Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Wer lässt sich nach 4 Wochen impfen?

    Jemand der, um es in deiner Sprache zu sagen, Vorteile will. Wer zwei mal Biontech oder Moderna nimmt, muss 5 Wochen warten bis er durch geimpft ist, und die 2G-Begingungen erfüllt. Für 2G-Plus muss man dann noch weitere 6 Monate Tests anschleppen bis man den Booster bekommt und (in immer mehr Bundesländern) wieder aus der Testpflicht fällt. Zusammen genommen sprechen wir da also von über 7 Monaten. Mit der Kombination J&J und Biontech oder Moderna hat man den Stand bereits nach 4 Wochen erreicht.

  • Mit der Kombination J&J und Biontech/Moderna hat man den Stand bereits nach 4 Wochen erreicht.

    Vollständig geimpft nach 2 Wochen.

    Geboostert nach 6 Wochen.

  • Der Geschäftsinhaber ist dazu verpflichtet und kann dieses selbstverständlich auch an seine Mitarbeiter delegieren.

    Kannst du mir mal bitte den Wortlaut der Verpflichtung nennen. Gerne als Link zur Verordnung/zum Gesetz.


    Adressat der Hygienevorschriften sind Kunde und Einzelhandel.

    Auch hier bitte ich um den Wortlaut und Link zur entsprechenden Verordnung.


    Nebenbei: Ich hatte sogar hier im Forum durch einen User erfahren, dass zum Beispiel Personal vom Geschäft (also die Verkäufer) überhaupt keine Maske tragen müssen! Die betrifft nur die Kunden. Ich war damals überrascht und auch entsetzt, aber es stimmte!

    Daher möchte ich nicht streiten, dass es jetzt eine gesetzliche Regelung gibt, die den Ladenbetreiber berechtigt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und Kunden zu belehren oder gar zu Handlungen zu zwingen.


    Der Handel muss ein Hygienekonzept erstellen (und dieses natürlich auch umsetzen). Zuwiderhandlungen sind im Bußgeldkatalog z.B. des Landes BW mit 500€ - 5000€ für den Betreiber beziffert.

    Das ist natürlich unbestritten. Aber darum geht es jetzt nicht.

    Oder kann nun auch ein Kunde die 550€-5000€ kassieren, wenn er einen Mißstand bemerkt? ;-)

    Die Läden (egal ob Bäcker oder MM) als Hausrechtsinhaber haben aber ein Schutz- & Hygienekonzepte und dürfen nur deswegen öffnen.

    Das ist richtig. Nur dann dürfen sie öffnen.

    Das sind zwei paar Schuhe. Der Kunde ohne Maske öffnet nichts.


    Somit muss der Inhaber schon auf das Hygienekonzept achten, in dem Fall Kunde nur mit Maske. Deswegen ja auch oft Security.

    Das sage ich doch die ganze Zeit.

    Ja, er muss darauf achten. Stimmt. Nichts anderes behaupte ich!


    Aber es ist nicht seine Aufgabe, Vorschriften durchzusetzen. Zumindest sollte es das nicht sein.

    Ordnungsamt oder Polizei rufen. Okay. Da gehe ich mit, obwohl die Polizei/Ordnungsbehörde gar kein Interesse hat!


    Aber nicht, sich mit Querulanten anlegen, vielleicht noch körperlich....... Wo kommen wir denn da hin. Das ist rechtlich nicht abgedeckt.

    Wollen wir wieder eine Bürgerwehr aufstellen.


    Und Security..... Wovon sprechen wir hier eigentlich?

    Ich bin von einem kleinen Einzelhändler oder von einem kleinen Caffee, welches vom Eigentümer mit 1 oder 2 Angestellten betrieben wird ausgegangen. Ob sich für die eine Security wirklich rechnet?




    Dass es Corona-Verordnungen gibt, hast Du aber schon gehört, oder?

    Und genau dort stehen Strafen für Ladeninhaber, auch falls deren Kunden die Verordnung brechen.

    Eigentlich will ich mich mit dir überhaupt nicht mehr unterhalten. Das wird mir echt zu doof.

    Auch wenn du mit deiner Trollerei oft auf offene Ohren und Befürwortung stößt, ist es doch immer nur Provokation und dummes Zeug, was du hier von dir gibst. Zumindest in diesem Thread.


    Dort stehen die Strafen?

    Wo ist dieses "dort". Zeige mir bitte eine einzige Stelle, wo Strafen für Ladeninhaber aufgeführt sind, wenn Kunden Verordnungen brechen!

  • Testuser222

    Beispiel BW:



    Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

    https://www.stuttgart.ihk24.de…andel-coronakrise-4735700



    Müssen Ladenbesitzer die Maskenpflicht durchsetzen?

    Die Maskenpflicht richtet sich zwar an die Einzelperson, also die Kunden. Allerdings eröffnet der Ladeninhaber eine Fläche, auf der sich Menschen begegnen. Er hat insofern auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Fläche nicht zu einer Gefahrenfläche wird, weil Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten. Insofern hat er, beziehungsweise sein Personal, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kunden an die Maskenpflicht halten, etwa durch Vorabinformation am Eingang und Ansprechen der Kunden im Laden.
    Sanktionen im eigentlichen Sinne kann der Inhaber zwar nicht aussprechen. Wenn sich Kunden, trotz entsprechender Hinweise auf die Maskenpflicht, uneinsichtig verhalten, dann können die Inhaber jedoch ihr Hausrecht anwenden, d. h. die Kunden auffordern, den Laden zu verlassen. Kaufleute, die solch ein Kundenverhalten negieren, riskieren ein Bußgeld. Sollte sich ein Kunde weiterhin uneinsichtig zeigen und Zutritt begehren, besteht die Möglichkeit, unter Berufung auf Hausfriedensbruch die Polizei zu rufen.


    https://www.baden-wuerttemberg…na/faq-corona-verordnung/

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  • 1.) Nein, Bußgeld kassiert immer der Staat. Ein Kunde kann hier höchstens Schadenersatz verlangen, falls er einen in Euro bezifferbaren Schaden erleidet.

