Du haftest nicht. Punkt. Das BGB ist in dieser Sache mehr als eindeutig.
Wo steht denn das bitte im BGB? Wenn du jetzt ein versichertes Paket meinst, so bezieht sich dieser Versicherungsschutz immer nach dem Versenden und vor dem Empfangen, also praktisch die reine Postleistung als solche. Kein Gesetz stellt dich von der Pflicht frei bereits erhaltene Waren wieder zurück zu geben!!!