Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Kein Arbeitgeber mit Grips wird Impfungen während der Arbeitszeit zulassen. Also z.B. ohne dass Frank73 auschecken muss.

    Schon alleine wegen Haftungsfragen bei Impfschäden.


    Dann lieber rechtlich gesehen als unbezahlte/ bezahlte Freistellung.

  • Genau, denn durch die vielen Impfschäden können ungeahnte Kosten auf den AG zukommen. Ich weiß aus sicherer Quelle das deswegen die ersten Firmen schon Pleite gegangen sind. Mit ein bisschen Ahnung und verantwortungsvollem Handeln wird man das kaum unterstützen wollen.


  • Mozart40 :

    Du verstehst den Unterschied zwischen Arbeitszeit und (bezahlter) Freistellung leider nicht.


    Sollte Dein AG tatsächlich während der Arbeitszeit geimpft haben, dann ist das für ihn rechtlich riskant.


    Mein AG bietet für Corona-Impfungen bezahlte Freistellungen an.

  • Schlechter Tipp, weil:

    Wird bei der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer geschummelt, wird dies als Betrug gegenüber dem Arbeitgeber angesehen. Schließlich wird eine Arbeitszeit bezahlt, obwohl diese gar nicht geleistet wurde. Gerichte sehen den Arbeitszeitbetrug als einen korrekten Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung an.


    Wenn, dann müsste der AG dafür bezahlt freistellen.

    Natürlich soll und muss der Chef das wissen. Man geht eben während der Arbeitszeit zum Impfen. :rolleyes: In der Freizeit hat man sinnvolleres zu tun.


    Kein Arbeitgeber mit Grips wird Impfungen während der Arbeitszeit zulassen.

    Na logo, ist ja auch für den AG sinnvoll und wichtig. Man kann sich natürlich auch nicht impfen lassen und den Laden lahmlegen. Für was wird sich ein vernünftiger AG entscheiden? Mir ist auch Latte, wie man sowas nennt. Während der Arbeitszeit eben.

    Einmal editiert, zuletzt von Saftkocher () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Saftkocher mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mozart40 :

    Du verstehst den Unterschied zwischen Arbeitszeit und (bezahlter) Freistellung leider nicht.


    ...

    Ich kenne den BSU wenn der MA einen Termin zum Impfen extern (Impfzentrum usw.) hat auch.

    Wenn der AG aber im der Firma Impftermine anbietet, dann geht der MA in der Regel während der Arbeitszeit zum impfen (in der Firma) und später wieder an seinen Arbeitsplatz zurück.

    Der AG wird den Punkt Behandlungsvertrag zwischen AG und AN sicherlich genau beachten und für sich den richtigen Weg finden. Es wird ja, im Normalfall, von den richtigen Leuten geprüft und geplant.

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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Kein Arbeitgeber mit Grips wird Impfungen während der Arbeitszeit zulassen. Also z.B. ohne dass Frank73 auschecken muss.

    Bei uns hat der Betriebsarzt selbstverständlich während der Arbeitszeit ohne Auscheckpflicht geimpt.

    Zitat

    Schon alleine wegen Haftungsfragen bei Impfschäden.

    Das Riskio liegt Nullkommagarnicht beim AG sondern beim impfenden Arzt sofern ein Verschulden vorliegt, ansosnsten ist es Risiko des AN.

    Krankheitsbedingete Lohnfortzahlung muss der AG in jedem Fall leisten.

    Das Risiko ungeimpfer AN ist jedenfalls Faktor >100 höher weshalb jeder AG mit einem Funken Verstand im Hirn seine MA zum Impfen motivieren wird.


    Nachtrag: Bei externen Impfungen wird der AG i.d.R. in Form einer (wenn ihm etwas daran liegt dass sich seine MA impfen laasen, bezahlten) Freistellung vornehmen die Problematik eines möglichen Wegeunfalls und das Ausfestzen eines rechtlich sicheren Behandlungsvertrags zu vermeiden

    4 Mal editiert, zuletzt von NoIdea ()

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