Was gilt, wenn Eltern sich nicht einig sind, ob ihr Kind gegen Corona geimpft werden soll? Wer entscheidet?
Die Frage kommt bestimmt in einigen Familien vor.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im August 2021 über einen interessanten Fall entschieden (6 UF 120/21). Ein Vater und eine Mutter streiten darüber, ob ihr 16-jähriger Sohn (mit Vorerkrankung) gegen Corona geimpft werden soll. Der Vater sagt ja, die Mutter nein. Sie sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Ihr Sohn ist für die Impfung. Zum relevanten Zeitpunkt hatte die STIKO die Impfung ab zwölf Jahren für Kinder mit Vorerkrankungen empfohlen. Der Fall zeigt, dass solche Fälle durchaus vor die Gerichte kommen können. Aber wie löst man ihn?
Als Basis muss man wissen: Der Wille des Sohnes spielt nicht erst dann eine Rolle, wenn er volljährig ist. Jugendliche müssen einem medizinischen Eingriff wie einer Impfung zustimmen, sobald sie "einwilligungsfähig" sind. Für dieses Schwelle gibt es kein festes Alter. Es geht darum, ob das Kind schon die nötige Reife dafür hat, Chancen und Risiken einer Impfung richtig einzuschätzen. Das dürfte - als grobe Richtschnur - zum Beispiel bei 14-Jährigen oft der Fall sein. Je nach Reife auch mal bei Zwölf- oder erst bei 16-Jährigen. Noch nicht einwilligungsfähige Kinder müssen dagegen akzeptieren, was ihre Eltern in Sachen Impfung für sie entscheiden.
Sind sich die Eltern nicht einig, kann das Gericht die Entscheidung über die Corona-Impfung auf ein Elternteil übertragen. Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung auf das Elternteil übertragen, das der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Das entspreche am besten dem Kindeswohl.
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