Mir ist gerade in den AGB noch was aufgefallen.
11.5.b) Rufnummernmitnahme ohne Anbieter-
wechsel
Sie können Ihre Rufnummer jederzeit auf ei-
nen anderen Mobilfunk-Anbieter übertragen.
Der vom anderen Anbieter übermittelte Por-
tierungsauftrag muss mit den vollständig aus-
gefüllten Angaben spätestens 8 Werktage
(montags bis freitags) vor dem Datum der ge-
wünschten Rufnummernübertragung bei uns
eingehen. Der Mobilfunkvertrag mit der uns
bleibt von der Rufnummernübertragung un-
berührt.
Läuft die KL-Mobil-Karte wirklich (mit neuer Nummer) weiter, wenn man ohne Kündigung rausportiert?