Harald & Mario Meisl GbR aka M-Circle GmbH - Jetzt reichts!
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na bitte
Zitatin Ihrer Mahnangelegenheit wurde aufgrund der von uns beim Mahngericht Hünfeld angefragten Überprüfung der Zustellung der Mahnbescheide nunmehr von diesem mitgeteilt, dass die Zustellung der Bescheide trotz Zurücksendung durch die M-CIRCLE GmbH wirksam erfolgt ist. Daher haben wir nunmehr in Ihrer Angelegenheit die Vollstreckungsbescheide beantragt.
Zitatunser Antrag zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides in Ihrer Mahnangelegenheit wurde heute an das Mahngericht Hünfeld versendet. Die Zahlung des Schuldners in Höhe von Euro xxx wurde dabei berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, die aktuelle Anschrift des Schuldners hat sich wie folgt geändert: Orchideenweg 21 c/o M-CIRCLE-GmbH, 94036 Passau
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Das heißt Du hast gewonnen?!?! GLÜCKWUNSCH!!
Das wäre ja endlich mal was positives!!
Da kann ich ja nur hoffen, dass es bei mir ähnlich läuft.
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Das heißt lediglich, daß ich ne Forderung gegen Meisl habe, die dieser nicht abgestritten hat. Sind "bloß" noch Zinsen und Anwaltskosten, aber mittlerweile kann auch das ein dreistelliger Betrag geworden sein. Weiß ich gar nicht.
Wenn dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wird, darf ich den Gerichtsvollzieher zum vollstrecken vorbeischicken. Wird dem Bescheid widersprochen, hab ichn Problem und müßte vor Gericht gehen.
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Hab auch nur Probleme mit den Affen. Dachte eigentlich nach den 2 Briefen meines Anwaltes wäre Ruhe aber nun ham se mir vor ca. 2 Monaten n Mahnbescheid geschickt. Hab direkt Wiederspruch eingelegt!
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Martin Kissel:
> Bei meiner eigenen Sache gar nichts, aber viel mehr habe ich leider
> auch nicht machen können, da mir kaum Material zugesendet wurdeFrag' mal Deine Anwältin, obs was nützen würde: bei mir hat 'm-circle' versucht, eine Forderung von Meisl GmbH einzutreiben. Was ja durchaus auf eine Nachfolge hinweisen würde.
Hirnerweichend: bei Meisl ein Telefon bestellt, Auftragsbestätigung erhalten und mit Karte bezahlt, Beträge auf der Auftragsbestätigung und bei der Kreditkartenabbuchung waren gleich. Die Rechnung selber ging dann über ca. 20 Euronzen mehr, was mir nicht aufgefallen ist. Jetzt wollte der Lurchi hier mit einer Mahnung ankommen.
N.
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Wenn ich in der Berufsschule richtig aufgepaßt habe kann man einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen.
Meiner Meinung nach bekommst Du jetzt vom Mahngericht eine vollstreckbare Ausfertigung. Die mußt Du dann zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts senden und die jagen dann den Gerichtsvollzieher los der versucht die Forderung einzutreiben.
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Zitat
Original geschrieben von nobbi
Frag' mal Deine Anwältin, obs was nützen würde: bei mir hat 'm-circle' versucht, eine Forderung von Meisl GmbH einzutreiben. Was ja durchaus auf eine Nachfolge hinweisen würde.Es gibt keine Meisl GmbH, es gibt lediglich eine M-Circle GmbH.
ZitatOriginal geschrieben von vwfreak2001
Wenn ich in der Berufsschule richtig aufgepaßt habe kann man einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen.
Meiner Meinung nach bekommst Du jetzt vom Mahngericht eine vollstreckbare Ausfertigung. Die mußt Du dann zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts senden und die jagen dann den Gerichtsvollzieher los der versucht die Forderung einzutreiben.Nein, ich habe einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Erst wenn Meisl dem Ding nicht widerspricht, habe ich eine vollstreckbare Forderung.
Siehe dazu auch: http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufVB.htm -
Ich habe nun mitgeteilt bekommen, daß meisl widersprochen hat und ich die Gerichtskosten für einen Prozeß vor dem Amtsgericht überweisen solle.
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Und.....machst Du das??
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