Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Du arbeitest doch in der Industrie(?) oder wird bei euch Samstags gearbeitet?

    Die drei Monate wären an sich erst am Sonntag den 16.01. um. Da gibt es aber keine Termine. Also hatte ich die Auswahl Samstag den 15.01. oder ab Montag den 17.01. Die freien Termine ab 17.01. wären aber alle in die Arbeitszeit gefallen. An Samstagen wird je nach Auftragslage auch gearbeitet, aber nur bis 12 Uhr. Da passt 14 Uhr 30 auf jeden Fall.

  • Du gehst also in der Freizeit zum Impfen?=O Sowas macht man während der Arbeitszeit. ;)



    Passt zu dir :rolleyes:

    Und den Tag danach noch jammern, bringt bei gutem AG zwei Tage BSU.

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Du gehst also in der Freizeit zum Impfen?=O Sowas macht man während der Arbeitszeit. ;)

    Arbeitsanfang und Arbeitsende wird bei meinem Arbeitgeber mit einer elektronischen Stechuhr, für die jeder einen personalisierten Chip am Schlüsselbund hat, erfasst. Die so erfasste Zeit wird dann am Ende des Monats bezahlt. Oder anders ausgedrückt, jede Minute die ich den Arbeitsplatz früher verlasse oder später betrete, wird nicht bezahlt. Somit bringt mir eine Impfung während der Arbeitszeit keinerlei Vorteile.

  • Du sollst ja auch nicht ausstempeln

    Das ausstempeln beim verlassen des Arbeitsplatzes ist nicht optional.


    Nachtrag: "Die Neufassung der Sars-Cov2-Arbeitsschutzverordnung sieht zwar ausdrücklich eine Freistellungspflicht des Arbeitgebers vor, regelt aber nicht die Frage der Entgeltfortzahlung."


    Quelle: DGB

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Du sollst ja auch nicht ausstempeln, sondern während der Arbeitszeit gehen. So hast du in der Freizeit Zeit für dich und musst dafür keine Zeit verschwenden

    Schlechter Tipp, weil:

    Wird bei der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer geschummelt, wird dies als Betrug gegenüber dem Arbeitgeber angesehen. Schließlich wird eine Arbeitszeit bezahlt, obwohl diese gar nicht geleistet wurde. Gerichte sehen den Arbeitszeitbetrug als einen korrekten Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung an.


    Wenn, dann müsste der AG dafür bezahlt freistellen.

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