Probs mit Händler

  • Hallo,


    habe ein kleines Problem mit einem Händler, dessen Name ich aus Fairness nicht nennen will...


    Habe vor 3 Wochen ein MPX200 bestellt und geliefert bekommen. Leider war der Akku defekt. Habe den Händler gebeten mir einen neuen Akku zu schicken. Dies war nicht möglich. Daraufhin das Gerät nach 3 Tagen zurückgeschickt.


    Nach 1 1/2 Wochen musste ich dann nachfragen, wo das neue Gerät bleibt. Mir wurde dann zugesichert, dass das Handy verschickt wurde. 1 Woche später war das Gerät immernoch nicht da, woraufhin ich nochmal nachgefragt habe, wo das Gerät bleibt.


    Nun bekam ich die Antwort, dass das Handy heute rausgeht, allerdings mein altes, da ich die EULA von Microsoft (End User License Agreement) akzeptiert habe und somit es nicht möglich sei, mir ein neues zu schicken.


    Daraufhin habe ich den Händler gebeten mir mein Geld zu überweisen, da ich keine Lust mehr habe auf das Handy zu warten. Immerhin dauert es nun 2 1/2 Wochen für einen einfachen Austausch. Inzwischen will ich das Moto nicht mehr... Habe die Schnauze voll... Als Antwort kam, dass es aufgrund der EULA nicht möglich ist das Gerät zurück zu nehmen... Das kann doch nicht sein oder?


    Kann ich auf das Fernabgabegesetz verweisen? Oder wird dieses durch die EULA auser Kraft gesetzt (glaube ich ehrlich gesagt nicht)? Immerhin hatte ich das Gerät nur 3 Tage. Der Austausch dauert mir einfach zu lange... Und das Interesse an dem Handy ist verraucht... Wenn ich es auf Ebay verkaufe, mache ich einen Verlust und ich bin nicht bereit diesen zu tragen...


    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich vorgehen kann?


    Danke!


    brasax

  • Ist das Handy nun repariert oder nicht? Das habe ich nicht so richtig verstanden.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Ich habe das Hnady bis heute nicht. Ich soll mein altes mit einem neuen Akku bekommen, aber ich habe keinen Bock mehr. Warte seit 2 1/2 Wochen...


    EDIT: Und bis ich es habe, dauert es nochmal 2 Tage...

  • das musst du dann akzeptieren. ist normale mängelgewährleistung, in diesem fall nachbesserung, deines händlers. du hättest explizit von deinem widerrufsrecht gebrauch machen sollen, dann hättest du dein geld zurück bekommen.


    so ist der händler im recht.


    greetz


    JohnnyT

  • Moment mal... Ich warte seit 2 1/2 Wochen darauf, dass ich mein Handy bekomme. Mir wurde zweimal zugesichert, es sei unterwegs...
    Ich hätte damit auch kein Problem gehabt, wenn es gekommen wäre... Aber mir geht langsam der Deckel hoch! Ich musste zweimal nachfragen, wo das Handy bleibt, sonst würde ich es wahrscheinlich gar nicht bekommen... Wenn der Händler es aus mir unersichtlichen Gründen nicht gebacken bekommt muss ich dafür einstehen? Das kann doch nicht sein! Verschiebt sich in so einem Fall nicht die Frist für das Fernabgabegesetz? Schließlich warte ich immernoch auf das Gerät... Kann ein Händler somit die Frist umgehen?


    Um eins klar zu stellen, ich unterstelle dem Händler keine Böswilligkeit oder ähnliches. Es ist halt nur dumm gelaufen... Aber ich bin jetzt der Dumme?

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Moment mal... Ich warte seit 2 1/2 Wochen darauf, dass ich mein Handy bekomme. Mir wurde zweimal zugesichert, es sei unterwegs...
    Ich hätte damit auch kein Problem gehabt, wenn es gekommen wäre... Aber mir geht langsam der Deckel hoch! Ich musste zweimal nachfragen, wo das Handy bleibt, sonst würde ich es wahrscheinlich gar nicht bekommen... Wenn der Händler es aus mir unersichtlichen Gründen nicht gebacken bekommt muss ich dafür einstehen? Das kann doch nicht sein! Verschiebt sich in so einem Fall nicht die Frist für das Fernabgabegesetz? Schließlich warte ich immernoch auf das Gerät... Kann ein Händler somit die Frist umgehen?


    Um eins klar zu stellen, ich unterstelle dem Händler keine Böswilligkeit oder ähnliches. Es ist halt nur dumm gelaufen... Aber ich bin jetzt der Dumme?


    Ich denke mit der Rücksendung des Gerätes, zwecks Austausch bzw. Reperatur hast du den Kaufvertrag akzeptiert. Somit greift das Fernabsatzgesetz wohl nicht mehr.


