Das war allerdings auch schon vorher so, z.B. Tabak- und Alkoholverkauf an Minderjährige. Diese Verbote werden auch durch den Einzelhandel umgesetzt.
Der Fall ist allerdings anders etwas gelagert da es sich dabei um den Vorgang des Verkaufs handelt für dessen Abwicklung das Verkaufspersonal originär zuständig ist.
ZitatAm ehesten sehe ich in solchen Fällen die jeweiligen Geschäftsführer in der Pflicht, ihren Beschäftigten den Rücken frei zu halten - und sei es durch deutliche (!) Ansagen am Eingang, dass der Zutritt nur mit korrekt (!) getragener Maske zulässig ist. Dann kann die „kleine Verkäuferin“ sich darauf beziehen. Oft mangelt es aber schon an sowas.
Beim Rewe an meinem Zweitwohnsitz haben sie zumindest Abends Security am Eingang.