Nein, z. B. LK Mecklenburgische Seenplatte:
"Der Aufenthalt ohne triftigen Grund in einer größeren Entfernung als 15 km vom Hauptwohnsitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist untersagt. Der Aufenthalt von Personen ohne Hauptwohnsitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ohne triftigen Grund ist ebenfalls untersagt (Einreisebeschränkung)."
Aber ihr könnt euch ja gerne künstlich darüber aufregen, was mit Aufenthalt und triftigem Grund gemeint ist bzw. nicht. Viel Spaß!