Retourenpaket unvollständig beim Shop angekommen. Erfahrungen ?


  • Du haftest nicht. Punkt. Das BGB ist in dieser Sache mehr als eindeutig.


    Wo steht denn das bitte im BGB? Wenn du jetzt ein versichertes Paket meinst, so bezieht sich dieser Versicherungsschutz immer nach dem Versenden und vor dem Empfangen, also praktisch die reine Postleistung als solche. Kein Gesetz stellt dich von der Pflicht frei bereits erhaltene Waren wieder zurück zu geben!!!

  • Wo steht denn das bitte im BGB? Wenn du jetzt ein versichertes Paket meinst, so bezieht sich dieser Versicherungsschutz immer nach dem Versenden und vor dem Empfangen, also praktisch die reine Postleistung als solche. Kein Gesetz stellt dich von der Pflicht frei bereits erhaltene Waren wieder zurück zu geben!!!


    § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB. Man muss aber im Zweifel nachweisen können, die Ware losgeschickt zu haben.

  • § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB. Man muss aber im Zweifel nachweisen können, die Ware losgeschickt zu haben.


    ....ist lediglich das "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen". Keine Ahnung woher ihr hier eine "Ich muss rein gar nichts beweisen" -Rechtsprechung herleitet? Und was hat ein Widerruf überhaupt mit dem Inhalt eines Päckchens zu tun?


    Im Zweifel muss doch sowieso jede Seite Beweise erbringen und wenn man sich nicht einigt -gehts zum Gericht. Und ein Gericht wird letztendlich eher einen gewerblichen Online-Händler glauben als einem Verbraucher, der schwört das Iphone losgeschickt zu haben und seine Freundin sogar dabei war....:D

  • Es geht hier um den Widerruf eines Verbrauchervertrags. Hast du den Eingangspost überhaupt gelesen?


    Sobald die Ware losgeschickt wurde haftet der (Unternehmer)Verkäufer.

  • Sobald die Ware losgeschickt wurde haftet der (Unternehmer)Verkäufer.


    Und wann fängt bei dir bitteschön "sobald" an? Man kann hier nur staunen wie sich Leute alles zurechtbiegen, nur um ein absurdes Wunschdenken zu untermauern. Der Verkäufer haftet doch nicht dafür, OB und WAS du im Paket reinpackst. Man, man, man....... :confused:

  • Und wann fängt bei dir bitteschön "sobald" an? Man kann hier nur staunen wie sich Leute alles zurechtbiegen, nur um ein absurdes Wunschdenken zu untermauern. Der Verkäufer haftet doch nicht dafür, OB und WAS du im Paket reinpackst. Man, man, man....... :confused:


    Liest du überhaupt was andere schreiben?


    Nochmal, sobald die Ware verschickt wurde, d.h. an den Transportdienstleister übergeben wurde, liegt die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware beim Verkäufer.


    Was gibt es daran nicht zu verstehen? Ich schreibe: "sobald die Ware verschickt wurde", daher macht deine Antwort "OB und WAS du im Paket reinpackst" mal so überhaupt keinen Sinn. Denn wenn die Ware verschickt wird wird wohl was im Paket sein? Scharf nachdenken! Die zuvor bestellte Ware!


    Es geht hier doch überhaupt nicht um das "ob" und "was" im Paket ist.

  • Liest du überhaupt was andere schreiben?


    Liest du überhaupt was ICH schreibe?



    Nochmal, sobald die Ware verschickt wurde, d.h. an den Transportdienstleister übergeben wurde, liegt die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware beim Verkäufer.


    Nochmal. Der reine Transportweg war nie Gegenstand der Diskussion hier und niemand hat dies in Frage gestellt.



    Was gibt es daran nicht zu verstehen? Ich schreibe: "sobald die Ware verschickt wurde", daher macht deine Antwort "OB und WAS du im Paket reinpackst" mal so überhaupt keinen Sinn. Denn wenn die Ware verschickt wird wird wohl was im Paket sein? Scharf nachdenken! Die zuvor bestellte Ware!



    Was gibt es daran nicht zu verstehen? OB und WAS ich im Paket reinpacke bestimmt kein Zusteller oder Händler, sondern ICH ganz allein. Dass der Transportweg an sich versichert ist und ein Händler haftet, befreit mich doch nicht von meiner (Beweis) Pflicht die erhaltene Ware wieder zurückzusenden.


    DU suggerierst hier, als ob es völlig unerheblich wäre ob man die erhaltene Ware wieder zurückschickt oder nicht -haftet ja eh der Händler. Und dass man überhaupt was zurückschickt (deiner Interpretation nach) sei nur ein Zeichen des guten Willens -da man ja eh für nichts haftet und für nichts belangt werden kann.


    Und im Übrigen kann ein Paket sehr wohl mit einer Bierdose oder so (wegen des Gewichtes) verschickt werden. Das hat ein Spanier über Monate mit Amazon gemacht, google mal danach....




    Es geht hier doch überhaupt nicht um das "ob" und "was" im Paket ist.


    Doch! Es geht hier ausschließlich "ob" und "was" im Paket war -sonst würde ja der Händler nicht mit diesen Textbausteinen den KUNDEN anschreiben.

  • Ich weiß ja nicht, was du gelesen hast, aber ich suggeriere nichts, sondern habe die materielle Rechtslage dargestellt, die insoweit sehr eindeutig ist.


    Nochmal langsam für dich.


    Ich bestelle ein iPhone, es gefällt mir nicht. Ich widerrufe den Vertrag und packe das iPhone ins Paket und gebe es bei DHL. Was jetzt mit dem Iphone passiert ist alleine Sache des Verkäufers. Und wenn eine Bierdose ankommt, weil irgendjemand den Inhalt auf dem Transportweg getauscht hat, ist das aus materiell rechtlicher Sicht auch das Problem des Verkäufers.


    Ende. Mehr habe ich nicht geschrieben und auch nicht suggeriert. Wie du auf deine kruden Annahmen kommst, dass ich etwas anderes behaupten würde, ist nicht nachvollziehbar.


    Wer dann im Zweifel was genau bewiesen muss, ist eine davon völlig unabhängige Frage und ändert auch nicht die materielle Rechtslage. Ich als Verbraucher aber lediglich nachweisen das iPhone losgeschickt zu haben.

  • Nochmal langsam für dich.


    Ich verstehe nicht, was du MIR und DIR beweisen willst? Es bleibt dabei: Bis zur Übergabe bei der Post haftet der Kunde und im Zweifel musst du das alles nachweisen müssen. Ein reiner "Retourschein" entlastet dich nicht aus der Haftung. DARUM und nur darum geht es!



    Ich bestelle ein iPhone, es gefällt mir nicht. Ich widerrufe den Vertrag und packe das iPhone ins Paket und gebe es bei DHL. Was jetzt mit dem Iphone passiert ist alleine Sache des Verkäufers. Und wenn eine Bierdose ankommt, weil irgendjemand den Inhalt auf dem Transportweg getauscht hat, ist das aus materiell rechtlicher Sicht auch das Problem des Verkäufers.


    Du schilderst hier den Fall eines ehrlichen(!) Kunden. Nun spiel den Fall mit einem unehrlichen Kunden durch und dann wirst du merken was der feine Unterschied ist.

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