    Gruss


    Johannes

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

  • Also wenn das alte Handy ohne Akku einwandfrei funktionierte und jetzt noch ein neuer Akku dazu kommt weiß ich ehrlichgesagt nicht wo das Problem liegt. Gut, der Händler hätte das vielleicht etwas schneller abwickeln können, aber immerhin muß er den Akku ja auch testen ob der überhaupt wirklich defekt ist. Und wenn du es schon gar nicht mehr habe wolltest hättest du innerhalb der ersten 2 Wochen vom Kauf zurücktreten müssen. Jetzt isses dafür wohl zu spät :(

  • Re: Probs mit Händler



    Der Akku war schon bei der Lieferung defekt, und der Händler ist nicht Kulant genug das Gerät gegen ein anderes Neugerät zu tauschen? hop :flop:


    Schau mal Ciao vorbei, da gibt es die Möglichkeit Erfahrungen mit speziellen Händlern zu veröffentlichen...vielleicht ist er ja da schon aufgeführt?

  • Sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, und du Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer sein (wovon auszugehen ist), stünde dir grdsl. ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.


    Dieses Widerrufsrecht kann auch nicht zum Nachteil des Verbrauchers abbedungen werden, weder von deinem Händler, noch von Microsoft.


    Allerdings erlischt dieses Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren i.d.R. 14 Tage nachdem die Ware bei Käufer eingegangen ist. Sollte es der Unternehmer jedoch versäumt haben, dich ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht zu belehren oder sollte er sonstwie gegen seine e-commerce Verpflichtungen verstoßen haben, beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen.




    Was schickt dir der Händler denn jetzt genau? Dein altes Gerät mit neuem, funktionierendem Akku?


    Wenn dies der Fall ist, muss du es hinnehmen, denn der Verkäufer hat grdsl. das Recht zur zweiten Andienung.


    Sollte mit dem noch zu lieferndem Gerät bzw. Akku wiederum etwas nicht stimmen, dann setze dem Händler auf jeden Fall eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.


    Sollte er diese Frist versäumen, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von John Shaft II
    Also wenn das alte Handy ohne Akku einwandfrei funktionierte und jetzt noch ein neuer Akku dazu kommt weiß ich ehrlichgesagt nicht wo das Problem liegt. Gut, der Händler hätte das vielleicht etwas schneller abwickeln können, aber immerhin muß er den Akku ja auch testen ob der überhaupt wirklich defekt ist. Und wenn du es schon gar nicht mehr habe wolltest hättest du innerhalb der ersten 2 Wochen vom Kauf zurücktreten müssen. Jetzt isses dafür wohl zu spät :(


    Laut Fernabsatzgesetz habe ich das Recht die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Da das Gerät/Akku defekt war und ich es nach 3 Tagen zurückgeschickt habe, müsste sich demnach die Frist verlängern. Sonst könnte jeder Händler den Austausch solange hinauszögern bis die Frist verstichen ist..
    Der Händler wollte das komplette Gerät zurück, obwohl ich nur einen neuen Akku wollte, da evtl. auch ein defekt des Gerätes vorliegen könnte. Ich konnte das Handy nicht mal richtig nutzen. Habe es am Freitag bekommen und am Montag zurückgeschickt. Somit konnte ich mir kein Bild von dem Gerät machen...


    Ich wollte das Handy ja. Mir wurde zugesichert, dass das Handy raus sei (Donnerstag letzte Woche). Bis dahin wurde mir das mit der EULA nicht mitgeteilt und man hat mir ein neues schicken wollen.
    Nachdem es gestern immernoch nicht da war, habe ich nachgefragtwas los ist.
    Heute bekomme cih die Mail, die Lieferung von letzter Woche wurde gestoppt, da man im Service bemerkt hat, ich habe die EULA akzeptiert... Und deswegen geht heute (!) mein altes Handy an mich zurück...


    Ich wurde seitens des Händlers nie über den Status informiert, ICH musste dauernd nachhaken...


    Und jetzt habe ich keine Lust mehr nochmal 2 Tage zu warten, bis ich das Handy bekomme...


    Zu der EULA. MS ist bestandteil des Handys und intergiert. Somit gilt die EULA nicht, da ich das Handy sonst nicht nutzen könnte. Ich kann schließlich ein Schlepptop auch innerhalb der Wochen zurückschicken, obwohl XP vorinstalliert war... In meinen Augen nur eine Ausrede...


    Ich hätte auch kein Problem gehabt, wenn ich darüber informiert worden wäre, dass es 2 Wochen dauert, bis ich ein neues bekomme. Aber auf diese Art und Weise habe ich keine Lust!


    Und ich bin mit meiner Geduld nun am Ende...

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