Harald & Mario Meisl GbR aka M-Circle GmbH - Jetzt reichts!

  • Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Inwiefern überwacht?


    Gruß bungee1



    Vielleicht lässt er sich alles vorlesen? :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Selbst die Universität in Uppsala ist Meisl-geschädigt. Wir haben vor 4 Jahren dort ein Handy bestellt. Bezahlung sollte gemäß Kaufvertrag per Kreditkarte erfolgen, der Betrag wurde aber - wie sich später herausstellte - nicht abgebucht.


    Stattdessen erhielten wir mehrere Monate später eine Zahlungsaufforderung durch eine Anwaltskanzlei, die wir auch sofort beglichen haben.


    Jetzt - 3 Jahre später - erhalten wir plötzlich einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg(!) über die angeblichen, damaligen Anwaltsgebühren zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten - zahlbar an die Privatperson Meisl...


    Wieso Amtsgericht Coburg, wenn Firmensitz und angeblicher Wohnort des Herrn Meisl Passau ist? Lassen sich andere Gerichte nicht auf diese Spielchen ein?


    Uwe.

  • Der Freistaat Bayern hat von seiner Ermächtigung nach § 689 III ZPO Gebrauch gemacht und das AG Coburg alszentrales Mahngericht für Bayern bestimmt.


    D.h. jeder, der in Bayern seinen Wohnsitz hat und einen Mahnbescheidsantrag stellt muss dies bei AG Coburg tun.


    Also nichts Meislspezifisches ;-)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das Amtsgericht Coburg prüft übrigens nicht, ob der Mahnbescheid in der Sache berechtigt ist ... ;)


    njoy_az

    Zwar weiss ich viel, doch möcht' ich alles wissen...

  • @Hondagirl:
    ???


    Wieso aufpassen was man schreibt? Ich habe hier noch keine Verläumdungen o.ä. gelesen. Und Tatsachen kann man ja ruhig schreiben, oder?


    Warum löschst Du Deine Beiträge? Wenns der Wahrheit entspricht kannst Du es auch stehen lassen! Wir haben hier in DE noch immer freie Meinungsäußerung!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • @ Charlie_D


    ich weiß, dass hier nur Tatsachen geschrieben werden. Aber eine gewisse Person (*g*) könnte sich dadurch genötigt o.ä. fühlen.... genauer gesagt, er HAT sich durch bestimmte Ausdrücke genötigt, beleidigt oder was auch immer gefühlt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen....



    Sicher haben meine Beiträge der Wahrheit entsprochen und es ist auch richtig, dass in D das Recht der freien Meinungsäußerung gilt. Allerdings ist auch diesem Recht wieder ein Gesetz entgegengestellt. So kann man ziemlich viel als Nötigung, Beleidigung usw. auslegen. Und dafür KANN man halt bestraft werden.... is ja alles Auslegungssache....

  • Meisl


    übrigens bei Ebay verkauft der gewerbliche Verkäufer Passau-2u günstige Handys.
    Impressum von Passau-2u Friedrich Degenhart, Orchdieenweg 21, Passau

  • Zitat

    Original geschrieben von hondagirl_1985
    Sicher haben meine Beiträge der Wahrheit entsprochen und es ist auch richtig, dass in D das Recht der freien Meinungsäußerung gilt. Allerdings ist auch diesem Recht wieder ein Gesetz entgegengestellt. So kann man ziemlich viel als Nötigung, Beleidigung usw. auslegen. Und dafür KANN man halt bestraft werden.... is ja alles Auslegungssache....


    Das ist so nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. ;)


    Grundrechte sind nicht vorbehaltslos gewährleistet, sondern unterliegen sog. Schranken. Soweit stimmt das auch alles. Man kann jedoch nicht für alles bestraft werden.


    Die von dir angesprochenen strafrechtlichen Vorschriften müssen nämlich auch verfassungsgemäß ausgelegt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG). In diesem Zusammenhang empfehle ich dann immer einen Blick in den (wenig beachteten) § 193 StGB, der diesem Umstand (auch) Rechnung trägt.


    Ein weiterer Punkt, der auch immer gerne übersehen wird, und den das BVerfG so schön formuliert hat: "Mit Art. 5 GG wäre es nicht vereinbar, wenn Meinungsäußerungen mit dem Risiko verbunden wären, wegen einer nachfolgenden Deutung einer Äußerung durch die Strafgerichte verurteilt zu werden, die dem objektiven Sinn dieser Äußerung nicht entsprach." (NJW 2001, 3613)


    Und in die Richtung geht dann auch entsprechend auch die Rechtsprechung (insbesondere beim Kriterium der "Schmähkritik"). Das ganze ist sicherlich im Einzelfall ein wenig komplizierter, als ich das jetzt hier in aller Kürze darstellen könnte, aber man wird nicht "einfach so verurteilt" und willkürlich ist das schon gar nicht.


    Insbesondere wenn man die Befürchtung hat, dass jemand den Rechtsstaat mißbrauchen will um eine rechtlich nicht zu beanstandene Aussage zu unterdrücken, würde ich anregen auch zu bedenken, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte keine Maschinen sind. Dort sitzen auch Menschen, die eigene Überlegungen anstellen und es im Allgemeinen gar nicht mögen, wenn jemand versucht, mit Hilfe von rechtsstaatlichen Mitteln Dritte mundtot zu machen.


    Soviel nur zu dem Thema. :)

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