Wie funktioniert eine VVL?

  • Hallo zusammen,


    ich halte mich in Mobilfunkfragen nicht für gänzlich beschränkt, verstehe aber tatsächlich eine VVL nicht vollständig. Bitte verschiebt die Diskussion, falls sie woanders besser passt.


    Situation:
    Magenta Mobil S, 3. Generation, ohne Handy. MVLZ läuft im Sommer aus.
    Ich muss also bald kündigen, um von der Kundenrückgewinnung ein Angebot zu erhalten oder zu wechseln.
    Mein derzeitiger Vertrag passt mir allerdings, auf "Gehampel" habe ich derzeit keine Lust und ich würde ungern auf das "neue" Magenta1 wechseln.


    Also habe ich zwei Möglichkeiten:
    1. Ich lasse alles wie es ist und es geht 12 Monate weiter.
    2. Ich profitiere von den Angeboten einer VVL.


    Ist es richtig, dass eine VVL bedeutet, dass ich die Kündigungsfrist verstreichen lasse (somit automatisch schonmal Variante 1 habe) und mich dann einen Monat vor Vertragsende melde, um aus 12 Monaten 24 zu machen und dafür ein Goodie erhalte?


    Danke für Eure Antwort
    skippi

  • Hallo [USER="100431"]skippi[/USER]


    In deinem Fall kommt eigentlich nur Variante 1 infrage.
    Wenn du nichts tust, läuft der Vertrag mit genau diesem Tarif (und damit dem alten MagentaEINS Vorteil) weiter.


    Variante 2 wäre tatsächlich das Erfassen einer Kündigung und Warten auf ein Angebot der Kündigerrückgewinnung. Hier kann das ein oder andere Goodie herausgeholt werden, das ist korrekt. Jedoch kann i.d.R. keine aktive VVL in einem vertriebseingestellten Tarif gemacht werden. Bedeutet, um Goodies zu erhalten, muss im neuen MagentaMobil verlängert werden. Du profitierst von den Vorteilen des aktuellen Tarifes, bekommst aber den „neuen“ MagentaEINS Vorteil.


    Am Ende des Tages musst du entscheiden, welche Variante für dich besser passt. Das lässt sich so pauschal nicht sagen.


    Viele Grüße Daniel H.

  • Danke soweit, auch für die Klarstellung, dass ich nur in aktive Tarife wechseln kann.
    D.h.: Für eine aktive VVL muss ich den Kündigungstermin verstreichen lassen?

  • Danke soweit, auch für die Klarstellung, dass ich nur in aktive Tarife wechseln kann.
    D.h.: Für eine aktive VVL muss ich den Kündigungstermin verstreichen lassen?


    Eine aktive VVL kannst du ab 1. Monat vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit durchführen, mit Wechsel auf die aktuelle Tarifgeneration.
    Eine passive VVL, also weitere 12 Monate, erreichst du durch Nichtstun. ;-)


    Viele Grüße Daniel H.

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