Xelibri 3 - Amazon will mein defektes Gerät nicht herausrücken

  • Hallo!


    Mein Ende Dezember für 49€ erstandenes Xelibri habe ich aufgrund eines nach wenigen Tagen aufgetretenen Defektes an Amazon zurückgeschickt. Dies geschah mit dem AUSDRÜCKLICHEN Hinweis, daß ich Reparatur bzw. Austausch, keinesfalls jedoch Kaufpreiserstattung wünsche.


    Nun kam es so, wie ich es befürchtet habe. Amazon schrieb mir, eine Reparatur bzw. ein Ersatzgerät sei nicht möglich, die Erstattung wäre bereits in die Wege geleitet.


    Auf Nachhaken bestand man darauf - mit dem Hinweis auf Vereinbarungen zwischen Amazon und Siemens - daß Siemens sich vorbehalte, ein vergleichbares Gerät zu schicken bzw. zu erstatten.


    Ich halte diese Vereinbarung für irrelevant, ich habe einen Vertrag mit Amazon und bitte um Herausgabe meines Gerätes. Ich habe eine 14-tägige Frist gesetzt, andernfalls rechtliche Schritte angekündigt.


    Natürlich könnte ich mich ins Knie beißen, nicht einfach die Sache über die kostenlose Xelibri/Siemens-Hotline abgewickelt habe.


    Ist jemand von euch in einer ähnlichen Situation?


    Gruß
    Karsten

  • Wenn ich mich nicht irre, steht Amazon entweder die Nacherfüllung (Reparatur, Austausch gegen ein Neugerät) oder eben die Rückerstattung des Kaufpreises zu - für den Fall dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist.


    So steht es imho in den AGB.


    Die ist übrigens kein "amazon-spezifisches" Problem, sondern diesen Passus haben sehr viele Firmen in ihren AGB, weil er einfach Sinn macht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sei froh das Du Dein Geld überhaupt zeitig zurückbekommst. Habe bei bisher 2 Bestellungen einmal 6 Wochen, ein anderes Mal 5 Wochen auf mein Geld gewartet. IMHO absolut unbefriedigend.


    Naja, im Garantiefall direkt zum Hersteller schicken. Amazon könnte ja eh nix dran machen ;)


    -Andi-

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  • Allerdings kann ich zum Thema Xelibri-Hersteller Reparatur auch "lustiges" beitragen:
    Nachdem bereits die Abholung meines defekten X-3 (durch GLS), sich über vier Tage hinzog u. Siemens die Verzögerung auf GLS und GLS wiederum das Problem bei Siemens sah, ist das Teil jetzt sage und schreibe 3 Wochen in der Werkstatt.
    Nach mehrfacher telef. Reklamation und ständig wechselnden Entschuldigungen, soll das Teil (angeblich) und ausdrücklich nur unter Vorbehalt, am 30.01 das Werk, wieder "in meine Richtung", verlassen ....
    Mal sehen, ob es nun endlich etwas wird ! :confused:


    Naja, zum Glück bin ich nicht wirklich auf das Gerät angewiesen, sonst wäre mir zwischenzeitlich sicherlich schon heftig der Kamm geschwollen.
    Übrigens sollte, lt. Hotline jede Repa. gewöhnlich max. 5-7 Werktage dauern, mein Teil wäre eben ein heftiger Ausreißer .... :eek: :D

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Einen ähnlichen Fall habe ich derzeit bei Quelle.
    Mir wurde der Kaufpreis trotz ausdrücklichem Nacherfüllungswunsch aufs Kundenkonto gebucht. Selbstverständlich, ohne mich zu verständigen, bzw. ohne Erstattung der Portokosten, die sich inzwischen immerhin auf 12,20€ belaufen.



    Grundsätzlich hat man bei einem Mangel einen Nacherfüllungsanspruch. Dieser kann entfallen, wenn sowohl die Nachlieferung als auch die Nachbesserung unmöglich/ unzumutbar ist.
    Allerdings kann der Händler trotzdem nicht so einfach den Vertrag auflösen. So könnte er ja die Gewährleistungsregelungen umgehen.
    Vielmehr darf der Kunde wählen zwischen den auf zweiter Stufe stehenden Möglichkeite, nämlich Rücktritt, Minderung, Schadensersatz...
    Schließlich könnte der Käufer theoretisch den Mangel akzeptieren, oder auf Garantiebasis abwickeln wollen. Diese Möglichkeit darf der Händler dem Kunden nicht ohne weiteres abschneiden. Auch nicht durch AGBs.


    Du bist also aus meiner Sicht auf dem richtigen Weg :)



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Amazon wird sich drauf berufen, dass sie schlicht und ergreifend keine Geräte mehr herbekommen, da der Artikel abverkauft wurde - vermute ich mal.


    Interessehalber:
    Ist das in dem Falle dann dennoch nicht rechtens, Chris?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Auch die Berufung auf Abverkauf ist nicht unbedingt ein Grund, die Nachlieferung abzulehnen, solange die Möglichkeit besteht am Markt Nachschub zu beschaffen. Das kommt dann aber darauf an, wie schwierig es schon ist, an ein Gerät zu kommen, bzw. welche Kosten damit verbunden sind.


    Zu deiner Frage:
    Nachdem wenigstens die Nacherfüllung beim Hersteller problemlos möglich ist, kann sich der Händler m.E. nicht darauf berufen, dass diese nun hier nicht möglich ist.
    Und ich sage mal so:
    Wenn ein Kunde so irrational ist, zu sagen, er möchte lieber sein defektes Gerät zurück, statt gar nichts vom Schnäppchen zu haben, kann ihm das nicht verwehrt werden.


    Denn dafür sind die Mängelrechte auf zweiter Stufe da, die der Käufer gerade erst nach gescheiterter Nacherfüllung hat. Ihm bleibt das Wahlrecht. Zu seinem Nachteil dürfen die Gewährleistungsrechte nicht abbedungen werden.



    BTW: Happy Birthday, Sebastian! (gerade gesehen:D )

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  • Hallo!


    Vielen Dank für die rege Anteilnahme an meinem Fall. Ich fühle mich in meiner Rechtsauffassung bestätigt. Mal sehen, ob sich Amazon weiterhin bockig stellt. Da Problem wird allerdings sein, daß sich angesichts des Streitwertes wohl kaum ein Rechtsanwalt dieser Sache annehmen wird.


    Naja, mal abwarten, was sich tut.


    Gruß
    Karsten

  • So, auch auf meine Mail, in der ich rechtliche Schritte für den Fall, daß ich mein Xelibri 3 (oder ein vergleichbares Xelibri 3) nicht mit Ablauf des 11.030.04 zurückbekomme, wurde mir nur geantwortet, daß dies nicht möglich sei, die 46€ Erstattung bereits unterwegs seien (..."was mir die Kollegin ja bereits mitgeteilt hätte..").


    Nun werde ich mich mal die Suche nach einem Juristen machen, der sich dieser Sache annimmt. Erstaunlich, wie hartnäckig Amazon in diesem Fall bleibt. Ich kenne und schätze den Laden ansonsten als sehr korrekt.


    Gruß
    Karsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Amazon wird sich drauf berufen, dass sie schlicht und ergreifend keine Geräte mehr herbekommen, da der Artikel abverkauft wurde - vermute ich mal.


    Dann würde ich denen mal die Site guenstiger.de empfehlen. Dann sollen sie halt das Gerät da bestellen.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

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