    2.) Thomas hat Dir eine Stelle einer Verordnung geliefert.


    Du hast heute nicht Deinen besten Tag 🙃.


    Die Booster-Impfung soll man 4 Wochen nach der J&J-Impfung bekommen, und geboostert ist man dann meines wissen sofort, und nicht erst zwei Wochen später.

    Das wusste ich tatsächlich nicht, und habe geglaubt, dass die Booster-Impfung auch wieder erstmal paar Tage wirken muss. Denn wenigstens etwas medizinisch Sinn machen sollte das ganze eigentlich 😶.


    Aber umso besser: Mit JJ + BT von 0 auf Booster in 4 Wochen 😀👍.

    3 Mal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • 1. Ich bitte zu beachten, dass alle meine letzten Ausführungen auf meinen Post:

    zurückführen!

    Also, dass Verkäuferinnen als Ordnungsbehördenangestellte mißbraucht werden sollen, weil der Staat kein Interesse hat oder nicht (mehr) in der Lage dazu ist!




    Sanktionen im eigentlichen Sinne kann der Inhaber zwar nicht aussprechen. Wenn sich Kunden, trotz entsprechender Hinweise auf die Maskenpflicht, uneinsichtig verhalten, dann können die Inhaber jedoch ihr Hausrecht anwenden, d. h. die Kunden auffordern, den Laden zu verlassen.

    Eben.

    Sanktionen kann der Inhaber/die Verkäuferin nicht aussprechen.

    Selbst wenn es eine Verordnung im Schnellschußverfahren geben würde, würde diese spätestens nach dem ersten Vorfall gekippt.


    Sie können auffordern. Ja. Und?

    Wenn der Kunde sich nicht daran hält? Was dann? Meine Güte, selbst die Polizei fährt mit Stärke einer Hundertschaft zu "Spaziergängen".

    Eine Verkäuferin soll sich aber anlegen.



    Kaufleute, die solch ein Kundenverhalten negieren, riskieren ein Bußgeld.

    Jetzt will ich mal nicht weiter auf "ein Bußgeld riskieren" eingehen und fragen, welcher Tatbestand wie formuliert wird, um welches Bußgeld in welcher Höhe zu riskieren........ Das führt zu weit.


    Aber was ich frage: Hast du jemals von einem solchen Fall gehört, dass ein Laden-, Caffeebetreiber ein Bußgeld bezahlen musste, weil einzelne(!!!) Kunden sich nicht an ihre Maskenpflicht gehalten haben?


    Ich meine jetzt nicht eine Szenekneipe, die bekannt dafür ist, dass jeden Abend Coronapartys mit 200 Teilnehmern gefeiert werden und die darauf geschlossen wurde und der Betreiber ein Bußgeld zahlen muß. Das sind doch ganz andere Sachverhalte!


    Ich spreche von einem kleinen Ladengeschäft, in dem normalerweise Kunden ein Maske tragen, aber einige nicht. Kennst du da Beispiele für Bußgelder oder sonstige Sanktionen?


    Wenn nicht: Warum soll sich eine kleine Verkäuferin (ohne sexistisch sein zu wollen) mit irgendwelchen Idioten herumschlagen, wenn es die zuständigen Ordnungsbehörden auch nicht wollen oder nicht mehr können?

    Das ist nicht Aufgabe einer Verkäuferin. Dazu wurde sie erst jetzt gemacht, oder soll dazu gemacht werden.




    Sollte sich ein Kunde weiterhin uneinsichtig zeigen und Zutritt begehren, besteht die Möglichkeit, unter Berufung auf Hausfriedensbruch die Polizei zu rufen.

    Na danke.

    Kannst du dir das in deinem obigen Beispiel (ich glaube es war ein Caffee) vorstellen?

    Ich weiß nicht woher du kommst, aber bei uns würden sich die beiden Polizisten, die Abends ca. 100km² abdecken herzlich bedanken.

    spätestens nach 70 Minuten sind die auch ganz schnell da.


    Du hast heute nicht Deinen besten Tag

    Das stimmt zwar teilweise, ist aber nicht der Grund.


    :huh: Und jetzt muss ich sogar nochmal los. Einsatz!

    Sei froh, sonst hätte ich den Grund geschrieben.

  • Aber was ich frage: Hast du jemals von einem solchen Fall gehört, dass ein Laden-, Caffeebetreiber ein Bußgeld bezahlen musste, weil einzelne(!!!) Kunden sich nicht an ihre Maskenpflicht gehalten haben?


    Kennst du da Beispiele für Bußgelder oder sonstige Sanktionen?

    Muss ich doch nicht kennen.

    Und weil ich keinen Ladenbesitzer kenne gibt es das nicht? ^^


    Warum eine Verkäuferin etwas sagen sollte? Steht hier im Thread.

    Bekommt der Chef erst ein gelbe Karte und verliert ein paar Euros, dann bekommt auch die Verkäuferin Druck von oben ;)

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