Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Nein, die muss man nicht abschaffen, nur gerade bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit wäre es äußerst sinnvoll dass eine Klage gleich auf der Ebene verhandelt wird wo die Verordnung erlassen wurde gegen die man klagt, da das Schließen der Gastronomie von der Bundesregierung beschlossen wurde wäre das das Bundesverwaltungsgericht.
    Damit hätte der Beschluss Allgemeingültigkeit für jeden Betroffenen und die nächste Instanz wäre schon das Bundesverfassungsgericht.

    Haarspalterisch könnte man noch argumentieren dass es Landesverordnungen sind da die Lockdownverkündungsrunden eh keinen Verfassungsstatus haben und es letztlich die einzelnen Länder sind die sie umsetzen.

    Aber auch das würde schonmal eine Instanz einsparen und von besser qualifizierten Richtern entschieden.

    Ähm, die Schließung der Gastronomie wurde rechtlich von der Bundesregierung beschlossen/verfügt? Ich bin ja kein Jurist, aber bisher musste ich immer Verordnungen und Verfügungen der Bundesländer und Kommunen (bzw Städte/Kreise) lesen, um mich über die geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren. Nach dem Bundes Infektionsschutzgesetz haben nach meinem Verständnis auch in den meisten Fällen nur die Landesbehörden bzw. Behörden der Kreise/Kommunen die wesentlichen Verordnungmöglichkeiten und -pflichten. Mal abgesehen von „der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag, Festlegung von Einreisebestimmungen ins Bundesgebiet durch die Bundesregierung und besonderen direkten Verordnungs- und Regelungsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministers in der Gesundheitsversorgung. Oder übersehe ich da was?

  • wen juckt´s...? Wie wissen ja inzwischen alle, wie solche Zahlen entstehen.

    Mal abgesehen von „der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag,

    Die nationale Tragweite resultiert doch aus den Maßnahmen, nicht aus dem Virus und seiner Verbreitung. Nicht alles, was der Bundestag beschließt und feststellt, entspricht den Tatsachen bzw. ist faktenbasiert. Aber was erzähl ich...? Das kann man inzwischen überall nachlesen. Man muss es jetzt nur noch einsehen.

  • wen juckt´s...? Wie wissen ja inzwischen alle, wie solche Zahlen entstehen.

    Die nationale Tragweite resultiert doch aus den Maßnahmen, nicht aus dem Virus und seiner Verbreitung. Nicht alles, was der Bundestag beschließt und feststellt, entspricht den Tatsachen bzw. ist faktenbasiert. Aber was erzähl ich...? Das kann man inzwischen überall nachlesen. Man muss es jetzt nur noch einsehen.

    Auch nicht alles was man glaubt zu wissen ist faktenbasiert bzw. entspricht den Tatsachen.


    Aber bei dem zitierten ging es sowieso um die Rechtsakte, mithin dass der Bundestag eben gemäß §5 Infektionsschutzgesetz die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hat (bzw. dies kann) und damit die Möglichkeiten des §28a Infektionsschutzgesetz ermöglicht. Letztere aber eben vorallem die Länder (und untergeordnete Behörden) nutzen können…

  • Ähm, die Schließung der Gastronomie wurde rechtlich von der Bundesregierung beschlossen/verfügt? Ich bin ja kein Jurist, aber bisher musste ich immer Verordnungen und Verfügungen der Bundesländer und Kommunen (bzw Städte/Kreise) lesen, um mich über die geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren.

    Die Schließung der Gastronomie hat die Runde aus Bundesregierung und Landesregierungen beschlossen, da das kein Organ der Exekutive ist sind formal die Landsregierungen die die Verordnungen erlassen, in NRW gilt. z.B. ab Heute: https://www.land.nrw/sites/def…8.03.2021_lesefassung.pdf

  • Die Schließung der Gastronomie hat die Runde aus Bundesregierung und Landesregierungen beschlossen, da das kein Organ der Exekutive ist sind formal die Landsregierungen die die Verordnungen erlassen, in NRW gilt. z.B. ab Heute: https://www.land.nrw/sites/def…8.03.2021_lesefassung.pdf

    Eben, die gemütliche Runde, wo angeblich irgendwas beschlossen wird, aber nachher die Landesregierungen ihre je eigene Interpretation durchsetzen. Ist doch ähnlich wie die Kultusministerkonferenz (da halt ohne Bund)…

    Die Bundesregierung beschließt doch herzlich wenig, setzt sogar wenig durch. Im September/Oktober wollten die Länder nicht rechtzeitig Lockdown machen und jetzt wollen die Länder schneller aufmachen. Nur als Sündenbock für eigene, andere oder angebliche Versäumnisse und als Zahlmeister für am besten alles ist der Bund (bzw. die Bundesregierung/Bundesminister) jeweils den Landesregierungen herzlich willkommen.


