Naja das kann man ja bequem umgehen indem man z.B. einen geschätzten Verbrauch von 10000kWh bei Beauftragung angibt.
Naja, die Anbieter sind aber nicht doof und haben dazu gelernt. So wird man einem im Zweifel vorwerfen, dass man in betrügerischer Absicht unwahre Angaben (1A Formulierung in AGBs) gemacht habe. Und zwar spätestens dann, wenn die Abrechnung vom Vorjahr vom Grundversorger kommt (denn er liest ab).
Das wäre MIR aber zu riskant, denn der neue Anbieter könnte auf Erfüllung des Vertrages pochen, DANN ABER mit realistischen Werten. Und dann steht man da: Mit teuerer GG und einen Vertrag an der Backe....:cool: