Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Es ist zumindest nicht bundesweit die Angabe einer Postadresse zwingend notwendig. In der Verordnung für Berlin steht im Bereich der Anwesenheitsdokumentation die Angabe einer vollständigen Post- ODER E-Mail-Adresse zur Auswahl. Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, kann ja jeder für sich selbst herausfinden.


    Die genannte App wurde nach vorab recht kontroversen Diskussionen mit Datensparsamkeit als höchste Priorität entwickelt, um eine Hohe Akzeptanz in der Gesellschaft sicherzustellen. Datenschutzrechtlich wären theoretisch weit aus mehr Funktionen möglich gewesen.

    Entsprechend ist die Arbeit der Containment Scouts auch nicht auf die Art und Weise beschränkt, wie Daten von der App verarbeitet bzw. in dieser dargestellt werden.


    Hier ist ein recht interessanter Beitrag, der etwas Einblick in die tägliche Arbeit von Containment Scouts gibt.

  • Es ist zumindest nicht bundesweit die Angabe einer Postadresse zwingend notwendig.

    So ist es und wird trotzdem verlangt. In Niedersachsen ist es angeblich vorgesehen aber bei den Vorgaben für Gastronomen steht nur : Name und Telefonnummer. Nicht mehr und nicht weniger. Wieso einige Betriebe mehr Daten wollen, bleibt wohl deren Geheimnis. Und geht die am Ende auch nichts an.

  • Also wenn man per Post informiert wird dass man potentiell Kontakt zu einer infizierten Person hatte können wir das ganze auch sein lassen.

    Eine Bekannte hat gerade in Berlin am 08.09 (datiert auf 08.09) Post erhalten das sie bis zum 09.09 in Quarantäne muss. Das Schreiben liegt mir vor.

    Der Kontakt mit einem positiv getesten war fast 2 Wochen vorher. Es war ein Arbeitskollege, da war also auch nichts mit komplizierter Kontaktverfolgung oder so.

  • Eine Bekannte hat gerade in Berlin am 08.09 (datiert auf 08.09) Post erhalten das sie bis zum 09.09 in Quarantäne muss. Das Schreiben liegt mir vor.

    Der Kontakt mit einem positiv getesten war fast 2 Wochen vorher. Es war ein Arbeitskollege, da war also auch nichts mit komplizierter Kontaktverfolgung oder so.

    Wenn jemand zwei Wochen nach dem Kontakt mit einem positiv getesteten immer noch nicht krank ist, dann wird es es auch nicht mehr. So jemandem Isolation (nicht anderes ist Quarantäne) aufzuerlegen grenzt schon an Willkür und ist bestenfalls als behördlicher Tätigkeitsnachweis zu Lasten der Bürger zu werten. Mit dem eigentlichen Ziel der Pandemiebekämpfung hat das nichts mehr zu tun.

  • Wenn jemand zwei Wochen nach dem Kontakt mit einem positiv getesteten immer noch nicht krank ist, dann wird es es auch nicht mehr. So jemandem Isolation (nicht anderes ist Quarantäne) aufzuerlegen grenzt schon an Willkür und ist bestenfalls als behördlicher Tätigkeitsnachweis zu Lasten der Bürger zu werten. Mit dem eigentlichen Ziel der Pandemiebekämpfung hat das nichts mehr zu tun.

    In so einem Fall wie der offensichtlich fehlerhaften Quarantäneanordnung würde ich es erstmal versuchen zu klären und wenn die Anordnung bestehen bleibt Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten.

    Leider untergraben unsere Politiker und Behörden regelmäßig die Glaubwürdigkeit der Corona Maßnahmen, gerade mit der Quarantäne scheint es komplett der Willkür des jeweils zuständigen Gesundheitsamts zu unterliegen ob man die nach einem Risikokontakt aufgebrummt bekommt oder nicht.

    Dass Deutschland aktuell noch recht gut dasteht liegt trotzdem in erster Linie daran dass die Mehrheit der Leute sich vernünftig verhält unabhängig davon was genau gerade erlaubt oder verboten ist (ob ich in meinem 20qm Wohnzimmer eine Party mit 10 oder 50 Personen mache ist von der Ansteckungsgefahr abgesehen von der statistischen Wahrscheinlichkeit das ein Infizierter dabei ist fast egal).

    CH76: Es fehlen immer noch Testkapazitäten in Deutschland, leider war die Anzahl der Tests wie sie in den Sommerferien für Reiserückkehrer angeboten wurden nicht durchzuhalten, dabei bräuchten wir zum Winter hin eher noch mehr Tests, man kann ja nicht jeden mit Erkältung gleich 14 Tage in Quarantäne schicken, 5 Tage (dann verteilt er auch seine Erkältung nicht weiter)+ anschließenden Test wäre da das Beste (ja, das hat ein minimales Restrisiko dass eine Infektion unerkannt bleibt, aber das ist für die Ausbreitung in der Fläche irrelevant wenn die Mehrheit der Infektionen zeitnah erkannt wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von NoIdea ()

  • Ähm? Freiheitsberaubung wegen einem Tag Quarantäne?

    Das Lustige an der Sache ist ja eher, daß der Bescheid erst erging nachdem die zwei Wochen nach dem Kontakt mit möglicher Ansteckung schon fast zwei Wochen vorbei waren. Da aber ab dem Kontakt gerechnet wird, gibt es eben nur noch den einen Tag, weil danach die Zwei Wochen sowieso rum wären...

    Ist von der Terminierung lustig, aber ich sehe da keinen Rechtsbruch, oder was Anfechtbares...

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