ZitatOriginal geschrieben von brasax
Laut Fernabsatzgesetz habe ich das Recht die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Da das Gerät/Akku defekt war und ich es nach 3 Tagen zurückgeschickt habe, müsste sich demnach die Frist verlängern. Sonst könnte jeder Händler den Austausch solange hinauszögern bis die Frist verstichen ist..
So wie du es geschrieben hast, klingt das Ganze aber nicht nach einer Widerrufserklärung, sondern vielmehr wie ein Nacherfüllungsbegehren.
Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist nicht!