Entweder die Telekom fällt endgültig auf die Nase (und schafft wohlmöglich StreamOn komplett ab), oder sie gewinnen auf ganzer Linie (und die 5GB EU-Nutzung sind auch wieder weg, und die videodrosselung kommt zurück).
Auf die Entscheidungen von Brüssel bzgl. StreamOn bin ich gespannt.
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Wieso sollte die Telekom StreamOn wieder abschaffen? Sie sind eingeknickt und haben die beanstandeten Punkte (EU-Nutzung und Video-Drosselung) vorläufig behoben.
Sofern die Telekom gewinnt, würde sie maximal das Roaming wieder abschaffen und die Videodrossel wieder einführen (das kann ich mir aber angesichts der Marktlage nicht vorstellen).
Sofern die BNetzA gewinnt, bleibt doch alles wie es aktuell ist.Wir dürfen nicht vergessen, dass o2 gerade unlimited Tarife vorgestellt hat.
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So ganz behoben hat die Telekom die Beanstandungen nicht.
Es stehen im Ausland 5GB für StreamOn zur Verfügung. -
So ganz behoben hat die Telekom die Beanstandungen nicht.
Es stehen im Ausland 5GB für StreamOn zur Verfügung.Dass nur 5GB zur Verfügung stehen, wäre mir nicht bekannt. Die Telekom selbst spricht von der Anwendung der FUP für die StreamOn-Nutzung:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46212.pdf (Seite 12)Diese kommt aber wohl derzeit gar nicht zur Anwendung.
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Mir wäre es sehr recht, würde StreamOn eingestampft. Dann müsste ich die Vertragslaufzeit nicht aussitzen (hatte leider den Kündigungstermin versäumt).
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Entweder die Telekom fällt endgültig auf die Nase (und schafft wohlmöglich StreamOn komplett ab), oder sie gewinnen auf ganzer Linie (und die 5GB EU-Nutzung sind auch wieder weg, und die videodrosselung kommt zurück).
Ich möchte jetzt ausdrücklich nicht klugscheißen, aber der EuGH sitzt in Luxemburg und nicht in Brüssel :)... -
Mir wäre es sehr recht, würde StreamOn eingestampft. Dann müsste ich die Vertragslaufzeit nicht aussitzen (hatte leider den Kündigungstermin versäumt).
musst du trotzdem, ist kein fester vertragsbestandteil. es ist eine Option. die option hat keine Laufzeit
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musst du trotzdem, ist kein fester vertragsbestandteil. es ist eine Option. die option hat keine Laufzeit
Klar das ist die Argumentation der Telekom.
Welcher Richter soll der Telekom Recht geben?
StreamON wird wesentlich stärker beworben als die eigentlichen Tarife. Zudem kann man bestimmte StreamON Optionen nur in bestimmten Tarifen wählen (upselling). Und dann soll so eine "Option" plötzlich kein fester Vertragsbestandteil sein. Ja klar...
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