So weit ich es verstanden habe bleibt die 35 in Teilen immer noch erhalten, z.B. für Außengastronomie. Selbst die 50 für die Öffnung der Geschäfte scheint völlig außer Reichweite.
Die 35 und 50 sind ja auch -wie schon mal geschrieben- gerade erst im November ins Infektionsschutzgesetz gestimmt worden vom Bundestag. Die Grenzwerte dann jetzt mal komplett zu ignorieren wäre auch ein wenig absurd… https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html