Alles anzeigenIch weiß ja nicht, was du gelesen hast, aber ich suggeriere nichts, sondern habe die materielle Rechtslage dargestellt, die insoweit sehr eindeutig ist.
Nochmal langsam für dich.
Ich bestelle ein iPhone, es gefällt mir nicht. Ich widerrufe den Vertrag und packe das iPhone ins Paket und gebe es bei DHL. Was jetzt mit dem Iphone passiert ist alleine Sache des Verkäufers. Und wenn eine Bierdose ankommt, weil irgendjemand den Inhalt auf dem Transportweg getauscht hat, ist das aus materiell rechtlicher Sicht auch das Problem des Verkäufers.
Ende. Mehr habe ich nicht geschrieben und auch nicht suggeriert. Wie du auf deine kruden Annahmen kommst, dass ich etwas anderes behaupten würde, ist nicht nachvollziehbar.
Wer dann im Zweifel was genau bewiesen muss, ist eine davon völlig unabhängige Frage und ändert auch nicht die materielle Rechtslage. Ich als Verbraucher aber lediglich nachweisen das iPhone losgeschickt zu haben.
Das gilt nur für Beschädigung (bei ordnungsgemäßer Verpackung) oder Komplettverlust auf dem Versandweg.
Hier ist aber das Problem dass das Paket angekommen ist und genau der teuerste Teil der Sendung fehlt.
Beweisen oder Nachweisen muss niemand irgendwas, wer etwas beweisen kann ist natürlich im Vorteil.
Dass man ein Paket bei DHL an den Händler aufgegeben hat beweist leider Nullkommagarnichts ob sich da eine Smartwatch (edit: oder um bei deinem Beispiel zu blieben, ein iPhone) drin befindet/ befand.
Der Anspruch auf Erstattung des Warenpreises ist reines Zivilrecht, da zählt am Ende nur zu welchem Schluss der Richter kommt.
Und wenn der Händler eine ausreichend sichere Prozesskette bei der Retourenannahme und Fotos der unbeschädigten Sendung präsentieren kann hast du als Kunde sehr schlechte Karten.