Kaufland Mobil im Telekom Netz.

  • Die BNetzA schreibt: "Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert." Das finde ich auch wieder schwammig.

    Was ist daran schwamming. Ein ausdrückliches Datenlimit, ist ein festgeschriebenes Datenlimit, Kein berechne dir etwas. Der Endpreis muss auch eindeutig dastehen. Du könntest dir den Endpreis auch berechnen aus dem Nettopreis und der MwSt. Den Satz such dir doch bitte mal selber raus. Ne das geht ja auch nicht.


    Ausserdem sagt die EU dazu eben eindeutig, das Datenlimit muss mitgeteilt werden. In Zahlen.


    Selbst wenn du jetzt die Formel akzeptierst, fehlt ein faktor, der aktuelle Großhandelspreis, den hat man nicht dazugeschrieben (für die nächsten jahre). Damit ist das wiederum unwirksam, denn dem Endverbraucher sind ALLE vertragsrelevanten Daten auszuhändigen. Und da fehlt es bei der Formel dann am Großhandelspreis. Aber die Formel, auch mit Großhandelspreis, ersetzt eben nicht das eineindeutige Datenlimit.


    Und hier ist ja auch der Fakt der sich widersprechenden Preisliste auf Seite 7 und Seite 30, womit dem Verbraucher die bessere Option zu gewähren ist.


    Zitat

    Da alle Parameter öffentlich sind, könnte man Punkt 3 des Anhangs mit der Formel als Mitteilung eines Limits verstehen. Die Angabe einer konkreten Zahl ist in der Formulierung nicht verlangt.


    Ein Vertrag mit einem Endkunden, und es sind alles Endkundenverträge, muss eben alles beinhalten. Unabhängig ob der Verbraucher irgendwo sich was zusammensuchen kann. Wie oben ausgeführt, sagt die EU auch eindeutig, das Datenlimit muss in fester Form dastehen. Kein rechne dir was aus.


    Das ist im übrigen auch wichtig, da die EU-Roaming-Verordnung auch noch einen Passus enthält, dass wenn ein Preis pro GB von unter zwei Euro im Inland ist, dann muss der Anbieter auch nicht das ganze Inlandsvolumen freigeben, sondern kann das Volumen auch nach der Formel begrenzen. Und da muss ebenfalls das EU-Volumen kommuniziert werden. Passiert z.b. in Österreich bei HOT. 43 GB Inland, nur 10,6 GB in der EU.


    Zitat

    Aus der Preisliste wird (mir zumindest) nicht klar, ob die Dayflat als Tarif oder als Zubuchoption gilt. Unter 3.3 ist von "Datenpass" die Rede.

    Eindeutig als Zubuchoption zu erkennen, da man die Datenpässe nur mit einem zugrundeliegenden Tarif mit inkludiertem Datenvolumen buchen kann. Die Tarife zu denen die Option gebucht werden kann, stehen ja da.

  • Zitat von Berec

    The roaming provider must inform the customer via the personalised pricing information in line with the provisions in Article 14 Roaming Regulation (see chapter M) about the roaming data allowance (when using data roaming services in that particular Member State for the first time).

    https://www.berec.europa.eu/sy…ing%20Guidelines%29_0.pdf


    Da stehen zwei Anforderungen:

    - Die Info über das verfügbare Datenvolumen im Roaming MUSS dann erfolgen wenn der Kunde zum ersten mal das Roaming in einem Land benutzt. Die Info vorher in Deutschland im Vertrag oder sonst wo ist nicht genug.

    - Die Info muss personalisiert sein, also für diesen konkreten Kunden und in dem Land gültig sein. Eine Formel ist nicht personalisiert. Ist einfach eine generell für alle gültige Info.


    Die BNetzA ist dafür zuständig, die entsprechende Anwendung dieser Guidelines in Deutschland zu überwachen und darf von den Berec-Guidelines nicht einfach so abweichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von peterdoo ()

  • Ausserdem sagt die EU dazu eben eindeutig, das Datenlimit muss mitgeteilt werden. In Zahlen.

    Es ist ausreichend, das Volumen per SMS bei der erstmaligen Einbuchung im Roamingnetz mitzuteilen. In der Preisliste reicht die Formel.

  • Habe mir gestern gegen 22.45 Uhr aus Spaß mal die dayflat gebucht und hat gut geklappt.


    10 Sekunden nach Buchung kam die SMS das die Option aktiv ist.


    Im Roaming kann ich leider nicht testen.

  • Da stehen zwei Anforderungen:

    - Die Info über das verfügbare Datenvolumen im Roaming MUSS dann erfolgen wenn der Kunde zum ersten mal das Roaming in einem Land benutzt. Die Info vorher in Deutschland im Vertrag oder sonst wo ist nicht genug.

    - Die Info muss personalisiert sein, also für diesen konkreten Kunden und in dem Land gültig sein. Eine Formel ist nicht personalisiert. Ist einfach eine generell für alle gültige Info.

    Dann kann es ja in der Preisliste gar nicht angegeben werden. Die Preisliste ist ja nicht personalisiert.

  • Ausserdem sagt die EU dazu eben eindeutig, das Datenlimit muss mitgeteilt werden. In Zahlen.

    Zumindest die BNetzA sagt das nicht. Da steht nichts von "in Zahlen".

    Zitat

    Selbst wenn du jetzt die Formel akzeptierst, fehlt ein faktor, der aktuelle Großhandelspreis, den hat man nicht dazugeschrieben (für die nächsten jahre).

    Diese Information ist amtlich veröffentlicht. Das ist schon in vielen anderen Fällen ausreichend.

    Zitat

    Eindeutig als Zubuchoption zu erkennen, da man die Datenpässe nur mit einem zugrundeliegenden Tarif mit inkludiertem Datenvolumen buchen kann. Die Tarife zu denen die Option gebucht werden kann, stehen ja da.

    Beides stimmt nicht. In der Preisliste steht: "Mit dem Datenpass kann der Kunde zusätzlich zu dem im zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag definierten Datenvolumen extra Datenvolumen für die ausgewählte Laufzeit hinzubuchen." Dabei ist nicht verlangt, daß dieses Datenvolumen größer ist als 0. Es steht auch nicht konkret dabei, welcher Tarif zur Buchung eines Datenpasses berechtigt.

  • Bei mir steht bei der Unlimited Dayflat aktiv ,was ja korrekt ist ,dann steht da aber nächste Verlängerung 25.06.

    Hoffe ja nicht das die sich automatisch verlängert 😅.

    Optionen lassen sich ja mit nur 2 wöchiger Kündigungsfrist beenden 😂.

  • Dann kann es ja in der Preisliste gar nicht angegeben werden. Die Preisliste ist ja nicht personalisiert.

    Na klar, schafft sonst jeder Anbieter in der Preisliste bzw. im Produktblatt oder in den Beschreibung der Buchungsoption.


    Was aber eben komplett klar ist, die Formel alleine reicht absolut nicht.

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