Es wird immer verrückter. Jetzt wollte die Post bei meiner Registrierung mit Reisepass eine Meldebescheinigung haben. Was bitteschön soll ich noch mitbringen?
EuGH entscheidet über Registrierzwang.
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War das nicht schon immer so? Entweder Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
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War das nicht schon immer so? Entweder Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Nein. Selbst auf dem Ausdruck mit QR Code und auf den Seiten der Post steht nichts von einer Meldebescheinigung.
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Da in Deinem Reisepass nicht Deine Meldeadresse steht, ist eine Meldebestätigung schon immer obligatorisch.
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Da in Deinem Reisepass nicht Deine Meldeadresse steht, ist eine Meldebestätigung schon immer obligatorisch.
Woher nimmst Du diese Behauptung? Sie ist falsch.
Schaue in das entsprechende Gesetz.
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Woher nimmst Du diese Behauptung? Sie ist falsch.
Schaue in das entsprechende Gesetz
Und wie soll der Anbieter deine Anschrift überprüfen, wenn sie nicht im Pass steht?
Das ergibt sich aus dem Gesetz, dass der nicht ausreicht, wenn die Adresse nicht anderweitig verifiziert wird.
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Im Gesetz steht:
"
...die Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
...
soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.
Ein Reisepass ist laut Gesetz ein geeignetes Dokument für die Überprüfung der Personendaten bei den Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten. Wenn einige Daten im Reisepass nicht enthalten sind, verstehe ich, dass diese nicht überprüft werden müssen.
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Und wie soll der Anbieter deine Anschrift überprüfen, wenn sie nicht im Pass steht?
Das ergibt sich aus dem Gesetz, dass der nicht ausreicht, wenn die Adresse nicht anderweitig verifiziert wird.
Neulich hat mir ein Paketshopbetreiber die Herausgabe von einem Paket verweigert, als ich mich mit Resepass ausgewiesen habe. Nach seiner Rechtsauffassung kann er nicht sicher sein, dass ich an der Adresse auf dem Paket auch wohnhaft bin und meinte ich soll nochmal kommen und ihm eine Meldebescheinigung vorlegen. Ich habe ihm gesagt er darf das Paket behalten und mich verabschiedet, den Laden werde ich nie wieder betreten. Langsam frage ich mich wo das alles enden soll.
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mario.2 - ich kann Dich absolut verstehen.
Wer sagt denn, dass ich ein Paket an meine Meldeadresse senden lassen muss?
Ich zitiere auch § 111 TKG Absatz 1 Satz 3:
ZitatBei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch 1.Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
2.Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
3.Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
4.Vorlage eines Aufenthaltstitels,
5.Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
6.Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
7.Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,
soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind. -
Is doch auch klar, Touristen aus anderen Ländern können doch auch Prepaidkarten registrieren, die brauchen doch auch nur den Pass.
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