Harald & Mario Meisl GbR aka M-Circle GmbH - Jetzt reichts!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sirocco_011
    Nein, hatte leider keinen Rechtsanwalt, da die Forderung meine Selbstbeteiligung überschritten hätte. Ich habe dem Amtsgericht ein paar Paragraphen um die Ohren gehauen in meiner Stellungnahme, aber das hat die null komma null interessiert.


    Ich bin der gearschte geblieben und er hat mich abgezockt !!!


    Ich wünschte mir, das Sie diesen Typ mal für lange Zeit verknac..n, aber bei solchen Gerichten, da lacht er sich doch in Fäustchen.


    Ohne Spott: Das war ein Fehler! Der Richter wollte die Sache bequem vom Tisch haben und du warst leichte Beute. So ist das nunmal.


    Man sollte Profis im Beitreiben zwielichtiger Forderungen auch professionell entgegentreten!



    PS: Jetzt hast du auch noch deinen Zweitaacount geoutet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also der Meister des Eier in Fremde Nester Vogels kommt erst, nach dem gegen einen Mahn und den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, denn dann wird die Forderung rechtskräftig auch wenn diese unberechtigt ist.


    Auch ich hatte Ärger mit den Meislviexzeug, ich hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und das war es dann auch.


    Ist die Forderung rechtskräftig, kann man höchstens versuchen die Einsetzung des vorherigen Standes bei Gericht zu beantragen, aber das dürfte kaum von Erfolgt gekrönt sein, außer man kann beweisen, das man z.b sich im Urlaub befand während der Mahnbescheid zugestellt wurde.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)


  • Sorry, aber Dein Kumpel ist selbst schuld. Wie meon96 schon geschrieben hat, hat man mind. vier Wochen Zeit, etwas zu unternehmen. Ist die Forderung berechtigt, zahlen und Widerspruch mit vermerk, das bezahlt wurde. Ist die Forderung nicht berechtigt, Widerspruch. Dann muss der Gegener handeln..


  • naja, nachdem er ja offensichtl. schon einiges versäumt hat un bezahlt hat, würde ich mal den gerichtssvollzieher anrufen & fragen, wie er vorgehen soll, da die forderung beglichen ist (nachweis!).


    ob sich da im nachhinein allerdings was "umdrehen" läßt halte ich für fraglich.
    oder handelt es sich nun um neue forderungen?


    schadensersatz wofür? hatte er jetzt neue kosten?

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Ich habe das Post entfernt.
    Leider versteht Ihr das Problem bzw. den Ärger nicht.


    Das ganze geht jetzt bei Ihm seit 6 Jahren und irgendwann sollte es dann auch mal gut sein. -


    Es hat sich aber heute auch bei Ihm alles erl.

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Also der Meister des Eier in Fremde Nester Vogels kommt erst, nach dem gegen einen Mahn und den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, denn dann wird die Forderung rechtskräftig auch wenn diese unberechtigt ist.


    Auch ich hatte Ärger mit den Meislviexzeug, ich hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und das war es dann auch.


    Ist die Forderung rechtskräftig, kann man höchstens versuchen die Einsetzung des vorherigen Standes bei Gericht zu beantragen, aber das dürfte kaum von Erfolgt gekrönt sein, außer man kann beweisen, das man z.b sich im Urlaub befand während der Mahnbescheid zugestellt wurde.


    Hallo,


    auch ich hatte 2004 Widerspruch eingelegt. Und trotzdem bekomme ich heute eine Abgabenachricht an mein zuständiges Amtsgericht. Und das, obwohl ich den Betrag an die zuständigen Rechtsanwälte überwiesen hatte (in 2003).


    Hoffe, irgendwann mal nichts mehr von den Meisls zu hören.


    Gruss
    Dirk

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  • Wer das glaubt, solche Charaktere ändern sich nie!

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