Moin,
ich will eine 3 oder 4 stellige Festnetznummer - und stell mir das in etwa so vor.
Auf den Dörfern oder in Städten gibt es noch vereinzelt 3-4 stellige Anschlüsse.
Wenn der Anschlussinhaber nicht mehr den Bedarf an der Nummer hat - warum auch immer - müsste man nur Rechtzeitig vor der Kündigung
den (normalerweise Telekom) Vertrag übernehmen - dann die Rufnummer auf einen zum Beispiel O2 "Genion" oder sonstigen D1 oder D2 Vertrag mit Festnetznummer protieren -
und man wäre am Ziel. Ist das so in etwa richtig wiedergegeben ?
Nur der Anschlussinhaber kann ja ein Portierung vornehmen lassen - korrekt ?
Wenn die Kündigung schon raus ist - hat man Pech gehabt - auch richtig ? Oder kann der Inhaber auch nach der Kündigung (bis zu welchem Zeitraum ??) die Kündigung wieder zurücknehmen,
damit die 3-4 stellige Nummer nicht "einkassiert" wird ?
MfG