rechtliche Frage zu Mobilfunkvertrag

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr erheblichen Ärger mit Debitel gehabt. Debitel hat mir eine unberechtigte Rechnung zugeschickt, den unberechtigten Teil habe ich natürlich nicht bezahlt.


    Dann haben die meine Karte gesperrt, was mich zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigte. wie siehts mit dem erhaltenen Handy aus, ich habe mehrfach Debitel angeschrieben und gebeten, Stellung dazu zu nehmen, aber die reagieren überhaupt auf keines meiner Schreiben.


    Die sind schon recht lustig.. erst geben sies weiter an einen Rechtsanwalt zur eintreibung, diesen schrieb ich dann an. Da dieser aber keinerlei Informationen von Debitel bekommen hatte, reichte er meine anfrage zurück. Und dann haben sie es einer Inkassofirma in Auftrag gegeben.



    Darf ich das Handy jetzt verkaufen ? Muss ich für das günstig erhaltene Handy etwas nachzahlen ?

  • Das Handy ist, so glaube ich, das geringste Problem. Ärger mit dem Netzbetreiber ist immer unschön und kann zu ziemlich unangenhemen Konsequenzen führen. Die wohl schlechteste Nachricht für Dich dürfte sein, dass Du aller Wahrscheinlichkeit einen Schufa-Eintrag bekommst und Debitel Dir den Vertrag kündigt ( das geschieht meist dann, wenn die Sache sich beim Anwalt bzw. Inkassobüro befindet). Als Forderung stellt Dir der Netzbereiber dann die Grundgebühr bis zum Ablauf des Vertrages und den noch ausstehenden Betrag in Rechnung. Das Problem mit einem Schufa-Eintrag ist, dass Du in den nächsten Jahren keinen Handyvertrag, keinen Kredit, keine Kreditkarte und bei den meisten Banken noch nicht einmal ein Konto bekommst.
    So traurig es ist, aber bei Streit um Handykosten es leider oft besser zunächst die strittige Rechnung zu bezahlen und sich dann mit dem Anbieter auseinanderzustezen, notfalls auch über einen Anwalt.


    Verwunderlich ist aber, dass sich Debitel bei Dir gar nicht mehr gemeldet hat, den Betrag nicht mehrmals angemahnt hat und Dir den Anwalt bzw. das Inkassobüro mit Hinweis auf einen möglichen Schufa-Eintrag angekündigt hat. Das macht in der Regel jeder Anbieter so. Hast Du eigentlich eine Bestätigung Deiner Kündigung bekommen und welche Forderung erhebt Debitel gegen Dich? Diese Antworten sind für eine genauere Beantwortung Deiner Frage wichtig.


    P.S. Ich finde, das Thema gehört eher ins Provider-Forum - Bitte verschieben.


    Danke und viel Glück!


    Ulka

  • Mahnungen habe ich schon bekommen, aber halt meine Schreiben haben sie nicht berücksichtigt.


    Zuerst zahlen und es dann einklagen ? Dann wäre ich echt schön blöde, dann müsste ich ja die ganzen Kosten vorstrecken !!! Das kann ich keinem raten ! Und einen Schufa-Eintrag kann man wieder austragen lassen, der ist erst gerechtfertigt, bei Zahlungsunwilligkeit, die liegt aber nicht vor, also keine Sorge !


    Wenn sich da jeder einschüchtern lässt... Der Ausgangsbetrag, der unberechtigt war, war etwa 87 Euro, aber was tut das zur Sache ? Dazu kamen allerhand weitere unberechtigte Gebühren, lustig ist z.B., dass sie 50 Euro Gebühren für die frühzeitige Vertragskündigung genommen haben.


    Die Grundgebühr bis zum Ablauf des Vertrages haben sie eben nicht in Rechnung gestellt. Ist mir aber auch egal, die können da soviel draufschlagen, wie sie wollen, ich kann wie gesagt recht sicher nachweisen, dass ihre Rechnung einen Fehler hat !


    Es geht mir nur um das Handy, was soll ich damit machen, bin ich verpflichtet, es aufzubewahren ?

  • Kannst Du uns dieses 'recht sicher' etwas näherbringen?


    Das es mit der Schufa so ist haben schon viele geglaubt, und stehen immer noch auf der schwarzen Liste - da hat Ulka gar nicht so Unrecht.

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Die Schufa ist mir egal, denn wenn man mich einträgt für nichtbezahlte ungerechtfertigt erhobene Gebühren habe ich einen Rechtsanspruch auf Austragung aus derselbigen.


    Ich möchte hier den Fall nur dann erläutern, wenn so grosses Interesse daran besteht, denn weiterbringt es mich in meiner Sache nicht.


    Also nochmal die Frage: Wie siehts mit dem Handy aus, kann das der Mobilfunkbetreiber zurückverlangen, sofern er die Forderung nicht einklagen kann ?

  • Zitat

    Original geschrieben von micky72
    Die Schufa ist mir egal, denn wenn man mich einträgt für nichtbezahlte ungerechtfertigt erhobene Gebühren habe ich einen Rechtsanspruch auf Austragung aus derselbigen.....................................
    ..................


    Einen "Rechtsanspruch" auf Löschung einer Eintragung hast Du imho nur, wenn die Forderung vollständig ausgeglichen ist, und derjenige, der den Eintrag veranlasst hat, der Löschung zustimmt!


    Wenn Du die berechtigte Forderung ausgeglichen hast, wird man Dir das wertvolle Handy wohl kaum noch wegnehmen wollen! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von micky72
    ...Zuerst zahlen und es dann einklagen ? Dann wäre ich echt schön blöde, dann müsste ich ja die ganzen Kosten vorstrecken !!! Das kann ich keinem raten ! Und einen Schufa-Eintrag kann man wieder austragen lassen...

