EuGH entscheidet über Registrierzwang.

  • Es wird immer verrückter. Jetzt wollte die Post bei meiner Registrierung mit Reisepass eine Meldebescheinigung haben. Was bitteschön soll ich noch mitbringen?

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  • War das nicht schon immer so? Entweder Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

    Nein. Selbst auf dem Ausdruck mit QR Code und auf den Seiten der Post steht nichts von einer Meldebescheinigung.

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  • Da in Deinem Reisepass nicht Deine Meldeadresse steht, ist eine Meldebestätigung schon immer obligatorisch.

    Woher nimmst Du diese Behauptung? Sie ist falsch.


    Schaue in das entsprechende Gesetz.

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  • Woher nimmst Du diese Behauptung? Sie ist falsch.


    Schaue in das entsprechende Gesetz

    Und wie soll der Anbieter deine Anschrift überprüfen, wenn sie nicht im Pass steht?


    Das ergibt sich aus dem Gesetz, dass der nicht ausreicht, wenn die Adresse nicht anderweitig verifiziert wird.

  • Im Gesetz steht:

    "

    ...die Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch

    ...

    soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.


    Ein Reisepass ist laut Gesetz ein geeignetes Dokument für die Überprüfung der Personendaten bei den Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten. Wenn einige Daten im Reisepass nicht enthalten sind, verstehe ich, dass diese nicht überprüft werden müssen.

  • Und wie soll der Anbieter deine Anschrift überprüfen, wenn sie nicht im Pass steht?


    Das ergibt sich aus dem Gesetz, dass der nicht ausreicht, wenn die Adresse nicht anderweitig verifiziert wird.

    Neulich hat mir ein Paketshopbetreiber die Herausgabe von einem Paket verweigert, als ich mich mit Resepass ausgewiesen habe. Nach seiner Rechtsauffassung kann er nicht sicher sein, dass ich an der Adresse auf dem Paket auch wohnhaft bin und meinte ich soll nochmal kommen und ihm eine Meldebescheinigung vorlegen. Ich habe ihm gesagt er darf das Paket behalten und mich verabschiedet, den Laden werde ich nie wieder betreten. Langsam frage ich mich wo das alles enden soll.

  • mario.2 - ich kann Dich absolut verstehen.


    Wer sagt denn, dass ich ein Paket an meine Meldeadresse senden lassen muss?


    Ich zitiere auch § 111 TKG Absatz 1 Satz 3:


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