchen", ich sehe dieses Nutzungsverhalten vor allem bei Prepaidverträgen kritisch (ist rechtlich und moralisch problematisch, und: Wer macht das schon "hart", spielt dieses Spiel gewissermaßen "hart", über längere Zeit?).

    Rechtlich problematisch? Weil eine IMSI eindeutig sein sollte?

  • Nein, wegen StGB "Schwarzfahrerparagraph". Du musst das Entgelt entrichten, wenn du eine Karte z. B. nur deshalb betreibst, um vergünstigtes Startguthaben aufzuladen und es dir später wieder auszahlen zu lassen, hast du eine rechtswidrige Scheinnutzung betrieben, die geahndet werden kann. Auch die "Vervielfachertricks" mit Sich-selber-werben und so das Guthaben künstlich vermehren sind IMHO vor diesem Hintergrund problematisch:


    "

    § 265a Erschleichen von Leistungen


    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    ".


    Die (Prepaid-) Anbieter werden natürlich nichts gegen die Scheinnutzung unternehmen, weil sie ja Schubladenkarten produzieren wollen. Allerdings stehen diese wenn auch praktisch unbegrenzt (fortlaufender "Zähler" neben der IMSI-Nummer (?)), nicht für alle Ewigkeit unbegrenzt zur Verfügung.

  • Hatte es schonmal erwähnt,aber es gibt eine seltsame Eigenart bei Kaufland Mobil.

    Wenn 0900er Nummern freigeschaltet sind,kann man auch ohne Guthaben jede 0900er Nummer 30 Sekunden lang anrufen bis die Verbindung abbricht.


    Kann man beliebig oft wiederholen.


    Guthaben geht nicht ins Minus,aber auf dem Einzelverbindungsnachweis sind die Anrufe und die Kosten zu sehen,werden aber nicht berechnet.


    Hatte es auf drei Karten ausprobiert,ging jedesmal.


    Karten sind mittlerweile gekündigt,und es kam nie eine Rechnung.


    Hätte ich auch eh nicht bezahlt,vor allem auch weil ich Kaufland Mobil drauf hingewiesen hatte,es sie aber nicht interessiert hat.

  • Hatte es schonmal erwähnt...

    Dann verlinke doch zu diesem Beitrag!


    Finde den Fehler!

  • Darf man fragen welchen Beruf du ausübt bzw. Welche fachliche Qualifikation du hast für deine rechtliche Einschätzung des zitierten Paragraphen ?


    Ich würde diese Einschätzung nicht teilen wollen....habe aber auch nur ein halbjuristische Ausbildung ( mit Fachrichtung Sozialrecht )....


    ...ich würde sagen es hapert daran ...die Leistung nicht bezahlen zu wollen... denn die Leistung wird ja bezahlt ( von Guthaben das - vom Mobilfunkanbieter - auch dafür zur Verfügung gestellt wird ).


    Der Mobilfunkkunde soll ja mit diesem zur Verfügung gestellten Guthaben den Anbieter ...ausprobieren... können und letztendlich überzeugt werden bei diesem Anbieter zu bleiben. Für mich gehören zu diesem ausprobieren/testen auch die Bezahlmöglichkeiten über das Mobilfunkguthaben dazu....und ich würde diese natürlich auch testen wollen bevor ich mich an einen Mobilfunkanbieter für eine längere Zeit binde.


    Moralisch gesehen....sollte man natürlich vor allem die primären Anbote im Bereich Mobilfunk testen.


    Aber strafbar...????


    Das würde ich nicht so sehen.

  • Ich hab gestern aufgrund des Erfahrungsberichts von sensemunne ebenfalls eine Kaufland Mobil SIM im Basic-Tarif aktiviert, direkt online aufgeladen und dann in den Halbjahrestarif XS gewechselt. Ohne Hotline-Kontakt und mit 24h Wartezeit sieht das Ganze im Kundencenter jetzt so aus:


    fpabjo55.jpg


    Die 100 MB hab ich heute verbraucht, das passt soweit. Allerdings irritiert die Darstellungsweise schon etwas, zumal die 10 Bonus-GB so auch ganz schnell wieder verschwinden können...

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

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