Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Wie im vorigen Posting schon gesagt - ich denke sowieso, dass diese Papier-Versionen irgendwann mal passé sein werden...

    Denke ich auch. Es wird ne App auf dem Smartphone geben, und/oder die Impfungen werden auf der Krankenkassen-Karte oder einer anderen Karte (auch falls jemand, wie ich, keine Krankenkassen-Karte hat) gespeichert.


    Am Montag könnte die Zulassung für den Proteinimpfstoff von Novavax erteilt werden. Das Verfahren wird u.a. schon bei der Hepatitis Impfung verwendet.


    https://www.derstandard.de/sto…vax-impfstoff-entscheiden


    Damit müssen impfphobiker neue Gründe suchen warum Impfung nicht möglich ist.

    Und die Impf-Fanatiker können sich zusätzlich Novavax geben lassen, denn jeder Booster ist besser als kein Booster.

    Einmal editiert, zuletzt von Truthahn () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Truthahn mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Am Montag könnte die Zulassung für den Proteinimpfstoff von Novavax erteilt werden. Das Verfahren wird u.a. schon bei der Hepatitis Impfung verwendet.


    https://www.derstandard.de/sto…vax-impfstoff-entscheiden


    Damit müssen impfphobiker neue Gründe suchen warum Impfung nicht möglich ist.

    Ist doch klar, der selbst zusammengerührte Stöcker Impfstoff ist nach den andernorts zensierten Informationen der abonnierten lieblings Telegramgruppe doch viel besser und zudem nicht von der Pharmaindustrie ;)

    Gründe findet man immer.


    Lauterbach könnte dann ja gleich mal einen Schwung Novavax fürs erste Quartal 2022 ordern, 18 Mio von 100 füllt doch fast die angebliche Lücke für Erst- und Zweitimpfungen;)

    https://ec.europa.eu/commissio…rner/detail/de/ip_21_4061

  • Bei uns nicht. Da hätte auch Erna Müller stehen können.

    OK, du hast also einen Blanko Impfpass wo kein Name draufsteht aber die Impfungen eingetragen waren vorgelegt.

    Da hat dann allerdings auch schon der impfende Artzt einen Fehler gemacht dass er eine Impfung in einen Blako Pass eingetragen hat.

    Aber wenn weder ein Name auf dem Impfpass stand und du keinen Perso vorlegen musstest, woher wusste der Apotheker denn nun den Namen und das Geburtsdatum für das Impfzertifikat?

  • OK, du hast also einen Blanko Impfpass wo kein Name draufsteht aber die Impfungen eingetragen waren vorgelegt.

    Da hat dann allerdings auch schon der impfende Artzt einen Fehler gemacht dass er eine Impfung in einen Blako Pass eingetragen hat.

    Das war früher durchaus üblich - ich weiß nicht, ob es inzwischen anderslautende Anweisungen an Ärzte gibt

    Drinnen konnte ich damals selber persönliche Daten eintragen - überreicht bekam ich ihn blanko ganz ohne persönliche Daten, aber mit dem ersten Impfeintrag (lange vor 2019).

  • Unsinn. Erstens ist es der Pass von meiner Frau und vorne steht natürlich der Name drauf. Es hat aber niemand verglichen.

    OK, also wurde doch der Name und Geburtsdatum vom Impfpass eingetragen, dann hat die Apotheke nichts falsch gemacht.


    Der Abgleich mit dem Perso ist nur bei der Kontrolle des Impfstatus im Rahmen von 2G/3G vorgeschrieben, nicht zum Ausstellen des Zertifikats

    https://www.bundesgesundheitsm…r-impfnachweis.html#c2156

    "Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

    Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden.

    Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen..."

  • Ich hatte die Tage die Diskussion hier auf dem Campingplatz

    die mit J&J geimpfte ab wann man als geboostert zählt


    also nach der J&J Impfung eine Biontech




    Fazit



    Es ist ein wenig verwirrend, da man eigentlich nach bereits einer „Johnson & Johnson“-Impfung als vollständig geimpft gilt. Daher könnte man meinen, dass die zweite Corona-Impfung dann der Booster wäre – das ist jedoch nicht der Fall. Weil die Schutzwirkung bei dem „Johnson & Johnson“-Vakzin im Vergleich zu den anderen Impfstoffen relativ gering ist, gilt die zweite Impfdosis (unabhängig vom Impfstoff) als eine Optimierung des Impfschutzes. Erst eine dritte Impfung im Abstand von den üblichen fünf bis sechs Monaten zur zweiten Impfung gilt als die wichtige Booster-Impfung, die nun insbesondere vor der Omikron-Variante besseren Schutz bieten soll.


    https://www.fitbook.de/news/wa…n-geimpfte-als-geboostert

    oder hier

    https://www1.wdr.de/nachrichte…-impfung-johnson-100.html


    Ob es hier im Forum richtig verstanden wurde?

  • Das war früher durchaus üblich - ich weiß nicht, ob es inzwischen anderslautende Anweisungen an Ärzte gibt

    Vorgeschrieben scheint es in der Tat nicht zu sein, §275 stellt auch nur das Dokumentieren nicht durchgeführter Impfungen unter Strafe, aber bei Misbrauch durch den Empfänger des Impfpasses besteht ggf. die Gefahr eines Ermittlungsverfahrenswegen Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse auszusetzen sollte er besser den Namens draufschreiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!