Harald & Mario Meisl GbR aka M-Circle GmbH - Jetzt reichts!
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Original geschrieben von Sirocco_011
Nein, hatte leider keinen Rechtsanwalt, da die Forderung meine Selbstbeteiligung überschritten hätte. Ich habe dem Amtsgericht ein paar Paragraphen um die Ohren gehauen in meiner Stellungnahme, aber das hat die null komma null interessiert.Ich bin der gearschte geblieben und er hat mich abgezockt !!!
Ich wünschte mir, das Sie diesen Typ mal für lange Zeit verknac..n, aber bei solchen Gerichten, da lacht er sich doch in Fäustchen.
Ohne Spott: Das war ein Fehler! Der Richter wollte die Sache bequem vom Tisch haben und du warst leichte Beute. So ist das nunmal.
Man sollte Profis im Beitreiben zwielichtiger Forderungen auch professionell entgegentreten!
PS: Jetzt hast du auch noch deinen Zweitaacount geoutet.
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Sorry, aber habe das Post entfernt.... da es hier völlig falsch verstanden wurde.
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Also der Meister des Eier in Fremde Nester Vogels kommt erst, nach dem gegen einen Mahn und den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, denn dann wird die Forderung rechtskräftig auch wenn diese unberechtigt ist.
Auch ich hatte Ärger mit den Meislviexzeug, ich hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und das war es dann auch.
Ist die Forderung rechtskräftig, kann man höchstens versuchen die Einsetzung des vorherigen Standes bei Gericht zu beantragen, aber das dürfte kaum von Erfolgt gekrönt sein, außer man kann beweisen, das man z.b sich im Urlaub befand während der Mahnbescheid zugestellt wurde.
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Original geschrieben von Sirocco_011
Ich brauche einmal dringend Euren Rat - es geht wie soll es auch sonst sein, um Meisl. - Mein Bekannter bekommt vorgestern nun Post und jetzt haltet Euch fest, vom..... Gerichtsvollzieher. Das ganze im Auftrag vom werten Herrn Meisl :confused:Er hat bereits Ende letzten Jahres aus lauter Verzweiflung die Forderung von Meisl überwiesen (nach langem Hin- und her mit dem Amtsgericht), um endlich zur Ruhe zu kommen.
Und dann kommt nun das Schreiben vom Gerichtsvollzieher.
Was kann man denn endlich mal gegen diesen Mann unternehmen, damit er endlich damit aufhört und Ruhe gibt ??
Mein Bekannter möchte jetzt Anzeige erstatten, weil er immer noch nicht aufhört Ihn zu belästigen mit Forderungen.
Wie kann er da am besten vorgehen ? Wie sieht es mit einem ggf Schadensersatzanspruch aus, den man jetzt von Meisl fordern kann ?
Sorry, aber Dein Kumpel ist selbst schuld. Wie meon96 schon geschrieben hat, hat man mind. vier Wochen Zeit, etwas zu unternehmen. Ist die Forderung berechtigt, zahlen und Widerspruch mit vermerk, das bezahlt wurde. Ist die Forderung nicht berechtigt, Widerspruch. Dann muss der Gegener handeln..
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Original geschrieben von Sirocco_011
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Er hat bereits Ende letzten Jahres aus lauter Verzweiflung die Forderung von Meisl überwiesen (nach langem Hin- und her mit dem Amtsgericht), um endlich zur Ruhe zu kommen.Und dann kommt nun das Schreiben vom Gerichtsvollzieher.
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Mein Bekannter möchte jetzt Anzeige erstatten, weil er immer noch nicht aufhört Ihn zu belästigen mit Forderungen.Wie kann er da am besten vorgehen ? Wie sieht es mit einem ggf Schadensersatzanspruch aus, den man jetzt von Meisl fordern kann ?
naja, nachdem er ja offensichtl. schon einiges versäumt hat un bezahlt hat, würde ich mal den gerichtssvollzieher anrufen & fragen, wie er vorgehen soll, da die forderung beglichen ist (nachweis!).
ob sich da im nachhinein allerdings was "umdrehen" läßt halte ich für fraglich.
oder handelt es sich nun um neue forderungen?schadensersatz wofür? hatte er jetzt neue kosten?
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Ich habe das Post entfernt.
Leider versteht Ihr das Problem bzw. den Ärger nicht.Das ganze geht jetzt bei Ihm seit 6 Jahren und irgendwann sollte es dann auch mal gut sein. -
Es hat sich aber heute auch bei Ihm alles erl.
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Zitat
Original geschrieben von meon96
Also der Meister des Eier in Fremde Nester Vogels kommt erst, nach dem gegen einen Mahn und den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, denn dann wird die Forderung rechtskräftig auch wenn diese unberechtigt ist.Auch ich hatte Ärger mit den Meislviexzeug, ich hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und das war es dann auch.
Ist die Forderung rechtskräftig, kann man höchstens versuchen die Einsetzung des vorherigen Standes bei Gericht zu beantragen, aber das dürfte kaum von Erfolgt gekrönt sein, außer man kann beweisen, das man z.b sich im Urlaub befand während der Mahnbescheid zugestellt wurde.
Hallo,
auch ich hatte 2004 Widerspruch eingelegt. Und trotzdem bekomme ich heute eine Abgabenachricht an mein zuständiges Amtsgericht. Und das, obwohl ich den Betrag an die zuständigen Rechtsanwälte überwiesen hatte (in 2003).
Hoffe, irgendwann mal nichts mehr von den Meisls zu hören.
Gruss
Dirk -
Die Firma ist jetzt als mobile contacts GmbH u.a. auch bei eBay aktiv, als vertretungsberechtigt ist jetzt eine Doris Degenhart angegeben, aber die Adressen sind die alten.
http://cgi.ebay.de/LG-HANDY-CH…TIE_W0QQitemZ230250988857
Haben jetzt aber fast nur positive Bewertungen und Abholung ist auch möglich ... vielleicht haben die sich jetzt wirklich gebessert.
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Wer das glaubt, solche Charaktere ändern sich nie!
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