Probs mit Händler

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Laut Fernabsatzgesetz habe ich das Recht die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Da das Gerät/Akku defekt war und ich es nach 3 Tagen zurückgeschickt habe, müsste sich demnach die Frist verlängern. Sonst könnte jeder Händler den Austausch solange hinauszögern bis die Frist verstichen ist..


    So wie du es geschrieben hast, klingt das Ganze aber nicht nach einer Widerrufserklärung, sondern vielmehr wie ein Nacherfüllungsbegehren.
    Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist nicht!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ booner


    Okay. Dann kann also ein Händler als Beispiel willentlich ein defektes Gerät verschicken, dann den Austausch hinauszögern bis die zwei Wochen rum sind, zwischenzeitlich die Zusage machen, dass das neue Gerät unterwegs ist und der Kunde hat die Arschkarte gezogen? Dies ist keine Unterstellung! Rein hypotetisch!!!!


    Das ist nicht der Sinn vom Fernabsatzgesetz... Wenn das aber möglich sein sollte, dann Mahlzeit...


    Er hat mir ein neues zugesichert. Und jetzt bekomme ich das alte mit neuem Akku...


    Wenn ich mein altes zurückbekomme, ist es dann 3 Wochen alt. Auf Ebay bekomme ich mit Sicherheit nicht den Neupreis zurück, da das Gerät 3 Wochen alt ist... Und ich habe es nicht genutzt... Ganz Klasse...


    Es kommt noch dazu, dass ich die Rechnung lediglich in Emailformat habe, da bei der Lieferung versehentlich ein leeres Blatt dabei war. Habe den Händler gebeten mir die Rechnung nachzuschicken, aber die ist bis heute nicht angekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    So wie du es geschrieben hast, klingt das Ganze aber nicht nach einer Widerrufserklärung, sondern vielmehr wie ein Nacherfüllungsbegehren.
    Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist nicht!


    Der Widerrufsanspruch bezieht sich meines Erachtens auf einwandfreie Ware. Wenn die Ware defekt ist müsste ich dann, wenn ich Dich richtig verstehe, davon Gebrauch machen, dann neue Ware bestellen...and so on... Ein Mörderaufwand für jeden Händler...

  • Zitat

    Original geschrieben von mib2030
    [QUOTE] Original geschrieben von brasax
    @ booner
    welcher Händler ist es denn??:mad:


    Ich hatte in meinem ersten Post schon erwähnt, dass ich den Namen nicht nennen werde. Mir geht es hier nur darum zu klären, was ich für Möglichkeiten habe...und nicht den Händler an die Wand zu stellen...

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Ich hatte in meinem ersten Post schon erwähnt, dass ich den Namen nicht nennen werde. Mir geht es hier nur darum zu klären, was ich für Möglichkeiten habe...und nicht den Händler an die Wand zu stellen...



    ok. das ist fair!
    :D

  • Hi


    Zitat

    Okay. Dann kann also ein Händler als Beispiel willentlich ein defektes Gerät verschicken, dann den Austausch hinauszögern bis die zwei Wochen rum sind, zwischenzeitlich die Zusage machen, dass das neue Gerät unterwegs ist und der Kunde hat die Arschkarte gezogen? Dies ist keine Unterstellung! Rein hypotetisch!!!!


    Ja so wäre das Theoretisch, wenn das ein Händler immer machen würde gäbe es diesen exakt 2 Monate, danach wäre er seine Kunden los.


    Zitat

    Das ist nicht der Sinn vom Fernabsatzgesetz... Wenn das aber möglich sein sollte, dann Mahlzeit...


    Es wird immer lücken geben - nichts ist perfekt. Es ist aber auch möglich, an deiner Stelle von vornherein dein Widerrufsrecht in Anspruchzunehmen, wenn du es nicht machst - Pech.


    Zitat

    Er hat mir ein neues zugesichert. Und jetzt bekomme ich das alte mit neuem Akku...


    Das alte? war es nicht erst 3 Tage alt?




    Zitat

    Wenn ich mein altes zurückbekomme, ist es dann 3 Wochen alt. Auf Ebay bekomme ich mit Sicherheit nicht den Neupreis zurück, da das Gerät 3 Wochen alt ist... Und ich habe es nicht genutzt... Ganz Klasse...


    Bekämest du auch nicht nach 3 Tagen, erst recht nicht wenn du es genuzt hättest.




    Zitat

    Es kommt noch dazu, dass ich die Rechnung lediglich in Emailformat habe, da bei der Lieferung versehentlich ein leeres Blatt dabei war. Habe den Händler gebeten mir die Rechnung nachzuschicken, aber die ist bis heute nicht angekommen...


    Legt er vielleicht dem Paket mit deinem Handy bei? Wäre so meine Idee zu dem Problem.



    Alles in allem hast hier wohl etwas pech gehabt, aber ich denke es ist noch alles im grünen Bereich. Zumindest empfinde ich es nicht als sooo tragisch. Bei nagelneu auf den Markt gekommenen Geräten ist es halt immer ein bissel schweirig einen sofortigen Austausch zu Gewährleisten.