    Klar mußt Du die Kosten erstmal vorstrecken, kannst aber auch die Zinsen dafür später einklagen. Das Problem ist doch folgendes:
    Du zahlst nicht, Schufaeintrag kommt 100%, wenn Du Pech hast wird Dir dein Girokonto gekündigt, Kredite + Karte kannst Du vergessen und Du wirst auch keinen neuen Vertrag bei einem anderen Netzbetreiber/Provider bekommen. In dem Fall mußt Du Debitel natürlich verklagen, wegen des Schufa-Eintrags und der unberechtigen Forderung. Deutsche Mühlen mahlen langsam und 1,5 - 2 Jahre Rechtsstreit mußt Du rechnen. Für diese lange Zeit bleibt der Schufaeintrag mit den o.g. Nachteilen bestehen. Außerdem gibt es noch diverse andere Wirtschaftsauskunftsdateien wo Du ebenfalls negativ gespeichert sein kannst. Auch diese werden bei Neuvergabe von Krediten, Mobilfunkverträgen usw. abgefragt. Es kann Dir also auch nach Austragung aus der Schufa passieren das Du trotzdem ne Anlehnung bekommst.


    Alles in allem also die deutlich schlechtere Lösung.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Also hoffe mal, dass wir nicht in so einem rechtlosen Staat leben, dann wander ich aus...


    Daraus folgt ja, dass ein Unternehmen erstmal ne Rechnung ausstellen kann, egal welcher Höhe, egal welche Begründung, man muss erstmal zahlen ?


    Wenn nicht, wird einem das Girokonto gesperrt ? Meine Bank sperrt das Konto, obwohl sie an mir verdient ?


    Alles sehr wahrscheinlich...


    Und bei Krediten kommt es aufs Einkommen an und Schulden.. was soll denn da eingetragen sein ? Person hat ein Rechtsverfahren anhängig über eine strittige Forderung von (mittlerweile) 250 Euro ? Und mein Einkommen interessiert den Kreditvergeber nicht ?


    Übr. habe ich vor kurzem meinen Mobilfunkvertrag bei einem anderen Anbieter verlängern können und auch einen neuen dort abschließen können.



    Also Leute, wir leben hier in einem Rechtsstatt (Art 20 GG), daraus folgt, dass wenn jemand eine Forderung hat, und der Vertragspartner eine andere Meinung vertritt und behauptet, der eine hätte sie nicht, dass dies gerichtlich ausgetragen werden muss. Und zwar muss derjenige klagen, der glaubt, etwas zu bekommen.


    Anders ist das bei Forderungen vom Staat, z.B. vom Finanzamt, da liegt ein Über/Unterordnungvsverhältnis vor, und da muss man erstmal zahlen, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung.


    So siehts aus... aber kann denn endlich mal jemand meine Frage beantworten ? Es ist keine berechtigte Forderung, und ich habe einen rechtlichen Vorteil durch den Vertrag erhalten, nämlich das subventionierte Handy. Wenn ein Vertrag vorzeitig gebrochen wird, dann gehts um Rückabwicklung, ich denke mal nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung..)

  • Zitat

    Original geschrieben von micky72
    Daraus folgt ja, dass ein Unternehmen erstmal ne Rechnung ausstellen kann, egal welcher Höhe, egal welche Begründung, man muss erstmal zahlen ?

    Man muß nicht, aber mit einem Schufaeintrag haben Kreditinstitute, Versandhäuser, Netzbetreiber ein Druckmittel vom Feinsten...

    Zitat


    Wenn nicht, wird einem das Girokonto gesperrt ? Meine Bank sperrt das Konto, obwohl sie an mir verdient ?

    Muß nicht, aber kann...

    Zitat


    Und bei Krediten kommt es aufs Einkommen an und Schulden.. was soll denn da eingetragen sein ? Person hat ein Rechtsverfahren anhängig über eine strittige Forderung von (mittlerweile) 250 Euro ? Und mein Einkommen interessiert den Kreditvergeber nicht ?

    Da wird nichts von einem "Rechtsverfahren" eingetragen, sonder schlicht und einfach, dass Du (D)eine Rate/Rechnung nicht bezahlt hast. Fertig! Hinterher (Beantragung eines Kredits usw.) fragt da niemand weshalb dieser Eintrag da drin steht, die Sache wird abgelehnt und fertig ist.

    Zitat


    Übr. habe ich vor kurzem meinen Mobilfunkvertrag bei einem anderen Anbieter verlängern können und auch einen neuen dort abschließen können.

    Noch hast Du ja den Eintrag nicht, wurde ja bisher nur angedroht wenn ich das richtig verstanden habe.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Wenn der Vertrag von Debitel schon aufgrund nichtgezahlter Forderungen gekündigt wurde, dürftest Du den Eintrag schon haben... einfach mal Selbstauskunft bei SCHUFA einholen...


    Grundsätzlich kannst Du dein Handy behalten... Debitel wird es wohl mehr um die ausstehenden Zahlungen gehen (Und wenn diese beglichen sind ist Debitel dein Handy ziemlich egal..). Wenn Du den Vertrag in einem Media Markt oder Saturn abgeschlossen hast, dann ist das Handy sowieso von diesem Händler subventioniert u. Debitel hat damit nichts zu tun. Hast Du dich denn schon mal beraten lassen (von deinem Rechtsanwalt), welche Chancen Du bei einem Prozeß hättest? Denn wenn deine Chancen eher gering sind, wäre es vielleicht eher unklug, auf Prinzipien rumzureiten.


    Was hat denn auf der Rechnung nicht gestimmt? Das wurde bis jetzt noch gar nicht erwähnt...

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

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