Gibt es eigentlich eine gesetzliche Definition von Kontakt? Und von Haushalt?
Praktisch ist das Infektionsrisiko ja beim Tragen von (FFP2) Schutzmasken wie auch bei gut zwei Armlängen Abstand im Freien oder hinreichend belüfteten Räumen zu vernachlässigen. Aber wie ist das rechtlich?
Laschet hat schon angekündigt daß die Polizei in Privatwohnungen nicht kontrollieren wird. Nun gut - auch wenn es mir lieber wäre solche Vorschriften würden dann gar nicht erst gemacht. Und andere Bundesländer werden das anders handhaben und es wird wieder jede Menge Berichte über drakonische Strafen aus abstrusen Gründen geben.
Künftig müssen sich dann Wohngemeinschaften wohl einigen wer am Wochenende den/die Freund/in zu Gast haben darf...
(Ach ja, die Infektionszahlen bei Schulkindern haben sich halbiert https://blog.fefe.de/?ts=a10b08e3 Das darf nun wirklich nicht so bleiben, deshalb gibt es in Berlin ab dem 18. wieder Präsenzunterricht
)