    Also, ich denke Ruhe bewahren und alles wird gut.

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    @ booner


    Okay. Dann kann also ein Händler als Beispiel willentlich ein defektes Gerät verschicken, dann den Austausch hinauszögern bis die zwei Wochen rum sind, zwischenzeitlich die Zusage machen, dass das neue Gerät unterwegs ist und der Kunde hat die Arschkarte gezogen? Dies ist keine Unterstellung! Rein hypotetisch!!!!


    Das ist nicht der Sinn vom Fernabsatzgesetz... Wenn das aber möglich sein sollte, dann Mahlzeit...



    1. Es gibt schon lange kein Fernabsatzgesetz mehr, die entsprechenden Normen wurden zum 1.1.2002 in den schuldrechtlichen Abschnitt des BGB eingegliedert.


    2. Es ist nicht Sinn und Zweck des dem Verbaucher beim Verbrauchsgüterkauf in der Form des Fernabsatzes zustehenden Widerrufsrechts, den Käufer vor Schlechtlieferung zu schützen. Dafür ist die Sachmängelhaftung des Verkäufers einschlägig. Sicherlich kann man durch das Widerrufsrecht "zweigleisig" fahren, d.h. ich kann bei einer Schlechtlieferung einerseits den Händler zur Nacherfüllung auffordern (also vom Verkäufer Beseitigung des Mangels oder oder Lieferung einer mangelfreien Sache [so wie du das getan hast] verlangen), oder mich andererseits aber durch mein Widerrufsrecht endgültig vom Kaufvertrag ( innerhalb entsprechender Fristen) lösen.


    Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob eine Schlecht- oder Falschlieferung vorliegt, aber halt nur innerhalb gewisser Fristen!


    Vielmehr soll dem Verbraucher durch das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften die Möglichkeit gegeben werden, die Kaufsache so in Augenschein zu nehmen und sie so zu überprüfen, wie es ihm beim örtlichen Händler um die Ecke möglich wäre.


    3. Ein Händler der wie von dir beschrieben agiert, macht sich wegen Betrug strafbar. Bei solch krimineller Energie musst du ohnehin andere Geschütze auffahren, ein Verweis auf dein Widerrufsrecht wird einen solchen Verkäufer wenig interessieren.


    Zitat


    Er hat mir ein neues zugesichert. Und jetzt bekomme ich das alte mit neuem Akku...


    Dies kann man aus deinem Post nicht heruaslesen! Du schreibst nur von einem neuen Akku? Hast du diese Zusicherung des Händlers schriftlich?


    Wie gesagt, du musst dich jetzt mit deinen Ansprüchen aus Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer begnügen. Es sei denn, er hat seine Informationspflichten verletzt, dann könnte dein gesetzliches Widerrufsrecht aus § 312d BGB noch bestehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jetzt weiß ich woher der Wind mit der Eula weht...


    Habe die CD vergessen mitzuschicken. Der Händler hat es mir gerade mitgeteilt, auf nicht ganz so freundliche Weise... Darauf kommt er nach über 2 Wochen... Darüber hätte er mich schon lange informieren können... Mann, Mann, Mann...


    @ Audi V8


    Wenn ich das Gerät genutzt hätte und nach 3 Tagen verkauft hätte, wäre der Verlust nicht ganz so groß... Oder wenn ich ein neues bekommen würde, könnte ich es als neu verkaufen und der Verlust würde sich auch in Grenzen halten... Aber erklär mal den Leuten, dass Du das Handy gar nicht hattest 3 Wochen lang...

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    3. Ein Händler der wie von dir beschrieben agiert, macht sich wegen Betrug strafbar. Bei solch krimineller Energie musst du ohnehin andere Geschütze auffahren, ein Verweis auf dein Widerrufsrecht wird einen solchen Verkäufer wenig interessieren.
    Dies kann man aus deinem Post nicht heruaslesen! Du schreibst nur von einem neuen Akku? Hast du diese Zusicherung des Händlers schriftlich?


    Ich habe ja geschrieben, dass das hier nicht der Fall ist... Ich unterstelle dem Händler keine böswillige Absicht. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte ich einen Anwalt eingeschalten...


    Er hat mir dies zugesichert. Schriftlich. Die Mail habe ich noch zu Hause. Wie ich schon erwähnt habe, hängt sich der Händler jetzt an der mitgelieferten CD auf. Okay, er ist hier im Recht, aber er könnte schließlich die CD aus einem anderem Paket nehmen und mir das neue Gerät zuschicken. Oder er hätte mich rechtzeitig darüber informieren können, was er nicht getan hat... Ich war der Meinung alles ins Paket gepackt zu haben...


    Somit liegt die Schuld wohl auf beiden Seiten... Dennoch bin ich über die Art und Weise des Händlers mehr als enttäuscht...

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