Nein, die muss man nicht abschaffen, nur gerade bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit wäre es äußerst sinnvoll dass eine Klage gleich auf der Ebene verhandelt wird wo die Verordnung erlassen wurde gegen die man klagt, da das Schließen der Gastronomie von der Bundesregierung beschlossen wurde wäre das das Bundesverwaltungsgericht.
Damit hätte der Beschluss Allgemeingültigkeit für jeden Betroffenen und die nächste Instanz wäre schon das Bundesverfassungsgericht.Haarspalterisch könnte man noch argumentieren dass es Landesverordnungen sind da die Lockdownverkündungsrunden eh keinen Verfassungsstatus haben und es letztlich die einzelnen Länder sind die sie umsetzen.
Aber auch das würde schonmal eine Instanz einsparen und von besser qualifizierten Richtern entschieden.
Ähm, die Schließung der Gastronomie wurde rechtlich von der Bundesregierung beschlossen/verfügt? Ich bin ja kein Jurist, aber bisher musste ich immer Verordnungen und Verfügungen der Bundesländer und Kommunen (bzw Städte/Kreise) lesen, um mich über die geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren. Nach dem Bundes Infektionsschutzgesetz haben nach meinem Verständnis auch in den meisten Fällen nur die Landesbehörden bzw. Behörden der Kreise/Kommunen die wesentlichen Verordnungmöglichkeiten und -pflichten. Mal abgesehen von „der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag, Festlegung von Einreisebestimmungen ins Bundesgebiet durch die Bundesregierung und besonderen direkten Verordnungs- und Regelungsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministers in der Gesundheitsversorgung. Oder übersehe ich da was?