    Insofern finde ich es überhaupt nicht haarspalterisch, sondern sowohl juristisch als auch politisch vollkommen richtig, dass die jeweiligen Landes- bzw. Kreis-/Kommunalverordnungen Ziel von juristischen Gegenmitteln sein müssen. Wobei ich die kommunalen Verantwortlichen am meisten bemitleide. Die haben am wenigsten finanzielle (Ausweich)Möglichkeiten und bekommen immer den Scheiß von den großkopferten Landesregierungen oder direkt/mittelbar vom Bund vor die Füße geworfen.

  • Aufklärung der Treiber von Inzidenzen ist Voraussetzung für mehr Mikromanagement und den Verzicht auf simple und unspezifische Lockdown-Maßnahmen. Und es stehen zumindest auf Landkreisebene durchaus demografische Daten zur Verfügung:

    https://www.iges.com/corona/#attr_iitem5746

    Wenn man den Reiter "Methodisches Vorgehen bei der Analyse...." noch ausklappt, erhält man genauere Erklärungen.


    Man erfährt also Einiges, wenn man sich bemüht. Und daraus ließen sich gezielte Maßnahmen ableiten, wenn man will. Aber genau da liegt das Problem!

  • Schleswig-Holstein hat heute (Nachmittag?) Impftermine für 70 bis 79 Jährige freigegeben (wenn ich recht erinnere ist eventim Dienstleister für die Terminvergabe?). Teilweise waren heute Abend keine Termine mehr in einzelnen Impfzentren zu bekommen, aber in Lübeck gab es ab April noch ein paar für die Verwandtschaft zu buchen- Zweittermin im übrigen fix etwa 12 Wochen später.

  • Schleswig-Holstein hat heute (Nachmittag?) Impftermine für 70 bis 79 Jährige freigegeben (wenn ich recht erinnere ist eventim Dienstleister für die Terminvergabe?). Teilweise waren heute Abend keine Termine mehr in einzelnen Impfzentren zu bekommen, aber in Lübeck gab es ab April noch ein paar für die Verwandtschaft zu buchen- Zweittermin im übrigen fix etwa 12 Wochen später.

    Genau! 60.000 Personen haben innerhalb von ca. zwei Stunden 120.000 Termine bekommen, Erst- und Zweittermin.

    Nicht nur 70-79, auch Lehrkräfte, Kinderbetreuungspersonal, sogar freiwillig Dienstleistende in Kinder- und Jugendeinrichtungen, usw. Also s.g. BufDis und FSJler.


    Darunter meine Tochter. Ihre Freundin hat VOR ihr gebucht, TERMIN im April, meine Tochter danach, TERMIN kommenden Sonntag, also 14. März . . .


    Tipp: Man muss sich nicht in seinem Wohnort impfen lassen, es werden verschieden Impfzentren in der Umgebung angeboten, so kam es wohl zustande dass meine Tochter trotz späterer Buchung, vor ihrer Freundin dran ist. (Vermutung)

  • Bei einer simplen Prepaid SIM muss man sich persönlich identifizieren.


    Nicht aber bei den Abschlagszahlungen zu den "November- und Dezemberhilfen": Um die Bearbeitung zu beschleunigen, haben alle Bundesländer ungeprüft Abschlagszahlungen von maximal 50 Prozent oder maximal 50.000 Euro (5000 Euro bei Solo-Selbstständigen) der Antragssumme bereits ab Ende November vorab ausgezahlt. "Wenn das so einfach ist, schlagen wir doch zu" dachten sich daher Einige, die mit Fake-Identitäten beantragten.

    Am Donnerstag ist das wohl den Behörden aufgefallen und ab Freitag wurden alle Abschlagszahlungen eingefroren:

    https://www.businessinsider.de…t-fast-alle-coronahilfen/

    Über den Schaden und weitere Zusammenhänge wird aus "ermittlungstaktischen Gründen" derzeit nichts weiter mitgeteilt.

    Die auf diese Zahlungen dringend Angewiesenen hängen natülich (mal wieder) in der Luft!

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