Nein, die verwechle ich nicht.
Nach mehr als 6 Monaten kann man sich bei Konsumgütern mit der Sachmängelhaftung schlicht den Boppes abwischen.
Praktisch jeder Fachhändler lehnt Sachmängelhaftung nach >6 Monaten ab, wenn noch Herstellergarantie drauf ist und er gut gelaunt ist übernimmt er das Einschicken so dass man kostenlos repariert bekommt, oder er verweist einen gleich an den Herstellerservice.
Daher sollte man tunlicht die Finger von Zeug lassen dem der Hersteller keine 2 Jahre fehlerfreie Funktion zutraut.
Nochmal: das ist jedem klar. Die Frage des TE war, ob er Gewährleistung (vulgo: Sachmängelhaftung) nach einem Jahr nutzen kann. Blackberry bietet aber keine Garantie nach Ablauf des Jahres an und auch nicht im Zeitraum der Sachmängelhaftung.