Das widerspricht aber der EU-Roaming-Verordnung und ist so dementsprechend ungültig. Sofern der Anbieter Roaming anbietet, muss er sich auch an alle Inhalte der Verordnung halten.
Du meinst also, ein Anbieter muss im Roaming auch Verbindungen in andere EU-Ländern ermöglichen, selbst wenn er diese Leistung nicht einmal im Heimatland anbietet? Woraus leitest du diese Pflicht ab?
„Was dürfen Telefonate und SMS vom EU-Ausland ins EU-Ausland oder Heimatland kosten?
Dazu sagt die EU-Roaming-Verordnung, dass solche Gespräche wie Inlandsgespräche in Ihrem Heimatland gemäß Ihres Mobilfunktarifs abgerechnet werden. [...]
Hier geht es zunächst gar nicht um den Preis, sondern ob Telefonate "vom EU-Ausland ins EU-Ausland" überhaupt möglich sein müssen. Bei Fraenk sind aber selbst "zu Hause" gar keine Auslandstelefonate möglich. Insofern werden die Kunden im Roaming ja nicht benachteiligt.