Verstehe ich nicht. Du brauchst einen Test, wo du vorher ohne rein gekommen bist? Wo denn?
Nein. Sind zwei voneinander unabhängige Sachen.
- Einen 3G Nachweis (also Impfzertifikat und Ausweis vorzeigen) brauche ich lt. Verordnung beim Friseur. Da bin ich beim letzten Termin reingekommen ohne was nachzuweisen.
- Den Test brauche ich für eine öffentliche Tanzveranstaltung. Trotz Booster vor exakt 2 Monaten. Da kam vorher gar keiner rein, wäre bis vorgestern nämlich komplett verboten gewesen zu öffnen.
Das ist das, was an Lockerung bei mir subjektiv ankommt. Brauche plötzlich Tests (ums Testen bin ich privat bisher rumgekommen) und muss öfter Nachweise vorzeigen. Und beim Rest der Änderungen (Lockerungen) ändert sich in der Praxis nix für mich. Es fühlt sich nicht nach Lockerung an, sondern nach mehr Aufwand. Ok, dafür ist ein kleines bisschen mehr möglich.
Klar, Einkaufen (über den tägl. Bedarf hinaus) ist jetzt komplett ohne G-Regel, also kein 2G mehr. (War zuletzt eh nur Stichprobenkontrolle. Merkte da kaum einen Unterschied. Also vom Aufwand her, denn rein gekommen wäre und bin ich ja eh.)
Dagegen ist für Ungeimpfte ohne Genesenenzertifikat gestern der "Freedom Day light" gewesen. Wobei die jetzt die Testbuden einrennen, weil die plötzlich sehr vieles wieder dürfen, aber fast alles davon nur mit 3G.
Mit Boosterimpfung erfüllst du doch automatisch 3G und in manchen Bundesländern sogar (für x Monate nach der Boosterimpfung) 2G+
Wir haben sogar beide 2G+ Regeln.
2G+ in der Variante "Geboosterte ohne Test" gilt für bspw. für Bordellbesuche und Geburtstags-/Hochzeitsfeiern mit Tanz. Und bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen und Volksfesten.
2G+ in der Varinate "Test für Alle" gilt u.a. für Tanzveranstaltungen (öffentliche und private) und in Diskos, Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen und Swingerclubs.
2G normal gibt es als Zugangsvoraussetzung nicht mehr. Nur noch bei Kontaktregeln, FFP2-Pflichten und (irgendwas hab ich da sicher übersehen) spielt der einfache 2G Status, bzw. dessen Nichterfüllung eine Rolle. Und bald in Gesundheits-/Pflegeeinrichtungen, aber das ist dann ja Bundesrecht.